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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     41R6755
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            41R6755.02
Radgröße:                                                  7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     23 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         98 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                                 Ø58.1 Ø68 d=12 003 0022 060
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Citroén

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
22, A, B, U6, U64, U6U, E,        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           AP50275/12 120 Nm
E*****                            M14x1,5, Schaftlänge 45 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ:                          22
ABE / EG-Genehmigung:         G815
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Citroën Evasion            205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                           B22)K44)K49)
                                         215/55R16                         S03)
                                         K01)
G815/NT04E          1230/1300                                              5/98/58,1



Typ:                          A
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 100   Citroën Evasion           205/55R16                          A01) bis A10)
                                                                           B22)K44)K49)
                                         215/55R16                         S03)
                                         K01)
2*93/81*0158*06     1230/1300                                              5/98/58,1



Typ:                         U6
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Citroën Jumpy            205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                           B22)K44)K49)
                                         215/55R16                         S03)
                                         K01)
e2*93/81*0158*02E   1230/1260                                              5/98/58,1



Typ:                         U6U
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 68    Citroën Jumpy            205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                           B22)K44)K49)
                                         215/55R16                         S03)
                                         K01)
e2*93/81*0161*02E   1230/1230                                              5/98/58,1



Typ:                         B
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0187*.., e2*2001/116*0187*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 100   Citroën Jumpy            205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                           B22)K44)K49)
                                         215/55R16                         S03)
                                         K01)
e2*93/81*0187*16E   1230/1300                                              5/98/58,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ:                          U64
ABE / EG-Genehmigung:         H338
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 68    Citroën Jumpy Kombi          205/55R16                          A01) bis A10)
                                                                              B22)K44)K49)
                                           215/55R16                          S03)
                                           K01)
H338/NT02            1230/1230                                                5/98/58,1



Typ:                         E*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 150   Citroen C8               205/60R16                              A02) bis A10)
                                       E53)                                   S03)

                                           215/55R16

                                           215/60R16
                                           A01)K80)

                                           225/55R16
                                           A01)K80)K81)
E2*98/14*0254*25     1370/1300                                                5/98/58,1



Typ:                         E
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100          Citroen C8              215/55R16                               A02) bis A10)
                                                                              S03)
                                           215/60R16
                                           A01)K80)

                                           225/55R16
                                           A01)K80)K81)
E2*2007/46*0119*01   1270/1300                                                5/98/58,1




Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

B22)    Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur
        Radinnenseite min. 5 mm). Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist
        der Halter für das ABS-Kabel so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben
        ist.

E53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


K01)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
         vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K44)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - Die in die Innenseite der Radhäuser ragende Ausbuchtung oberhalb der Radmitte ist
         um ca. 10 mm nach innen einzuformen.
       - Im Bereich unterhalb dieser Ausbuchtung ist das innere Radhaus auf einer Länge von
         ca. 150 mm und 50 mm Höhe um ca. 5 mm nach innen einzuformen.

K49)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - Die Radausschnittkante ist im Bereich ab ca. 60 mm oberhalb des Stoßfängers nach
         vorn hin auf einer Länge von ca. 500 mm ganz umzulegen. Wahlweise hierzu ist
         dieser Bereich um mind. 5 mm nach außen aufzuweiten.

K80)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, ist der
        Tankeinfüllstutzen im linken Radhaus nach vorn und nach oben zu versetzen. Dazu
        sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die obere Befestigungsschraube des Tankeinfüllstutzens ist um 15 mm nach unten zu
          versetzen wodurch der Tankeinfüllstutzen nach oben rückt,
       - die untere Tankeinfüllstutzenbefestigung (vor der Längslenkerlagerung) ist im gleichen
          Zuge um 15 mm nach hinten zu versetzen, wodurch der Tankeinfüllstutzen nach vorne
          rückt,
       - die Entlüftungsleitung ist soweit wie möglich hinter den Tankeinfüllstutzen zu verlegen
          und mit Kabelbinder zu fixieren.

K81)     An Achse 2 ist die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich von 200 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante Stoßfänger auf eine Restbreite von 12 mm zu kürzen. Des
         weiteren ist der dahinterliegende Blechsteg entsprechend aufzuweiten.

S03)     Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
         zu entfernen.
      -
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.06.2014




RA-000523-F0-104-03~CI-5-98-58-ET23_41R6755.docx
						
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