Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 60430
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 108P
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 24 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 600 kg
bei Reifenabrollumfang: 1980 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
F, F 8HX, F 8HZ, F HFX, F KFU, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
F KFV, G 9HW, G 9HX, G KFW, M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
G RHY, G WJY, J 8HX, J 8HZ, J
HFX, J KFV, J KFU, M59
RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
F 8HX e2*98/14*0259*..
F HFX e2*98/14*0256*..
F HFX e11*2007/46*0087*..
F KFV e2*98/14*0257*..
F KFU e2*2001/116*0289*..
F 8HZ e2*2001/116*0317*..
F e11*2001/116*0351*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 65 C3 175/65R14 A02) bis A10)
E03)
185/60R14
185/65R14
850/820(0) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
G KFW e2*2001/116*0275*..
G WJY e2*2001/116*0277*..
G RHY e2*2001/116*0278*..
G 9HX e2*2001/116*0321*..
G 9HW e2*2001/116*0338*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66 Berlingo Serie II 175/70R14 A02) bis A10)E24)
(Fahrzeuge mit E03)
Serienbereifung 185/65R14
175/70R14)
930,-000/1000(0) 4/108/65.0
Typ: M59
ABE / EG-Genehmigung: L080
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 Berlingo II LKW 175/65R14 A02) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit E43)
Frontantrieb und zul. 185/60R14
Achslasten bis 1000kg)
185/65R14
A01)G01)
L080/NT01 1000/1080 4/108/65
RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx
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Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
J 8HX e2*2001/116*0286*..,
J 8HZ e2*2001/116*0316*..,
J HFX e2*2001/116*0283*..,
J KFV e2*2001/116*0284*..,
J KFU e2*2001/116*0344*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 65 C2 165/70R14 A02) bis A10)
M00) E03)
165/65R14
175/60R14
175/65R14
820/710(0) 4/108/65.0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis 1000 kg
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kom-
bination nicht als wahlweise auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung eingetragen werden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011
RA-000353-L0-015-15~CI-4-108-65-ET24.docx