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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53775 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ A228A
Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Arcasting S.r.l.
                                  Via Monte Santo, 41
                                  I-31039 Riese Pio X (TV)
                                  39 02 0140611

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MAMMUT5
Typ                               A228A
Radgröße                          7,0JX16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A228A7055 A228A PCD130 ET55 / ohne                 5/130/78,1         55        1250   2254
5130781   Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53775
Herstellerzeichen                 ARCASTING
Radtyp und Ausführung             A228A
Radgröße                          7,0JX16H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M16x1,5             Kegel 60°      180                  36

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Fiat
                                  Opel
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ A228A
Hersteller                          Arcasting S.r.l.

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumper (III) -     74-132        215/75R16C R09 T13 T16 250                  A12 A14 A16
/Heavy                     74-132        225/75R16C A01 G03 K1c T16 T18 250          A19 A58 B02
Y, 250L                    74-132        235/65R16C A01 K1c K2b T15 T21 250          BA2 KMV
e3*2001/116*0234*..;                                                                 NoE S01
e3*2007/46*0046*..;
e3*2007/46*0051*..;
L773
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Citroen Jumper (III) -     74-132        215/75R16C K1c R09 T13 T16 250              A01 A12 A14
/Heavy                     74-132        225/75R16C G03 K1c K2b T16 T18 250          A16 A19 A58
Y, 250L                                                                              B02 BA2
e3*2001/116*0234*..;                                                                 KOV NoE
e3*2007/46*0046*..;                                                                  S01
e3*2007/46*0051*..;
L773
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (III) -/Maxi   74-132        215/75R16C R09 T13 T16 250                  A12 A14 A16
250, 250L                  74-132        225/75R16C A01 G03 K1c 250                  A19 A58 B02
e3*2001/116*0232*..;       74-132        235/65R16C A01 K1c K2b T15 250              BA2 KMV
e3*2007/46*0044*..;                                                                  NoE S01
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (III) -/Maxi   74-132        215/75R16C K1c R09 T13 T16 250              A01 A12 A14
250, 250L                  74-132        225/75R16C G03 K1c K2b 250                  A16 A19 A58
e3*2001/116*0232*..;                                                                 B02 BA2
e3*2007/46*0044*..;                                                                  KOV NoE
e3*2007/46*0049*..;                                                                  S01
L779
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Opel Movano-C              88-121        215/75R16C R09 T16                          A12 A14 A16
(Heavy)                    88-121        225/75R16C A01 K1c                          A19 A58 B02
Y                          88-121        235/65R16C A01 K1c K2b T15                  BA2 KMV
e3*2007/46*0045*22-                                                                  NoE S01
..;
e3*2007/46*0050*24-..
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53775 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ A228A
Hersteller                       Arcasting S.r.l.

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Movano-C           88-121        215/75R16C K1c R09 T16                              A01 A12 A14
(Heavy)                 88-121        225/75R16C K1c K2b                                  A16 A19 A58
Y                                                                                         B02 BA2
e3*2007/46*0045*22-                                                                       KOV NoE
..;                                                                                       S01
e3*2007/46*0050*24-..
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Peugeot Boxer (III) -   74-132        215/75R16C R09 T16 250                              A12 A14 A16
/Heavy                  74-132        225/75R16C A01 G03 K1c 250                          A19 A58 B02
Y, 250, 250L            74-132        235/65R16C A01 K1c K2b T15 250                      BA2 KMV
e3*2001/116*0233*..;                                                                      NoE S01
e3*2007/46*0045*..;
e3*2007/46*0050*..;
L772
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (III) -   74-132        215/75R16C K1c R09 T16 250                          A01 A12 A14
/Heavy                  74-132        225/75R16C G03 K1c K2b 250                          A16 A19 A58
Y, 250, 250L                                                                              B02 BA2
e3*2001/116*0233*..;                                                                      KOV NoE
e3*2007/46*0045*..;                                                                       S01
e3*2007/46*0050*..;
L772
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53775 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ A228A
Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                         Seite 4 von 6

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

250      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53775 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ A228A
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                        Seite 5 von 6

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

BA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse2.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T13    Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53775 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55805622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ A228A
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                        Seite 6 von 6

T15    Reifen (LI 115) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2430 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T16    Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T18    Reifen (LI 118) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2640 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T21    Reifen (LI 121) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. August 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. August 2022




Pohl                                                                   00394784.DOC




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