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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51165



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 17 H2


             Typ:                         IC7070
§ 22 51165




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51165


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51165


             Die ABE-Nr. 51165 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ IC7070, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0416-16-MURD vom 17.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51165




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 17.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 21.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeughersteller                      : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             CC 58,1             CC                      Ø58,1-A-Ø72                 58,1    Kunststoff     655     2100    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : A16
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
§ 22 51165




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 205/40R17 84          11A; 24J; 24M              Pkw geschlossen; Lkw
                          e3*2007/46*0013*..           205/45R17 84          11A; 24J; 24M              geschl.Kasten (Serie);
             225L         N130                         215/40R17 83          11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        744

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : A16
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : FA; 175; 182; 225; 225L; 930
                                                       100 Nm für Typ : 192; 323; 350; 955
             Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
             955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99        205/45R17       51G                        Schrägheck;
                                                             215/40R17       51G                        Frontantrieb;
                                                             215/45R17 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        76S; FH0
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 114 215/40R17             51G                      Schrägheck;
                                              51 - 125 205/45R17             51G                      Frontantrieb;
                                                       215/45R17 87                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76S; FH0

             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             930          e3*96/27*0029*..  103 - 114 205/40R17              11A; 22B; 24D; 24J;      3-türig; 5-türig;
                                                                             367; 637                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R17         11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             24J; 367; 631            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                           225/35R17         11A; 22B; 22F; 24D;      FF9
                                                                             24J; 367; 631; 66V

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             182          e3*96/27*0019*..,  108 - 113 215/40R17             11A; 21B; 21L; 22B;      nur FIAT BRAVO 2.0
                            G983                                             24M; 367; 631            HGT;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51165




                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FA           e3*92/53*0002*..   96 - 102      215/40R17         631                      10B; 11B; 11G; 11H;
             175          e3*93/81*0001*..,  96 - 142      215/45R17 87      11A; 21L; 54A            12A; 51A; 71K; 721;
                          e3*95/54*0008*..,  108 - 142     215/40R17         FFT                      73C; 74A; 74H; 74P;
                            G730                                                                      FES; SBH

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 205/40R17 84          11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
                          e3*2007/46*0011*..           205/45R17 84          11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
             225L         N157                         215/40R17 83          11A; 24J; 24M; 5DW       Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      744

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 215/35R17 83                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/40R17 83                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              51 - 74 205/40R17 84                                    73C; 74A; 74H; 74P
                                                      215/40R17 87
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94        205/45R17 88                             Stufenheck;
                                                             215/40R17 87    11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                             215/45R17 87    11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 215/45R17              51G                      Kombi; Limousine;
                                                                                                      Schrägheck 2-türig;
                                                                                                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74H; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
§ 22 51165




             Zubehör                                 : A16
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 205/40R17 84           11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
             A*****       e3*2001/116*0272*..         205/45R17 84           11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
             225L         N127                        215/40R17 83           11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      744

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
§ 22 51165




                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 974kg.
             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
§ 22 51165




                  mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                  Anbau der Sonderräder entfernt werden.
             FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
                  Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
                  Fahrzeugherstellers angebaut werden.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
             FFT) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
                  (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 51165
						
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