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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. :                     RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. :              36b
Seite :                   1/7                                                              Mobilität
Auftraggeber :            Borbet GmbH
Teiletyp :                LS70638




Raddaten


Radtyp                               :   LS70638
Radausführung                        :   Lk 108
Radgröße nach Norm                   :   7 J x 16 H2
Einpreßtiefe in mm                   :   20
zulässige Radlast in kg              :   615
zul. Abrollumfang in mm              :   2000
Lochkreisdurchmesser in mm           :   108
Lochzahl                             :   4
Mittenlochdurchmesser in mm          :   72,6 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅72,5/∅65,1
Zentrierart                          :   Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
RLZ, D XFX, F 8HX, F 8HY, F
8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
KFU, F KFV, F NFU, H, J 8HX, J
8HZ, J 9HZ, J HFX, J KFU, J
KFV, J NFS, J NFU, L, R 4HP,
R 4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX,
R 6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R
RFJ, R RHL, R RHR, R XFU, U


Typ:                          L
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 130   C4                       205/55R16                           A01) bis A10)
              (Limousine, Coupe)                                           K15)
                                       215/50R16

                                         225/50R16
                                         K26)K94)
e2*2001/116*0302*14   1060/850(0)                                          4/108/65,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. :                     RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. :              36b
Seite :                   2/7                                                                     Mobilität
Auftraggeber :            Borbet GmbH
Teiletyp :                LS70638


Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
J 9HZ                                 e2*2001/116*0339*..
J 8HX                                 e2*2001/116*0286*..
J 8HZ                                 e2*2001/116*0316*..
J HFX                                 e2*2001/116*0283*..
J KFU                                 e2*2001/116*0344*..,
J KFV                                 e2*2001/116*0284*..
J NFS                                 e2*2001/116*0309*..
J NFU                                 e2*2001/116*0285*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 54             C2                      195/45R16                          A01) bis A10)
                                                                                  L23)
80 bis 90               C2                       195/45R16                        A02) bis A10)

                       820/735(0)                                                 4/108/65.0



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0266*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80    C3 Pluriel              195/50R16                                   A02) bis A10)

e2*2001/116*0266*.11   850/820(0)                                                 4/108/65.0



Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
F 8HX                                 e2*98/14*0259*..
F 8HY                                 e2*98/14*0261*..
F 8HZ                                 e2*2001/116*0317*..
F 9HX                                 e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                                 e2*2001/116*0329*..
F HFX                                 e2*98/14*0256*..
F KFU                                 e2*2001/116*0289*..
F KFV                                 e2*98/14*0257*..
F NFU                                 e2*98/14*0258*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 80             C3                       195/50R16                         A01) bis A10)
                                                                                  K75)K76)

                       820/820(0)                                                 4/108/65.0




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Nr. :                     RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. :              36b
Seite :                   3/7                                                              Mobilität
Auftraggeber :            Borbet GmbH
Teiletyp :                LS70638


Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
R 4HP                           e2*2001/116*0348*..
R 4HR                           e2*2001/116*0354*..
R 4HS                           e2*2001/116*0353*..
R 4HT                           e2*2001/116*0347*..
R 4HX                           e2*2001/116*0307*..
R 6FY                           e2*2001/116*0334*..
R 6FZ                           e2*2001/116*0303*..
R 9HY                           e2*2001/116*0335*..
R 9HZ                           e2*2001/116*0305*..
R RFJ                           e2*2001/116*0304*..
R RHL                           e2*2001/116*0315*..
R RHR                           e2*2001/116*0306*..
R XFU                           e2*2001/116*0308*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152     C5 Limousine, Kombi      215/55R16                         A02) bis A10)


                1200/11130(0)



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX                          e2*98/14*0221*..
D 6FZ                          e2*98/14*0215*..
D RFN                          e2*98/14*0216*..
D RHS                          e2*98/14*0249*..
D RHY                          e2*98/14*0219*..
D RHZ                          e2*98/14*0220*..
D RLZ                          e2*98/14*0217*..
D XFX                          e2*98/14*0218*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85;      C5 Limousine             205/55R16                         A02) bis A10)
100 bis 103
                                          215/55R16
                                          E05)
66 bis 85;      C5 Kombi                  215/55R16
100 bis 103

98; 152         C5 Limousine, Kombi       215/55R16
                1120/900(920)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. :                     RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. :              36b
Seite :                   4/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :            Borbet GmbH
Teiletyp :                LS70638


Typ:                         U
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110   C4 Picasso              205/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)E53)

                                        205/60R16
                                        E53)

                                        215/55R16

                                        225/50R16
                                        A01)K03)
e2*2001/116*0345*07   1200/1210(0)                                      4/108/65.0



Typ:                         7*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0366*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 80    Berlingo                195/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        195/60R16
                                        T89)

                                        205/55R16
                                        A01)K03)

                                        205/60R16
                                        A01)K03)

                                        215/50R16
                                        A01)K03)

                                        215/55R16
                                        A01)K03)K15)

e2*2001/116*0366*00   1170/1230(0)                                      4/108/65,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. :                     RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. :              36b
Seite :                   5/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :            Borbet GmbH
Teiletyp :                LS70638


Typ:                         B9
ABE / EG-Genehmigung:        N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Berlingo               195/55R16                          A02) bis A10)
                                     A93)

                                     195/60R16
                                     T89)

                                     205/55R16
                                     A01)K03)

                                     205/60R16
                                     A01)K03)

                                     215/50R16
                                     A01)K03)

                                     215/55R16
                                     A01)K03)K15)

N129/NT01      1110/1230(0)                                             4/108/65,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei-
     stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
     sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000342-E0-015-36b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. :                     RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. :              36b
Seite :                   6/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :            Borbet GmbH
Teiletyp :                LS70638


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
     geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
     kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
     entsteht.

K76) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
     auszuschneiden.

RA-000342-E0-015-36b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. :                     RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. :              36b
Seite :                   7/7                                                            Mobilität
Auftraggeber :            Borbet GmbH
Teiletyp :                LS70638


K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten Radhaus-
       kante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinte-
       rer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden,
     - im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus hin-
       einstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

L23) Nur in Verbindung mit Lenkgetriebe Kennzeichnung „DHHE“ und „DHML“, siehe Fabrik-
     schild am Lenkgetriebe.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage 36b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ LS70638 des Antragstellers Borbet.

Essen, 23.01.2009
RA-000342-E0-015




RA-000342-E0-015-36b.doc
						
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