Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 15 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 60430 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK 108P Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 24 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1980 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller Citroen (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F, F 8HX, F 8HZ, F HFX, F KFU, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm F KFV, G 9HW, G 9HX, G KFW, M12x1,25, Schaftlänge 30 mm G RHY, G WJY, J 8HX, J 8HZ, J HFX, J KFV, J KFU, M59 RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 15 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Typen: ABE / EG-Genehmigung: F 8HX e2*98/14*0259*.. F HFX e2*98/14*0256*.. F HFX e11*2007/46*0087*.. F KFV e2*98/14*0257*.. F KFU e2*2001/116*0289*.. F 8HZ e2*2001/116*0317*.. F e11*2001/116*0351*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 65 C3 175/65R14 A02) bis A10) E03) 185/60R14 185/65R14 850/820(0) 4/108/65.0 Typen: ABE / EG-Genehmigung: G KFW e2*2001/116*0275*.. G WJY e2*2001/116*0277*.. G RHY e2*2001/116*0278*.. G 9HX e2*2001/116*0321*.. G 9HW e2*2001/116*0338*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 66 Berlingo Serie II 175/70R14 A02) bis A10)E24) (Fahrzeuge mit E03) Serienbereifung 185/65R14 175/70R14) 930,-000/1000(0) 4/108/65.0 Typ: M59 ABE / EG-Genehmigung: L080 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 66 Berlingo II LKW 175/65R14 A02) bis A10) (nur Fahrzeuge mit E43) Frontantrieb und zul. 185/60R14 Achslasten bis 1000kg) 185/65R14 A01)G01) L080/NT01 1000/1080 4/108/65 RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 15 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Typen: ABE / EG-Genehmigung: J 8HX e2*2001/116*0286*.., J 8HZ e2*2001/116*0316*.., J HFX e2*2001/116*0283*.., J KFV e2*2001/116*0284*.., J KFU e2*2001/116*0344*.., Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 65 C2 165/70R14 A02) bis A10) M00) E03) 165/65R14 175/60R14 175/65R14 820/710(0) 4/108/65.0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 15 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis 1000 kg E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kom- bination nicht als wahlweise auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011 RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx