Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                           National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                        Sonderräder für Pkw 8,5 J x 20 EH2+

                   issued by:

                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51585




                                  special wheels for passenger cars 8,5 J x 20 EH2+


             Nummer der Genehmigung: 51585                  Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                   Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   NN8520
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51585                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51585




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   12.06.2017

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0168-17-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51585                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-5

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51585




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51585                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        21.06.2017
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51585




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 22

             Fahrzeughersteller                      : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                                       (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MASERATI S.p.A., MAZDA,
                                                       MITSUBISHI, PEUGEOT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             FF 67,1             FF                      Ø67,1-O-Ø76                 67,1    Kunststoff     780     2380     05/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : O10
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm
§ 22 51585




              Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
              V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95        5HR                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : LM; VF; ELH; MD
             Zubehör                                 : O10
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : DM
             Zubehör                                 : O14
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm
              Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
              MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97        225/30R20 85    11A; 24C; 24M; 26B;        Stufenheck;
                                                                             26N; 27B; 27H; 5EG;        Frontantrieb;
                                                                             54A; 56G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 22
             Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100                                 Santa Fe; Grand Santa
                                                        245/45R20 99  11A; 245; 248                   Fe; Allradantrieb;
                                                        255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 245/35R20 95          11A; 24C; 244; 247;      auch Facelift 2013;
             LM           e11*2007/46*0128*..                                261; 271                 Allradantrieb;
                                                       245/40R20 95          11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                             261; 271                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     i40
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 245/30R20 90       11A; 24J; 244; 247;      Kombi; Limousine;
                            e4*2007/46*0264*..                               26B; 26N; 27F            Frontantrieb;
                                                             255/30R20 92    11A; 24D; 27F; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             67V                      12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
§ 22 51585




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : JF; QL
             Zubehör                                 : O10
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : XM FL
             Zubehör                                 : O14
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : XM FL
                                                       110 Nm für Typ : JF
                                                       120 Nm für Typ : QL
             Verkaufsbezeichnung:     Optima
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
             JF           e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/35R20 90      11A; 24J; 24M; 26N;           Kombi; Limousine;
                                                                        26P                           Frontantrieb;
                                                          235/35R20 92  11A; 24M; 241; 246;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26B; 26N; 27H                 12A; 51A; 721; 73C;
                                                 99 - 180 225/35R20 90W 11A; 24J; 24M; 26N;           74A; 74P
                                                                        26P
                                                          235/35R20 92W 11A; 24M; 241; 246;
                                                                        26B; 26N; 27H
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 22
             Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             XM FL        e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/45R20 100 11A; 245                        Kombi; Allradantrieb;
                                                        245/45R20 99  11A; 245; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     Sportage
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
             QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95           11A; 24J; 24M; 26N;     Allradantrieb;
             QLE          e11*2007/46*3144*..                                 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                       255/35R20 93           11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P; 27H; 27I           12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : O10
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : RP
§ 22 51585




                                                       107 Nm für Typ : EL
                                                       120 Nm für Typ : QLE
             Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
             RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 225/35R20 90           11A; 24J; 24M; 26P;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                              27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/30R20 90     11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 721; 73C;
                                                                              26B; 26N; 27F           74A; 74P
                                                             255/30R20 92     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26N; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
             EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 245/35R20 95           11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                              261; 271                Frontantrieb;
                                                             245/40R20 95     11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              261; 271                12A; 51A; 573; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     Sportage
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
             QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95           11A; 24J; 24M; 26N;     Allradantrieb;
             QLE          e11*2007/46*3144*..                                 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                       255/35R20 93           11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P; 27H; 27I           12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 22


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MASERATI S.p.A.
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : O15
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             M156         e3*2007/46*0224*.. 184 - 257 245/50R20 102                                   LEVANTE (Modell 161);
                                                       265/45R20 104                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/45R20 106                                   12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; DEG; PDI

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : O10
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; GHE; KE
§ 22 51585




