Gutachten 366-0367-02-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45336
ANLAGE: 27 CITROEN Radtyp: OI4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.11.2010
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Fahrzeughersteller : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 16
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OI4316 OI4 LK108 ohne 65,1 540 1835 06/02
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G*WJY; G*9HX*; M 59 GL; M59; G*NFU*; G*KFW; M*HFX*;
M*KFW*; M*HDZ; M 59 GN; G*RHY*; M*NFU*; G*9HW*; M*WJZ;
M*DJY*; M*KFX; M*RHY; M*WJY*; M*LFX; M 4
Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J*KFU*; X18A; X 1; X16A, X13C; J*8HZ*
Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X14A, X17B; X12D; X12F; X12B; X15C, X16C; X11A, X17A,
X19B; X15B; X14B, X18E
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : N*LFZ;
N*WJZ; N2L2; S1KFX.; F*HFX*; F*8HX*; N*LFY; N*NFZ; N*RHY;
N2E3/A; S*CDY; S*VJX; S1CDZ.; S1HDY.; S1VJY.; S*NFT; J*KFV*;
F*KFU*; N2H8; N 2; N*DHY*; N*VJZ*; N2F9; S*KFX; S*NFZ; S*VJZ;
S1CDY.; S*KFW; J*HFX; J*8HX*; F*8HZ*; N*LFX*; S*VJY.; S*HFX;
F*KFV*; N*DHV*; N*RFV; S*HDZ; S1NFZ.; S1VJZ.; N*KFX; N2C8;
N2K5; S*CDZ; S*NFX; N*A9A*; N*DJY*; N2E6; N2L7; S*HDY; S*VJY;
S1HDZ.
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0367-02-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45336
ANLAGE: 27 CITROEN Radtyp: OI4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G*KFW e2*2001/116*0275*. 43 - 80 175/65R14 51G; 56J Pkw geschlossen;
G*NFU* e2*2001/116*0276*. 44 - 80 175/70R14 51G; 56J Lkw geschl.Kasten
G*RHY* e2*2001/116*0278*. (Serie);
G*WJY e2*2001/116*0277*. Frontantrieb;
G*9HW* e2*2001/116*0338*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HX* e2*2001/116*0321*.. 12A; 51A; 54F; 71K;
M4 H419 721; 73C; 74A; 74H;
M 59 GL L161 744; 76J
M 59 GN L159
M*DJY* e2*93/81*0059*..
M*HDZ e2*93/81*0057*..,
e2*98/14*0057*..
M*HFX* e2*98/14*0224*..
M*KFW* e2*98/14*0225*..
M*KFX e2*93/81*0058*..,
e2*98/14*0058*..
M*LFX e2*93/81*0132*..,
e2*98/14*0132*..
M*NFU* e2*98/14*0226*..
M*RHY e2*98/14*0201*..
M*WJY* e2*98/14*0227*..
M*WJZ e2*93/81*0181*..,
e2*98/14*0181*..
M59 L080
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 54 165/70R14 81 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 175/65R14 82 12A; 51A; 71K; 721;
J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 185/60R14 82 11A; 24M 73C; 74A; 74H; 76J
J*8HX* e2*2001/116*0286*.. 195/60R14 86 11A; 24J; 24M
J*8HZ* e2*2001/116*0316*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 54 165/70R14 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
F*KFU* e2*2001/116*0289*.. 44 - 65 175/65R14 82 12A; 51A; 71K; 721;
F*KFV* e2*98/14*0257*.. 185/60R14 82 73C; 74A; 74H; 76J
F*8HX* e2*98/14*0259*.. 185/65R14 86
F*8HZ* e2*2001/116*0317*.. 195/60R14 86 11A; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0367-02-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45336
ANLAGE: 27 CITROEN Radtyp: OI4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN SAXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*CDY e2*93/81*0031*.., 33 - 65 165/60R14-76 11A; 22B nicht Fzg.-Typ
e2*98/14*0031*.. 165/65R14-79 11A; 22B S6????; Pkw
S*CDZ e2*93/81*0030*.., geschlossen;
e2*98/14*0030*.. Frontantrieb;
S*HDY e2*93/81*0033*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0033*.. 12A; 51A; 71K; 721;
S*HDZ e2*93/81*0032*.., 73C; 74A; 74H
e2*98/14*0032*..
