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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 706
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  CMS
Radausführung:                                              CMS 607/12
Artikel- oder Katalog-Nr:                               C18 706 25 35
Radgröße:                                                   7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      65,10 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             625 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1960 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              Z02 OR 110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RLZ, D XFX, L, R 4HP, R 4HR,
R 4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY,
R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R
RHL, R RHR, R XFU, SH****,
U*****, S, S*****




RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ                                e2*2001/116*0303*..
R RFJ                                e2*2001/116*0304*..
R 9HZ                                e2*2001/116*0305*..
R RHR                                e2*2001/116*0306*..
R 4HX                                e2*2001/116*0307*..
R XFU                                e2*2001/116*0308*..
R RHL                                e2*2001/116*0315*..
R 6FY                                e2*2001/116*0334*..
R 4HR                                e2*2001/116*0354*..
R 4HP                                e2*2001/116*0348*..
R 4HT                                e2*2001/116*0347*..
R 4HS                                e2*2001/116*0353*..
R 9HY                                e2*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152           C5 Lim.,                215/55R16                          A02) bis A10)
                      C5 Kombi

                      1200/1130



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX                                e2*98/14*0221*..
D 6FZ                                e2*98/14*0215*..
D RFN                                e2*98/14*0216*..
D RHS                                e2*98/14*0249*..
D RHY                                e2*98/14*0219*..
D RHZ                                e2*98/14*0220*..
D RLZ                                e2*98/14*0217*..
D XFX                                e2*98/14*0218*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103           C5 Lim., Kombi           205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                                 B28)
                                                215/55R16
                                                E05)
152                   C5 Lim., Kombi            215/55R16
                      1120/900(920)



Typ:                           L
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 130   C4 (Lim., Coupe)          205/55R16                                A02) bis A10)
                                        A93)E58)

                                                205/55R16 M+S
                                                A93)E58)

                                                215/50R16
                                                A01)K15)
e2*2001/116*0302*16   1060/850(0)                                                4/108/65,0




RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         U*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 120   C4 Picasso              205/55R16                                  A02) bis A10)
                                      E53)

                                               205/60R16
                                               E53)

                                               215/55R16
                                               E05)
e2*2001/116*0345*11   1200/1210(0)                                               4/108/65,0



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
7*****                               e2*2001/116*0366*..
7                                    e2*2007/46*0002*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 88            Berlingo                195/55R16                          A02) bis A10)
                                              A93)

                                               195/60R16
                                               T89)

                                               205/55R16

                                               205/60R16

                                               215/50R16

                                               215/55R16
e2*2001/116*0366*05   1170/1230(0)                                               4/108/65,0



Typ:                         B9
ABE / EG-Genehmigung:        N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Berlingo                         195/55R16                         A02) bis A10)
                                               A93)T91)                          E24)

                                               195/60R16
                                               T89)

                                               205/55R16

                                               205/60R16

                                               215/50R16

                                               215/55R16
N129/NT03             1130/1260(0)                                               4/108/65,0




RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         SH****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 88    C3 Picasso              195/50R16                                 A02) bis A10)

                                               195/55R16

                                               205/45R16

                                               205/50R16
                                               A01)K03)

                                               215/45R16

e2*2001/116*0371*02   1000/900(0)                                               4/108/65,0



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
S*****                               e2*2007/46*0003*..
S                                    e11*2007/46*0113*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 88            C3, C3 LPG              195/50R16                         A02) bis A10)
                      (5- türig)              A01)K04)

                                               195/55R16
                                               A01)K04)K23)

                                               215/45R16
                                               A01)K03)

e2*2007/46*0003*03    920/790(0)                                                4/108/65,0




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand von 10 mm zwischen Felge und Hand-
     bremsseil zu achten. Zur Prüfung muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis
     zum rechten Lenkanschlag gedreht werden. Der Abstand kann durch Zurückdrücken der
     Metallführungsöse am Dämpferrohr vergrößert werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1250 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.




RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen sind.

E58) Die Auflage A93 (zulässiger Schneekettenbetrieb) gilt nicht für Fahrzeugausführungen
     mit 6-Gang-Getriebe .

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc




RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc