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							Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeughersteller                       : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
CC 58,1             CC                        Ø58,1-A-Ø72                 58,1     Kunststoff      655     2100    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CITROEN
Befestigungsteile                        : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                           Grad
Zubehör                                  : A13


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:      CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 205/40R17 84            11A; 24J; 24M              Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0013*..           205/45R17 84            11A; 24J; 24M              geschl.Kasten (Serie);
225L         N130                         215/40R17 83            11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                             744

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                           Grad
Zubehör                                  : A13


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm für Typ : FA; 175; 182; 225; 225L; 930
                                           100 Nm für Typ : 192; 323; 350; 955
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99        205/45R17         51G                       Schrägheck;
                                                215/40R17         51G                       Frontantrieb;
                                                215/45R17 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76S; FH0

Verkaufsbezeichnung:      ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
930          e3*96/27*0029*..   103 - 114 205/40R17               11A; 22B; 24D; 24J;       3-türig; 5-türig;
                                                                  367; 637                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17         11A; 22B; 22F; 24D;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24J; 367; 631             73C; 74A; 74H; 74P;
                                                225/35R17         11A; 22B; 22F; 24D;       FF9
                                                                  24J; 367; 631; 66V

Verkaufsbezeichnung:      FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,   108 - 113 215/40R17              11A; 21B; 21L; 22B;       nur FIAT BRAVO 2.0
               G983                                               24M; 367; 631             HGT;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FA           e3*92/53*0002*..    96 - 102       215/40R17         631                       10B; 11B; 11G; 11H;
175          e3*93/81*0001*..,   96 - 142       215/45R17 87      11A; 21L; 54A             12A; 51A; 71K; 721;
             e3*95/54*0008*..,   108 - 142      215/40R17         FFT                       73C; 74A; 74H; 74P;
               G730                                                                         FES; SBH

Verkaufsbezeichnung:      FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 205/40R17 84            11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0011*..           205/45R17 84            11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
225L         N157                         215/40R17 83            11A; 24J; 24M; 5DW        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            744

Verkaufsbezeichnung:      FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 70  215/35R17         83                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R17         83                              12A; 51A; 71K; 721;
                                  51 - 74 205/40R17         84                              73C; 74A; 74H; 74P
                                          215/40R17         87
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94         205/45R17 88                               Stufenheck;
                                                 215/40R17 87     11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                 215/45R17 87     11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
192          e3*98/14*0089*..    59 - 125 215/45R17               51G                       Kombi; Limousine;
                                                                                            Schrägheck 2-türig;
                                                                                            Schrägheck 4-türig;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                           Grad
Zubehör                                  : A13


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:      PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 205/40R17 84             11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
A*****       e3*2001/116*0272*..         205/45R17 84             11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
225L         N127                        215/40R17 83             11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
     Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
     Fahrzeugherstellers angebaut werden.
FFT) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
     (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
						
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