Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52422
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 6
Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 118/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D3 D3 ohne 71,1 1350 2400 03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 23
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52422
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 244 L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : Z; 230P; 230L; 230; 244 M; YC; 250L; 250; YB; Y; 250D
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : Z; 23; 230; 230L; 230P; 244 L; 244 M
180 Nm für Typ : Y; YB; YC; 250; 250D; 250L
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e3*98/14*0104*.. 50 - 94 205/65R16C 107 Pkw geschlossen; Lkw
23 e3*96/27*0027*.. 215/65R16C 11A; 21P; 22I; 5PM geschl.Kasten (Serie);
109/107
230 G712 Frontantrieb;
230L G713 10B; 11B; 11G; 11H;
230P G714 12A; 51A; 54F; 71K;
244 L K909 721; 73C; 74D
244 M L114
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/75R16C 11A; 24C; 24M Lkw geschl.Kasten
250 L774 225/75R16C 11A; 24C; 24M (Serie); Lkw offener
250D L939 Kasten (Serie); Ohne
250L L773 Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 744
Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52422
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung: JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YB e2*2007/46*0252*.. 74 - 130 215/75R16C 11A; 24C; 24M Lkw geschl.Kasten
YC e2*2007/46*0254*.. 225/75R16C 11A; 24C; 24M (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie); Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 744
Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 215/75R16C 11A; 24C; 24M Lkw geschl.Kasten
225/75R16C 11A; 24C; 24M (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie); Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 744
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52422
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 230L; 244 L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 230P; 230 M; 244 M; 230; 250D; 244
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 250L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 250
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 250 M
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : 230; 230 M; 230L; 230P; 244; 244 L; 244 M
180 Nm für Typ : 250; 250 M; 250D; 250L
Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52422
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e3*96/27*0025*.. 50 - 94 205/65R16C 107 5NK Pkw geschlossen; Lkw
230 M K861 215/65R16C 11A; 21B; 22B; 5PM geschl.Kasten (Serie);
109/107
230L G688 Frontantrieb;
230P G715 10B; 11B; 11G; 11H;
244 e3*98/14*0102*.. 12A; 51A; 530; 54F;
244 L K917 71K; 721; 73C; 74D;
244 M L094 74H
250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 215/75R16C 11A; 24C; 24M Lkw geschl.Kasten
e3*2007/46*0044*.., 225/75R16C 11A; 24C; 24M (Serie); Lkw offener
L778 Kasten (Serie); Ohne
250L L779 Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 744
250D L968 107 - 115 215/60R16C 108 24C; 24M; 5PA Van; Lkw
215/65R16C 109 24C; 24M; 5PM geschl.Kasten (Serie);
215/75R16C 113 24C; 24M; 51G Ohne
225/65R16C 112 24C; 24M; 5RI Radhausverbreiter.
225/75R16C 116 24C; 24M; 51G Serie;
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
§ 22 52422
73C; 74D; 74H; 744
Verkaufsbezeichnung: FIAT Ducato Natural Power
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
250 M N413 74 - 130 215/75R16C 11A; 24C; 24M Lkw geschl.Kasten
225/75R16C 11A; 24C; 24M (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie); Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 744
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 244 M; Z; 230P; 23; 244 L; 230L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 31 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 250L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52422
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 250; Y; 250D
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : Z; 23; 230L; 230P; 244 L; 244 M
180 Nm für Typ : Y; 250; 250D; 250L
Verkaufsbezeichnung: BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 215/75R16C 11A; 24C; 24M Lkw geschl.Kasten
250D L936 225/75R16C 11A; 24C; 24M (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie); Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 744
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e3*98/14*0103*.. 50 - 107 205/65R16C 107 5NK Pkw geschlossen; Lkw
23 e3*96/27*0026*.. 215/65R16C 11A; 21P; 22I; 5PM geschl.Kasten (Serie);
109/107
230L G717 Frontantrieb;
230P G718 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52422
244 L K912 12A; 51A; 54F; 71K;
244 M L113 721; 73C; 74D
Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 215/75R16C 11A; 24C; 24M Lkw geschl.Kasten
250 L771 225/75R16C 11A; 24C; 24M (Serie); Lkw offener
250L L772 Kasten (Serie); Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 74H; 744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52422
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 52422
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 19-00113-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52422
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 6
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2000kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2240kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 52422
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.