Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 706
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: CMS
Radausführung: CMS 607/12
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 25 35
Radgröße: 7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 625 kg
bei Reifenabrollumfang: 1960 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z02 OR 110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RLZ, D XFX, L, R 4HP, R 4HR,
R 4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY,
R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R
RHL, R RHR, R XFU, SH****,
U*****, S, S*****
RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ e2*2001/116*0303*..
R RFJ e2*2001/116*0304*..
R 9HZ e2*2001/116*0305*..
R RHR e2*2001/116*0306*..
R 4HX e2*2001/116*0307*..
R XFU e2*2001/116*0308*..
R RHL e2*2001/116*0315*..
R 6FY e2*2001/116*0334*..
R 4HR e2*2001/116*0354*..
R 4HP e2*2001/116*0348*..
R 4HT e2*2001/116*0347*..
R 4HS e2*2001/116*0353*..
R 9HY e2*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 152 C5 Lim., 215/55R16 A02) bis A10)
C5 Kombi
1200/1130
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX e2*98/14*0221*..
D 6FZ e2*98/14*0215*..
D RFN e2*98/14*0216*..
D RHS e2*98/14*0249*..
D RHY e2*98/14*0219*..
D RHZ e2*98/14*0220*..
D RLZ e2*98/14*0217*..
D XFX e2*98/14*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 C5 Lim., Kombi 205/55R16 A02) bis A10)
B28)
215/55R16
E05)
152 C5 Lim., Kombi 215/55R16
1120/900(920)
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130 C4 (Lim., Coupe) 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E58)
205/55R16 M+S
A93)E58)
215/50R16
A01)K15)
e2*2001/116*0302*16 1060/850(0) 4/108/65,0
RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
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Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: U*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10)
E53)
205/60R16
E53)
215/55R16
E05)
e2*2001/116*0345*11 1200/1210(0) 4/108/65,0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
7***** e2*2001/116*0366*..
7 e2*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
A93)
195/60R16
T89)
205/55R16
205/60R16
215/50R16
215/55R16
e2*2001/116*0366*05 1170/1230(0) 4/108/65,0
Typ: B9
ABE / EG-Genehmigung: N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
A93)T91) E24)
195/60R16
T89)
205/55R16
205/60R16
215/50R16
215/55R16
N129/NT03 1130/1260(0) 4/108/65,0
RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: SH****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 C3 Picasso 195/50R16 A02) bis A10)
195/55R16
205/45R16
205/50R16
A01)K03)
215/45R16
e2*2001/116*0371*02 1000/900(0) 4/108/65,0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
S***** e2*2007/46*0003*..
S e11*2007/46*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 88 C3, C3 LPG 195/50R16 A02) bis A10)
(5- türig) A01)K04)
195/55R16
A01)K04)K23)
215/45R16
A01)K03)
e2*2007/46*0003*03 920/790(0) 4/108/65,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B28) An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand von 10 mm zwischen Felge und Hand-
bremsseil zu achten. Zur Prüfung muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis
zum rechten Lenkanschlag gedreht werden. Der Abstand kann durch Zurückdrücken der
Metallführungsöse am Dämpferrohr vergrößert werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1250 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
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Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
E58) Die Auflage A93 (zulässiger Schneekettenbetrieb) gilt nicht für Fahrzeugausführungen
mit 6-Gang-Getriebe .
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
RA-000519-A0-233-01~CI-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc