Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/12 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 25 35 Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 1960 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z02 OR 110 Nm RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm RLZ, D XFX, L, R 4HP, R 4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R RHL, R RHR, R XFU, SH****, U*****, S, S***** RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typen: ABE / EG-Genehmigung: R 6FZ e2*2001/116*0303*.. R RFJ e2*2001/116*0304*.. R 9HZ e2*2001/116*0305*.. R RHR e2*2001/116*0306*.. R 4HX e2*2001/116*0307*.. R XFU e2*2001/116*0308*.. R RHL e2*2001/116*0315*.. R 6FY e2*2001/116*0334*.. R 4HR e2*2001/116*0354*.. R 4HP e2*2001/116*0348*.. R 4HT e2*2001/116*0347*.. R 4HS e2*2001/116*0353*.. R 9HY e2*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 152 C5 Lim., 215/55R16 A02) bis A10) C5 Kombi 1200/1130 Typen: ABE / EG-Genehmigung: D 4HX e2*98/14*0221*.. D 6FZ e2*98/14*0215*.. D RFN e2*98/14*0216*.. D RHS e2*98/14*0249*.. D RHY e2*98/14*0219*.. D RHZ e2*98/14*0220*.. D RLZ e2*98/14*0217*.. D XFX e2*98/14*0218*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 C5 Lim., Kombi 205/55R16 A02) bis A10) B28) 215/55R16 E05) 152 C5 Lim., Kombi 215/55R16 1120/900(920) Typ: L ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 130 C4 (Lim., Coupe) 205/55R16 A02) bis A10) A93)E58) 205/55R16 M+S A93)E58) 215/50R16 A01)K15) e2*2001/116*0302*16 1060/850(0) 4/108/65,0 RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: U***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10) E53) 205/60R16 E53) 215/55R16 E05) e2*2001/116*0345*11 1200/1210(0) 4/108/65,0 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 7***** e2*2001/116*0366*.. 7 e2*2007/46*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10) A93) 195/60R16 T89) 205/55R16 205/60R16 215/50R16 215/55R16 e2*2001/116*0366*05 1170/1230(0) 4/108/65,0 Typ: B9 ABE / EG-Genehmigung: N129 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10) A93)T91) E24) 195/60R16 T89) 205/55R16 205/60R16 215/50R16 215/55R16 N129/NT03 1130/1260(0) 4/108/65,0 RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: SH**** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 C3 Picasso 195/50R16 A02) bis A10) 195/55R16 205/45R16 205/50R16 A01)K03) 215/45R16 e2*2001/116*0371*02 1000/900(0) 4/108/65,0 Typen: ABE / EG-Genehmigung: S***** e2*2007/46*0003*.. S e11*2007/46*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 88 C3, C3 LPG 195/50R16 A02) bis A10) (5- türig) A01)K04) 195/55R16 A01)K04)K23) 215/45R16 A01)K03) e2*2007/46*0003*03 920/790(0) 4/108/65,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28) An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand von 10 mm zwischen Felge und Hand- bremsseil zu achten. Zur Prüfung muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden. Der Abstand kann durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr vergrößert werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1250 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr- zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E58) Die Auflage A93 (zulässiger Schneekettenbetrieb) gilt nicht für Fahrzeugausführungen mit 6-Gang-Getriebe . K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc