Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R7704.050
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Automobiles Citroen S.A. Neuilly sur Seine / Frankreich
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 3025 110 Nm
D RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
D RLZ, D XFX, L*****, N,
R 4HP, R 4HR, R 4HS, R 4HT,
R 4HX, R 6FY, R 6FZ, R 9HY,
R 9HZ, R RFJ, R RHL, R RHR,
R XFU, S, S*****, SH****, U,
U*****
RA-000587-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
D 6FZ e2*98/14*0215*..
D RFN e2*98/14*0216*..
D RLZ e2*98/14*0217*..
D XFX e2*98/14*0218*..
D RHY e2*98/14*0219*..
D RHZ e2*98/14*0220*..
D 4HX e2*98/14*0221*..
D RHS e2*98/14*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 152 C5 Limousine 225/45R17 A02) bis A10)B28)S23)
C5 Kombi
1140/1080(920)
Typ: D XFX
ABE / EG-Genehmigung: Einzelbetriebserlaubnis nach §21StVZO
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
173 C5 Kombi 225/45R17 A02) bis A10)B28)S23)
Carlsson 3.0i V6
Automatik
1120/1100(1100)
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ e2*2001/116*0303*..
R RFJ e2*2001/116*0304*..
R 9HZ e2*2001/116*0305*..
R RHR e2*2001/116*0306*..
R 4HX e2*2001/116*0307*..
R XFU e2*2001/116*0308*..
R RHL e2*2001/116*0315*..
R 6FY e2*2001/116*0334*..
R 4HR e2*2001/116*0354*..
R 4HP e2*2001/116*0348*..
R 4HT e2*2001/116*0347*..
R 4HS e2*2001/116*0353*..
R 9HY e2*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 152 C5 Lim., 225/45R17 A02) bis A10)B28)
C5 Kombi
1200/1130
RA-000587-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: L*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130 C4 (Limousine, Coupe) 205/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
e2*2001/116*0302*19 1060/920(0) 4/108/65,0
Typ: U*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 C4 Picasso 205/50R17 A02) bis A10)
215/50R17
e2*2001/116*0345*12 1200/1230(0) 4/108/65,0
Typ: U
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 C4 Picasso 205/50R17 A02) bis A10)
E53)
215/50R17
e2*2007/46*0061*01 1200/1250(0) 4/108/65,0
Typ: U*****
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 C4 Picasso Erdgas 205/50R17 A02) bis A10)
215/50R17
e11*2001/116*0344*03 1130/1210(0) 4/108/65.0
Typ: 7*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0366*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Berlingo 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e2*2001/116*0366*10 1170/1230(0) 4/108/65,0
RA-000587-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: 7
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Berlingo 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
T91)
225/45R17
e2*2007/46*0002*04 1170/1260(0) 4/108/65,0
Typ: B9
ABE / EG-Genehmigung: N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Berlingo 205/50R17 A02) bis A10)
(Kastenwagen)
215/45R17
T91)
225/45R17
N129/NT03 1130/1260(0) 4/108/65,0
Typ: SH****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 C3 Picasso 195/45R17 A02) bis A10)
205/40R17
205/45R17
215/40R17
e2*2001/116*0371*08 1000/900(0) 4/108/65,0
Typ: S*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 115 C3, 195/45R17 A02) bis A10)
DS3
205/40R17
205/45R17
e2*2007/46*0003*07 920/790(0) 4/108/65,0
RA-000587-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 54 C3, 195/45R17 A02) bis A10)
DS3
(LPG) 205/40R17
205/45R17
e2*2007/46*0003*02 900/790(0) 4/108/65,0
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115 C4 205/45R17 A02) bis A10)
(5-türer) A93)
205/50R17
A01)K04)K16)
215/45R17
A93a)
225/45R17
A01)K04)K16)
e2*2007/46*0040*04 1050/900(0) 4/108/65,0
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115 C4 205/45R17 A02) bis A10)
(5-türer) A93)
205/50R17
A01)K04)K16)
215/45R17
A93a)
225/45R17
A01)K04)K16)
e2*2007/46*0079*00 1050/1150(0) 4/108/65,0
RA-000587-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
außenkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000587-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B28) An Achse 1 ist durch zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand
von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen.
Zur Prüfung muß das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkan-
schlag gedreht werden.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
S23) Da die Reifenfülldrucksensoren nicht im Sonderrad montierbar sind, ist das Fülldruck-
überwachungssystem durch eine Citroen-Vertragswerkstatt stillzulegen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011
RA-000587-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_53R7704.doc