Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. : RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LS70638
Raddaten
Radtyp : LS70638
Radausführung : Lk 108
Radgröße nach Norm : 7 J x 16 H2
Einpreßtiefe in mm : 20
zulässige Radlast in kg : 615
zul. Abrollumfang in mm : 2000
Lochkreisdurchmesser in mm : 108
Lochzahl : 4
Mittenlochdurchmesser in mm : 72,6 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅72,5/∅65,1
Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
RLZ, D XFX, F 8HX, F 8HY, F
8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
KFU, F KFV, F NFU, H, J 8HX, J
8HZ, J 9HZ, J HFX, J KFU, J
KFV, J NFS, J NFU, L, R 4HP,
R 4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX,
R 6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R
RFJ, R RHL, R RHR, R XFU, U
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130 C4 205/55R16 A01) bis A10)
(Limousine, Coupe) K15)
215/50R16
225/50R16
K26)K94)
e2*2001/116*0302*14 1060/850(0) 4/108/65,0
RA-000342-E0-015-36b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. : RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LS70638
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
J 9HZ e2*2001/116*0339*..
J 8HX e2*2001/116*0286*..
J 8HZ e2*2001/116*0316*..
J HFX e2*2001/116*0283*..
J KFU e2*2001/116*0344*..,
J KFV e2*2001/116*0284*..
J NFS e2*2001/116*0309*..
J NFU e2*2001/116*0285*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 54 C2 195/45R16 A01) bis A10)
L23)
80 bis 90 C2 195/45R16 A02) bis A10)
820/735(0) 4/108/65.0
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0266*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 C3 Pluriel 195/50R16 A02) bis A10)
e2*2001/116*0266*.11 850/820(0) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
F 8HX e2*98/14*0259*..
F 8HY e2*98/14*0261*..
F 8HZ e2*2001/116*0317*..
F 9HX e2*2001/116*0318*..
F 9HZ e2*2001/116*0329*..
F HFX e2*98/14*0256*..
F KFU e2*2001/116*0289*..
F KFV e2*98/14*0257*..
F NFU e2*98/14*0258*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80 C3 195/50R16 A01) bis A10)
K75)K76)
820/820(0) 4/108/65.0
RA-000342-E0-015-36b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. : RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LS70638
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
R 4HP e2*2001/116*0348*..
R 4HR e2*2001/116*0354*..
R 4HS e2*2001/116*0353*..
R 4HT e2*2001/116*0347*..
R 4HX e2*2001/116*0307*..
R 6FY e2*2001/116*0334*..
R 6FZ e2*2001/116*0303*..
R 9HY e2*2001/116*0335*..
R 9HZ e2*2001/116*0305*..
R RFJ e2*2001/116*0304*..
R RHL e2*2001/116*0315*..
R RHR e2*2001/116*0306*..
R XFU e2*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 152 C5 Limousine, Kombi 215/55R16 A02) bis A10)
1200/11130(0)
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX e2*98/14*0221*..
D 6FZ e2*98/14*0215*..
D RFN e2*98/14*0216*..
D RHS e2*98/14*0249*..
D RHY e2*98/14*0219*..
D RHZ e2*98/14*0220*..
D RLZ e2*98/14*0217*..
D XFX e2*98/14*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85; C5 Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
100 bis 103
215/55R16
E05)
66 bis 85; C5 Kombi 215/55R16
100 bis 103
98; 152 C5 Limousine, Kombi 215/55R16
1120/900(920)
RA-000342-E0-015-36b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. : RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LS70638
Typ: U
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E53)
205/60R16
E53)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)
e2*2001/116*0345*07 1200/1210(0) 4/108/65.0
Typ: 7*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0366*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 80 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
A93)
195/60R16
T89)
205/55R16
A01)K03)
205/60R16
A01)K03)
215/50R16
A01)K03)
215/55R16
A01)K03)K15)
e2*2001/116*0366*00 1170/1230(0) 4/108/65,0
RA-000342-E0-015-36b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. : RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LS70638
Typ: B9
ABE / EG-Genehmigung: N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
A93)
195/60R16
T89)
205/55R16
A01)K03)
205/60R16
A01)K03)
215/50R16
A01)K03)
215/55R16
A01)K03)K15)
N129/NT01 1110/1230(0) 4/108/65,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei-
stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000342-E0-015-36b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. : RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LS70638
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
entsteht.
K76) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
auszuschneiden.
RA-000342-E0-015-36b.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46044
Nr. : RA-000342-E0-015
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LS70638
K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten Radhaus-
kante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinte-
rer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden,
- im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus hin-
einstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
L23) Nur in Verbindung mit Lenkgetriebe Kennzeichnung „DHHE“ und „DHML“, siehe Fabrik-
schild am Lenkgetriebe.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage 36b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ LS70638 des Antragstellers Borbet.
Essen, 23.01.2009
RA-000342-E0-015
RA-000342-E0-015-36b.doc