Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6704.350
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 3025 110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RLZ, D XFX, L*****, N, R 4HP, R
4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX, R
6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R
RFJ, R RHL, R RHR, R XFU, S,
S*****, SH****, U, U*****, N
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ e2*2001/116*0303*..
R RFJ e2*2001/116*0304*..
R 9HZ e2*2001/116*0305*..
R RHR e2*2001/116*0306*..
R 4HX e2*2001/116*0307*..
R XFU e2*2001/116*0308*..
R RHL e2*2001/116*0315*..
R 6FY e2*2001/116*0334*..
R 4HR e2*2001/116*0354*..
R 4HP e2*2001/116*0348*..
R 4HT e2*2001/116*0347*..
R 4HS e2*2001/116*0353*..
R 9HY e2*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 152 C5 215/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
1200/1130
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX e2*98/14*0221*..
D 6FZ e2*98/14*0215*..
D RFN e2*98/14*0216*..
D RHS e2*98/14*0249*..
D RHY e2*98/14*0219*..
D RHZ e2*98/14*0220*..
D RLZ e2*98/14*0217*..
D XFX e2*98/14*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 C5 Lim., Kombi 205/55R16 A02) bis A10)
B28)
215/55R16
E05)
152 C5 Lim., Kombi 215/55R16
1120/900(920)
Typ: L*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130 C4 (Lim., Coupe) 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E58)
205/55R16 M+S
A93)E58)
215/50R16
A01)K15)
e2*2001/116*0302*19E 1060/920(0) 4/108/65,0
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx
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Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: U
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 C4 Picasso Erdgas 205/55R16 A02) bis A10)
E53)
205/60R16
E53)
215/55R16
E05)
e11*2001/116*0344*03 1130/1210(0) 4/108/65.0
Typ: U*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10)
E53)
205/60R16
E53)
215/55R16
E05)
e2*2001/116*0345*15 1200/1210(0) 4/108/65,0
Typ: U
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10)
E53)
205/60R16
E53)
215/55R16
E05)
e2*2007/46*0061*02 1200/1230(0) 4/108/65.0
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: 7*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0366*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
A93)E71)
195/60R16
E71)T89)
205/55R16
205/60R16
215/50R16
215/55R16
e2*2001/116*0366*11 1170/1230(0) 4/108/65,0
Typ: 7
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
A93)E71)
195/60R16
E71)T89)
205/55R16
205/60R16
215/50R16
215/55R16
e2*2007/46*0002*06 1170/1230(0) 4/108/65,0
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: B9
ABE / EG-Genehmigung: N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
(Kastenwagen) A93)T91)
195/60R16
T89)
205/55R16
205/60R16
215/50R16
215/55R16
N129/NT03 1130/1260(0) 4/108/65,0
Typ: SH****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 C3 Picasso 195/50R16 A02) bis A10)
195/55R16
205/45R16
205/50R16
A01)K03)
215/45R16
e2*2001/116*0371*10 1000/900(0) 4/108/65,0
Typ: S*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 115 C3, 195/50R16 A02) bis A10)
DS3
195/55R16
215/45R16
e2*2007/46*0003*10 920/790(0) 4/108/65,0
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 C3, 195/50R16 A02) bis A10)
DS3
(LPG) 195/55R16
215/45R16
e11*2007/46*0113*04 900/720(790) 4/108/65,0
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115 C4 195/55R16 A02) bis A10)
(5-türer) A93)
195/60R16
A93)
205/55R16
A01)A93a)K04)
215/50R16
A01)K04)K16)
215/55R16
A01)K04)K16)
225/50R16
A01)K03)K04)K16)
235/50R16
A01)K03)K04)K16)K26)
e2*2007/46*0040*04 1050/900(0) 4/108/65,0
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115 C4 195/55R16 A02) bis A10)
(5-türer) A93)
195/60R16
A93)
205/55R16
A01)A93a)K04)
215/50R16
A01)K04)K16)
215/55R16
A01)K04)K16)
225/50R16
A01)K03)K04)K16)
235/50R16
A01)K03)K04)K16)K26)
e2*2007/46*0079*01 1050/1150(0) 4/108/65,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B28) An Achse 1 ist auf einen ausreichenden Abstand von 10 mm zwischen Felge und Hand-
bremsseil zu achten. Zur Prüfung muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis
zum rechten Lenkanschlag gedreht werden. Der Abstand kann durch Zurückdrücken der
Metallführungsöse am Dämpferrohr vergrößert werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
E58) Die Auflage A93 (zulässiger Schneekettenbetrieb) gilt nicht für Fahrzeugausführungen
mit 6-Gang-Getriebe .
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
E71) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.04.2011
RA-000497-B0-104-03~CI-4-108-65-ET25_51R6704.docx