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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              CA 60430
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        LK 108P
Radgröße:                                             6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                     24 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 108 mm
Lochzahl:                                                 4
Mittenlochdurchmesser:                               65,10 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      600 kg
bei Reifenabrollumfang:                               1980 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            Citroen (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
F, F 8HX, F 8HZ, F HFX, F KFU, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     110 Nm
F KFV, G 9HW, G 9HX, G KFW, M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
G RHY, G WJY, J 8HX, J 8HZ, J
HFX, J KFV, J KFU, M59




RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    2/4                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
F 8HX                          e2*98/14*0259*..
F HFX                          e2*98/14*0256*..
F HFX                          e11*2007/46*0087*..
F KFV                          e2*98/14*0257*..
F KFU                          e2*2001/116*0289*..
F 8HZ                          e2*2001/116*0317*..
F                              e11*2001/116*0351*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 65      C3                       175/65R14                           A02) bis A10)
                                                                             E03)
                                           185/60R14

                                           185/65R14
                850/820(0)                                                   4/108/65.0



Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
G KFW                             e2*2001/116*0275*..
G WJY                             e2*2001/116*0277*..
G RHY                             e2*2001/116*0278*..
G 9HX                             e2*2001/116*0321*..
G 9HW                             e2*2001/116*0338*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 66      Berlingo Serie II          175/70R14                         A02) bis A10)E24)
                (Fahrzeuge mit                                               E03)
                Serienbereifung            185/65R14
                175/70R14)

                930,-000/1000(0)                                             4/108/65.0



Typ:                            M59
ABE / EG-Genehmigung:           L080
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 66    Berlingo II LKW              175/65R14                         A02) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit                                             E43)
               Frontantrieb und zul.       185/60R14
               Achslasten bis 1000kg)
                                           185/65R14
                                           A01)G01)
L080/NT01       1000/1080                                                    4/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
J 8HX                          e2*2001/116*0286*..,
J 8HZ                          e2*2001/116*0316*..,
J HFX                          e2*2001/116*0283*..,
J KFV                          e2*2001/116*0284*..,
J KFU                          e2*2001/116*0344*..,
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 65      C2                      165/70R14                         A02) bis A10)
                                        M00)                              E03)

                                         165/65R14

                                         175/60R14

                                         175/65R14
                820/710(0)                                                4/108/65.0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis 1000 kg

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kom-
     bination nicht als wahlweise auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung eingetragen werden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011




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