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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     41R6755
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            41R6755.02
Radgröße:                                                  7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         98 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                                 Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 052
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Citroén

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
22, A, B*****, U6, U64, U6U, E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             AP50275/08 120 Nm
E*****                          M14x1,5, Schaftlänge 40 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ:                          22
ABE / EG-Genehmigung:         G815
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Citroën Evasion            205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                           B22)S03)

G815/NT04E          1230/1300                                              5/98/58,1



Typ:                          A
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 100   Citroën Evasion           205/55R16                          A01) bis A10)
                                                                           B22) S03)

2*93/81*0158*06     1230/1300                                              5/98/58,1



Typ:                         U6
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Citroën Jumpy            205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                           B22) S03)

e2*93/81*0158*02E   1230/1260                                              5/98/58,1



Typ:                         U6U
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 68    Citroën Jumpy            205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                           B22) S03)

e2*93/81*0161*02E   1230/1230                                              5/98/58,1



Typ:                         B*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0187*.., e2*2001/116*0187*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 100   Citroën Jumpy            205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                           B22) S03)

e2*93/81*0187*16E   1230/1300                                              5/98/58,1



Typ:                          U64
ABE / EG-Genehmigung:         H338
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 68    Citroën Jumpy Kombi        205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                           B22) S03)

H338/NT02           1230/1230                                              5/98/58,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ:                         E*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 150   Citroen C8               205/60R16                         A02) bis A10)
                                       E53)                              S03)

                                         215/55R16

E2*98/14*0254*25     1370/1300                                           5/98/58,1



Typ:                         E
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100          Citroen C8              215/55R16                          A02) bis A10)
                                                                         S03)

E2*2007/46*0119*01   1270/1300                                           5/98/58,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur
     Radinnenseite min. 5 mm). Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist
     der Halter für das ABS-Kabel so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben
     ist.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.06.2014




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