                                                       120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ
             Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen    Auflagen
             KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 245/40R20 95         11A; 245; 27I         inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                        245/45R20 99         11A; 245; 27I         5; Allradantrieb;
                                                        255/40R20 97         11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 573; 721;
                                                                                                   729; 73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99  11A; 22I; 24J                   Allradantrieb;
             ERE          e13*2007/46*1109*..            255/45R20 101 11A; 22I; 22M; 24J;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       24M                             12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/30R20 85W 11A; 21B; 21J; 22B;              bis Mj.2013;
             BLE          e13*2007/46*1071*..                         22F; 242; 245; 248;              Stufenheck;
                                                                      5EG; 56G                         Schrägheck;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 22
             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 225/35R20 90          11A; 21T; 22B; 24C;      bis Mj.2012; Kombi;
             GHE          e13*2007/46*1075*..                                24D                      Frontantrieb; nur
                                                       235/30R20 88W         11A; 21P; 21T; 22B;      Mazda 6;
                                                                             24C; 24D; 5FE            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/30R20 90      11A; 21P; 21T; 22B;      12A; 51A; 721; 729;
                                                                             24C; 24D                 73C; 74A; 74P
                                                  83 - 136 225/35R20 90W     11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                             24D
                                                           245/30R20 90W     11A; 21P; 21T; 22B;
                                                                             24C; 24D
             GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/35R20 90W    11A; 26P; 27I            ab Mj.2012; inkl.
             GJ             e1*2007/46*1001*..              235/35R20 88W    11A; 26P; 27I; 5FE       Mj.2015; Kombi;
                                                            235/35R20 92     11A; 26P; 27I            Stufenheck;
                                                            245/30R20 90W    11A; 245; 26B; 26N;      Allradantrieb;
                                                                             27B; 27H                 Frontantrieb; nur
                                                           245/35R20 91      11A; 245; 26B; 26N;      Mazda 6;
                                                                             27B; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/30R20 92      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                             26N; 27B; 27H            74A; 74P
                                                           255/35R20 93      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             26N; 27B; 27H
             GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 235/30R20 88W     11A; 21B; 21J; 22B;      ab
§ 22 51585




             GHE            e13*2007/46*1075*..                              22H; 22L; 24C; 244;      e13*2007/46*1075*02;
                                                                             247; 5FE                 ab
                                                  88 - 132 225/35R20 90W     11A; 21B; 21N; 22B;      e1*2001/116*0448*06;
                                                                             22L; 241; 246; 248       bis Mj.2012;
                                                           245/30R20 90W     11A; 21B; 21J; 22B;      Stufenheck;
                                                                             22H; 22L; 24C; 244;      Schrägheck;
                                                                             247
                                                                                                     Frontantrieb; nur
                                                                                                     Mazda 6;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 721; 729;
                                                                                                     73C; 74A; 74P
             GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 108 225/35R20 90      11A; 21B; 22B; 22L;     nur bis
             GHE            e13*2007/46*1075*..                              24C; 24D                e13*2007/46*1075*01;
                                                           245/30R20 90      11A; 21B; 22B; 22L;     nur bis
                                                                             24C; 24D                e1*2001/116*0448*05;
                                                  88 - 125 235/30R20 88W     11A; 21B; 22B; 22L;     Schrägheck;
                                                                             24C; 24D; 5FE           Frontantrieb; nur
                                                  88 - 136 225/35R20 90W     11A; 21B; 22B; 22L;     Mazda 6;
                                                                             24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/30R20 90W     11A; 21B; 22B; 22L;     12A; 51A; 721; 729;
                                                                             24C; 24D                73C; 74A; 74P
             GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 141 245/40R20 95     11A; 245; 27I           inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                            245/45R20 99     11A; 245; 27I           5; Allradantrieb;
                                                            255/40R20 97     11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R20 101     11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 573; 721;
                                                                                                     729; 73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 22
             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GJ           e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90          11A; 26P; 27I            Kombi; Stufenheck;
                                                       235/35R20 88W         11A; 26P; 27I; 5FE       Frontantrieb;
                                                       235/35R20 92          11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/30R20 90          11A; 245; 26B; 26N;      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                             27B; 27H                 74A; 74P
                                                             245/35R20 91    11A; 245; 26B; 26N;
                                                                             27B; 27H
                                                             255/30R20 92    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             26N; 27B; 27H
                                                             255/35R20 93    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             26N; 27B; 27H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : O10
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
§ 22 51585




             Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CWB          e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 245/40R20 95         5HR                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             CW0            e1*2001/116*0406*..                                                       145 Nm;
             GF0            e1*2007/46*1218*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 740

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : O10
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95         5HR                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      145 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 740
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 22
             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 51585




                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 22
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 51585




                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 22
                   kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 51585




                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 22
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51585




             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          245/30R20
                                  Hinterachse:                          255/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 22
                   Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                   Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
§ 22 51585




                  der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 22


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:    DM
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0633*..
                    Handelsbez.:    HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE

                    Variante(n):    Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 315             y = 310                 VA
                          26P                        x = 270             y = 260                 VA
                          27B                        x = 260             y = 350                 HA
                          27I                        x = 210             y = 300                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51585




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 315       y = 310            10                 VA
                          26N                   x = 315       y = 310             8                 VA
                          27F                   x = 260       y = 350            10                 HA
                          27H                   x = 260       y = 350             8                 HA
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:    VF
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
                    Handelsbez.:    i40

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 310             y = 350                   VA
                          26P                      x = 260             y = 300                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
                          27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
                          27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
§ 22 51585
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 14 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:    MD
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
                    Handelsbez.:    ELANTRA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 260             y = 315                   VA
                          26P                      x = 210             y = 265                   VA
                          27B                      x = 295             y = 360                   HA
                          27I                      x = 245             y = 310                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 260       y = 315             8                 VA
                          26J                   x = 260       y = 315            21                 VA
§ 22 51585




                          27H                   x = 295       y = 360             8                 HA
                          27F                   x = 295       y = 360            24                 HA
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 15 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     KIA
                    Fahrzeugtyp:    QL
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3139*..
                    Handelsbez.:    Sportage

                    Variante(n):    ---

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 280                   VA
                          27I                      x = 220             y = 260                   HA
                          27B                      x = 270             y = 310                   HA
                          26P                      x = 220             y = 230                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 270       y = 280             8                 VA
                          26J                   x = 270       y = 280            26                 VA
§ 22 51585




                          27H                   x = 270       y = 310             8                 HA
                          27F                   x = 270       y = 310            27                 HA
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     KIA
                    Fahrzeugtyp:    JF
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1018*..
                    Handelsbez.:    Optima

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300            28                 VA
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
§ 22 51585
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 17 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     KIA MOTORS
                    Fahrzeugtyp:    QLE
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3144*..
                    Handelsbez.:    Sportage

                    Variante(n):    ---

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 280                   VA
                          27I                      x = 220             y = 260                   HA
                          27B                      x = 270             y = 310                   HA
                          26P                      x = 220             y = 230                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 270       y = 280             8                 VA
                          26J                   x = 270       y = 280            26                 VA
§ 22 51585




                          27H                   x = 270       y = 310             8                 HA
                          27F                   x = 270       y = 310            27                 HA
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 18 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     KIA MOTORS
                    Fahrzeugtyp:    RP
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
                    Handelsbez.:    Carens, Rondo

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 310             y = 325                   VA
                          26P                      x = 260             y = 275                   VA
                          27B                      x = 260             y = 300                   HA
                          27I                      x = 210             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 310       y = 325            30                 VA
                          26N                   x = 310       y = 325            30                 VA
§ 22 51585




                          27F                   x = 260       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 260       y = 300            30                 HA
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 19 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     MAZDA
                    Fahrzeugtyp:    KE
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1247*..
                    Handelsbez.:    Mazda CX-5

                    Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 345             y = 400                   VA
                          27I                      x = 290             y = 360                   HA
                          27B                      x = 340             y = 410                   HA
                          26P                      x = 295             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
                          27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
§ 22 51585
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 20 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     MAZDA
                    Fahrzeugtyp:    GJ
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
                    Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

                    Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 385             y = 400                   VA
                          26B                      x = 400             y = 400                   VA
                          27I                      x = 215             y = 350                   HA
                          27B                      x = 265             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
                          26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
§ 22 51585




                          27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
                          27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 21 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     MAZDA
                    Fahrzeugtyp:    GH
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
                    Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 345             y = 400                   VA
                          27I                      x = 290             y = 360                   HA
                          27B                      x = 340             y = 410                   HA
                          26P                      x = 295             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
                          27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
§ 22 51585
             Gutachten 366-0168-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51585
             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NN8520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 22 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     MAZDA
                    Fahrzeugtyp:    GH
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
                    Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 385             y = 400                   VA
                          26B                      x = 400             y = 400                   VA
                          27I                      x = 215             y = 350                   HA
                          27B                      x = 265             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
                          27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
§ 22 51585




                          26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
                          26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen