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							Gutachten 366-0445-06-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 8                                                        Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 06.08.2007
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                                                                                                          Seite: 1 von 2

Fahrzeughersteller                       : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
PV                  RC-MatrixT-706 PV        ohne                         65,1                    950    2400     05/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CITROEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 25,6 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JUMPY,DISPATCH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
X*****       e2*2001/116*0350*.. 66 - 103 215/60R16               51G                         erhöhtes
                                          215/60R16C              51G                         Anzugsmoment 140
                                                                                              Nm;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12T;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74D; 740

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 25,6 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SCUDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
270          e2*2001/116*0351*.. 66 - 103 215/60R16               51G                         erhöhtes
                                          215/60R16C              51G                         Anzugsmoment 140
                                                                                              Nm;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12T;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74D; 740

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 25,6 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
X*****       e2*2001/116*0349*.. 66 - 103 215/60R16               51G                         erhöhtes
                                          215/60R16C              51G                         Anzugsmoment 140
                                                                                              Nm;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12T;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74D; 740



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 8                                                        Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 06.08.2007
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 2


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
     befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigunsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Rad- befestgungsteile
     mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
     überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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