Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 9h
Seite : 1/3
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: CITROEN
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40335 110 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e11*2001/116*0238*..
PG e11*2007/46*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50 Citroen C1 195/40R16 A01) bis A10)
(1. Generation; 3- BF1) E61) K04) K95)
Türer; nur zulässig an
Fahrzeugen mit EG
Nummer bis
e11*2001/116*0238*10)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 9h
Seite : 2/3
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e11*2001/116*0238*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60 Citroen C1 195/40R16 A01) bis A10)
(2. Generation, 3- u. 5- BF1) K03) K04) K28)
türig; nur zulässig an
Fahrzeugen mit EG
Nummer ab
e11*2001/116*0238*11)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 9h
Seite : 3/3
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu
verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40335
Anzugsmoment: 110 Nm
E61) Nur zulässig an 3-türigen Fahrzeugausführungen .
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• im Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger ist die senkrechte Radhauskante
umzulegen,
• die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf
einer Länge von ca. ca. 50 mm nach hinten auslaufend zu kürzen.
• der in diesem Bereich befindliche Stoßfängerhalter ist entsprechend zu kürzen und neu zu
befestigen.
Die Anlage 9h mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
SL2.6704 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.06.2019