S*HFX e2*98/14*0207*..
S*KFW e2*98/14*0208*..
S*KFX e2*93/81*0034*..,
e2*98/14*0034*..
S*NFZ e2*93/81*0035*..,
e2*98/14*0035*..
S*VJX e2*93/81*0194*..,
e2*98/14*0194*..
S*VJY e2*98/14*0038*..
S*VJY. e2*93/81*0038*..
S*VJZ e2*93/81*0037*..,
e2*98/14*0037*..
S1CDY. e2*93/81*0046*..
S1CDZ. e2*93/81*0039*..
S1HDY. e2*93/81*0041*..
S1HDZ. e2*93/81*0040*..
S1KFX. e2*93/81*0042*..
S1NFZ. e2*93/81*0043*..
S1VJY. e2*93/81*0045*..
S1VJZ. e2*93/81*0044*..
S*NFT e2*98/14*0209*.. 72 - 87 165/65R14 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
S*NFX e2*93/81*0036*.., 185/55R14 51G 12K; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0036*.. 185/60R14-82 11A; 21L; 367 73C; 74A; 74H; 76J
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 G411 50 - 81 175/70R14 51G Pkw geschlossen;
50 - 89 185/65R14 51G Frontantrieb;
195/60R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 11A; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76J
X11A, e2*93/81*0001*.. 50 - 81 175/70R14 51G Pkw geschlossen;
X17A, 185/65R14 51G Frontantrieb;
X19B 195/60R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
X12B e2*93/81*0003*.. 12A; 51A; 71K; 721;
X15B e2*93/81*0007*.. 73C; 74A; 74H; 76J
X15C, e2*93/81*0019*..
X16C
X16A, e2*93/81*0005*..
X13C
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0367-02-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45336
ANLAGE: 27 CITROEN Radtyp: OI4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X12D e2*93/81*0065*.. 55 - 89 185/65R14 51G Pkw geschlossen;
X12F e2*93/81*0069*.. 195/60R14-86 Frontantrieb;
X14A, e2*93/81*0002*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
X17B 12A; 51A; 71K; 721;
X14B, e2*93/81*0006*.. 73C; 74A; 74H; 76J
X18E
X18A e2*93/81*0004*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*A9A* e2*93/81*0112*.. 42 - 55 175/65R14 51G nur bis
N*DHV* e2*93/81*0114*.. 42 - 98 185/65R14-86 e2*98/14*0189*01;
N*DHY* e2*93/81*0115*.., 195/60R14-86 Kombi; Coupe;
e2*98/14*0115*.. Limousine;
N*DJY* e2*93/81*0113*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
N*KFX e2*93/81*0104*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0104*.. 73C; 74A; 74H; 76J
N*LFX* e2*93/81*0106*..,
e2*98/14*0106*..
N*LFY e2*93/81*0108*..,
e2*98/14*0108*..
N*LFZ e2*93/81*0107*..,
e2*98/14*0107*..
N*NFZ e2*93/81*0105*..,
e2*98/14*0105*..
N*RFV e2*93/81*0109*..,
e2*98/14*0109*..
N*RHY e2*93/81*0189*..,
e2*98/14*0189*..
N*VJZ* e2*93/81*0111*..,
e2*98/14*0111*..
N*WJZ e2*93/81*0175*..,
e2*98/14*0175*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN ZX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2 F834 47 - 55 175/65R14-82 Limousine;
N2C8 e2*93/81*0083*.. 47 - 74 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
N2E3/A e2*93/81*0077*.. 47 - 89 185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
N2E6 e2*93/81*0079*.. 73C; 74A; 74H
N2F9 e2*93/81*0076*..
N2H8 e2*93/81*0082*..
N2K5 e2*93/81*0078*..
N2L2 e2*93/81*0074*..
N2L7 e2*93/81*0075*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0367-02-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45336
ANLAGE: 27 CITROEN Radtyp: OI4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.11.2010
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0367-02-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45336
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.11.2010
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56J) Ist die Reifengröße mit "C" (Nutzfahrzeugreifen) gekennzeichnet, so ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der
Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.