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							GUTACHTEN zur TTG NR.100774 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55018626 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RX3-1770
Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                            Seite 1 von 6
Auftraggeber                   Alkatec S.r.l.
                               Via Repubblica, 4
                               25050 Provaglio di Iseo (BS)
                               QM-Nr.:49 02 0272212

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RX3
Typ                            RX3-1770
Radgröße                       7JX17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)
 PCD130        RX3-1770 PCD130 / ohne Ring           5/130/78,1        68         1250     2255

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     100774
Herstellerzeichen              alkatec
Radtyp und Ausführung          RX3-1770 (s.o.)
Radgröße                       7JX17H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN P.R.C.
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serienschraube M16x1,5            Kegel 60°               180               30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Fiat
                               Opel
                               Peugeot
Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55018626 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RX3-1770
Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                         Seite 2 von 6

 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Citroen Jumper (III) -/Heavy 74-132       235/60R17C    T14 T17 250                   A12 A14 A16
 Y, 250L                                                                               A18 A58 B02
 e3*2001/116*0234*..;                                                                  BA2 KMV NoE
 e3*2007/46*0046*..;                                                                   S01
 e3*2007/46*0051*..;
 L773
 - geschl. Aufbau
 - mit Radhaus-
    Verbreiterungen
 - incl. Facelift ab 2013
 Citroen Jumper (III) -/Heavy 74-132       235/60R17C    K1c T14 T17 250               A01 A12 A14
 Y, 250L                                                                               A16 A18 A58
 e3*2001/116*0234*..;                                                                  B02 BA2 KOV
 e3*2007/46*0046*..;                                                                   NoE S01
 e3*2007/46*0051*..;
 L773
 - geschl. Aufbau
 - ohne Radhaus-
    Verbreiterungen
 - incl. Facelift ab 2013
 Fiat Ducato (III) -/Maxi     74-132       235/60R17C    T17 250                       A12 A14 A16
 250, 250L                                                                             A18 A58 B02
 e3*2001/116*0232*..;                                                                  BA2 KMV NoE
 e3*2007/46*0044*..;                                                                   S01
 e3*2007/46*0049*..;
 L779
 - geschl. Aufbau
 - mit Radhaus-
    Verbreiterungen
 - incl. Facelift 2013
 Fiat Ducato (III) -/Maxi     74-132       235/60R17C    K1c 250                       A01 A12 A14
 250, 250L                                                                             A16 A18 A58
 e3*2001/116*0232*..;                                                                  B02 BA2 KOV
 e3*2007/46*0044*..;                                                                   NoE S01
 e3*2007/46*0049*..;
 L779
 - geschl. Aufbau
 - ohne Radhaus-
    Verbreiterungen
 - incl. Facelift 2013




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55018626 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RX3-1770
Hersteller                       Alkatec S.r.l.

                                                                                           Seite 3 von 6
 Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Opel Movano-C (Heavy)         88-132       235/60R17C   T17                             A12 A14 A16
 Y                                                                                       A18 A58 B02
 e3*2007/46*0045*22-..;                                                                  BA2 KMV NoE
 e3*2007/46*0050*24-..                                                                   S01
 - "verstärkt/Heavy"
 - geschl. Aufbau
 - mit Radhaus-
    Verbreiterungen
 Opel Movano-C (Heavy)         88-132       235/60R17C   K1c                             A01 A12 A14
 Y                                                                                       A16 A18 A58
 e3*2007/46*0045*22-..;                                                                  B02 BA2 KOV
 e3*2007/46*0050*24-..                                                                   NoE S01
 - "verstärkt/Heavy"
 - geschl. Aufbau
 - ohne Radhaus-
    Verbreiterungen
 Peugeot Boxer (III) -/Heavy   74-132       235/60R17C   T17 250                         A12 A14 A16
 Y, 250, 250L                                                                            A18 A58 B02
 e3*2001/116*0233*..;                                                                    BA2 KMV NoE
 e3*2007/46*0045*..;                                                                     S01
 e3*2007/46*0050*..;
 L772
 - geschl. Aufbau
 - mit Radhaus-
    Verbreiterungen
 - incl. Facelift 2013
 Peugeot Boxer (III) -/Heavy   74-132       235/60R17C   K1c 250                         A01 A12 A14
 Y, 250, 250L                                                                            A16 A18 A58
 e3*2001/116*0233*..;                                                                    B02 BA2 KOV
 e3*2007/46*0045*..;                                                                     NoE S01
 e3*2007/46*0050*..;
 L772
 - geschl. Aufbau
 - ohne Radhaus-
    Verbreiterungen
 - incl. Facelift 2013

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.



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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55018626 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RX3-1770
Hersteller                      Alkatec S.r.l.

                                                                                                 Seite 4 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

250       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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GUTACHTEN zur TTG NR.100774 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55018626 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RX3-1770
Hersteller                      Alkatec S.r.l.

                                                                                               Seite 5 von 6

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

BA2      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse2.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T14      Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T17      Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. April 2026 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100774 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55018626 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RX3-1770
Hersteller                    Alkatec S.r.l.

                                                                                             Seite 6 von 6

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 16. April 2026




Tufan                                                                                00466594.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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