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							Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 54 CITROEN                                                   Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 10.07.2012
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EWZ3SA15D651           PCD108 ET15             ohne                        65,1                   615    1990      06/10
EWZ3SA15T651           PCD108 ET15             ohne                        65,1                   615    1990      05/10
EWZ3SA15651            PCD108 ET15             ohne                        65,1                   615    1990      04/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : G*RHY*; M 59 GN; M*HFX*; G*KFW; M*WJY*; G*WJY;
                                             M*NFU*; M 59 GL; M*RHY; M*KFX; M*WJZ; M59; G*9HW*; G*9HX*;
                                             M*KFW*; G*NFU*; M*HDZ; M*LFX
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : D*RHS*; SH8FN; F*KFV*; J*KFV*; S; R*9HY*; R*9HZ*; R*RHR*;
                                             S*****; D*RFN*; D*4HX*; F*8HX*; F*9HX*; J*8HX*; N*RFN*; N*RFS;
                                             N*8HZ*; R*4HS*; J*9HZ*; F*8HY*; R*6FZ*; R*4HP*; R*4HR*; U*****;
                                             SH; D*RHZ*; D*XFX*; J*HFX; N*KFW*; R*RFJ*; R*4HT*; D*RHY*;
                                             F*9HZ*; J*KFU*; J*NFS*; L*****; N*WJY*; S*8FN; R*XFU*; SH****; H;
                                             J*NFU*; R*RHL*; R*6FY*; F*HFX*; F*8HZ*; N*RHY; N*RHZ*; R*4HX*;
                                             D*6FZ*; F*KFU*; F*NFU*; J*8HZ*; N*NFU*; D*RLZ*
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
                                             D*XFX*; D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*;
                                             F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; G*KFW; G*NFU*; G*RHY*;
                                             G*WJY; G*9HW*; G*9HX*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFS*;
                                             J*NFU*; J*8HX*; J*8HZ*; J*9HZ*; L*****; M 59 GL; M 59 GN; M*HDZ;
                                             M*HFX*; M*KFW*; M*KFX; M*LFX; M*NFU*; M*RHY; M*WJY*;
                                             M*WJZ; M59; N*KFW*; N*NFU*; N*RFN*; N*RFS; N*RHY; N*RHZ*;
                                             N*WJY*; N*8HZ*
                                             135 Nm für Typ : R*RFJ* erhöhtes Anzugsmoment; R*RHL* erhöhtes
                                             Anzugsmoment; R*RHR* erhöhtes Anzugsmoment; R*XFU* erhöhtes
                                             Anzugsmoment; R*4HP* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HR* erhöhtes
                                             Anzugsmoment; R*4HS* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HT* erhöhtes
                                             Anzugsmoment; R*4HX* erhöhtes Anzugsmoment; R*6FY* erhöhtes
                                             Anzugsmoment; R*6FZ* erhöhtes Anzugsmoment; R*9HY* erhöhtes
                                             Anzugsmoment; R*9HZ* erhöhtes Anzugsmoment; S***** erhöhtes
                                             Anzugsmoment; S erhöhtes Anzugsmoment; SH**** erhöhtes
                                             Anzugsmoment; SH erhöhtes Anzugsmoment; SH8FN erhöhtes
                                             Anzugsmoment; S*8FN erhöhtes Anzugsmoment; U***** erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 54 CITROEN                                                Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
G*KFW        e2*2001/116*0275*. 44 - 80 205/45R16 87            PC0; 11A; 22D; 24J; 362 Pkw geschlossen;
G*NFU*       e2*2001/116*0276*.                                                         Lkw geschl.Kasten
G*RHY*       e2*2001/116*0278*.                                                         (Serie);
G*WJY        e2*2001/116*0277*.                                                         Frontantrieb;
G*9HW*       e2*2001/116*0338*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HX*       e2*2001/116*0321*..                                                        12A; 51A; 54F; 71C;
M 59 GL      L161                                                                       71K; 721; 725; 73C;
M 59 GN      L159                                                                       74A; 74H; 744
M*HDZ        e2*98/14*0057*..
M*HFX*       e2*98/14*0224*..
M*KFW*       e2*98/14*0225*..
M*KFX        e2*98/14*0058*..
M*LFX        e2*98/14*0132*..
M*NFU*       e2*98/14*0226*..
M*RHY        e2*98/14*0201*..
M*WJY*       e2*98/14*0227*..
M*WJZ        e2*98/14*0181*..
M59          L080

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 90      195/45R16 80      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU*       e2*2001/116*0344*..              205/45R16 83      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
J*KFV*       e2*2001/116*0284*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
J*NFS*       e2*2001/116*0309*..                                                            74H
J*NFU*       e2*2001/116*0285*..
J*8HX*       e2*2001/116*0286*..
J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..
J*9HZ*       e2*2001/116*0339*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80      195/50R16 84      11A; 22I; 24J; 24M          Citroen C3; Citroen
F*KFU*       e2*2001/116*0289*..              205/45R16 83      11A; 22I; 24J; 24M          C3 X-TR;
F*KFV*       e2*98/14*0257*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                               721; 725; 73C; 74A;
F*8HY*       e2*98/14*0261*..                                                               74H
F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 195/50R16 84           11A; 22B; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R16 87           11A; 22B; 24D; 24J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/50R16 87           11A; 22B; 24C; 24D          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 744




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 54 CITROEN                                                Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90          11A; 24M                    Coupe; Limousine; 2-
                                          215/55R16 93          11A; 22I; 24M               türig; 4-türig;
                                          225/50R16 92          11A; 22B; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
U*****       e2*2001/116*0345*.. 80 - 103 205/55R16 91          11A; 24M; 51J               erhöhtes
                                          205/60R16 92          11A; 24M; 51J               Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              215/55R16 93      11A; 24M                    Grand C4 Picasso;
                                              225/50R16 92      11A; 24M                    C4 Picasso;
                                              225/55R16 95      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
D*RFN*       e2*98/14*0216*..    66 - 103     205/55R16 90                                  Kombi; Limousine;
D*RHS*       e2*98/14*0249*..    66 - 152     225/50R16 92      11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
D*RHY*       e2*98/14*0219*..    79 - 152     215/55R16         11A; 22B; 24M; 51G          12A; 51A; 71C; 71K;
D*RHZ*       e2*98/14*0220*..                                                               721; 725; 729; 73C;
D*RLZ*       e2*98/14*0217*..                                                               74A; 74H; CC2
D*XFX*       e2*98/14*0218*..
D*4HX*       e2*98/14*0221*..
D*6FZ*       e2*98/14*0215*..
R*RFJ*       e2*2001/116*0304*.. 80 - 152     215/55R16 93                                  erhöhtes
R*RHL*       e2*2001/116*0315*..              225/50R16 92                                  Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
R*RHR*         e2*2001/116*0306*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
R*XFU*         e2*2001/116*0308*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
R*4HP*         e2*2001/116*0348*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
R*4HR*         e2*2001/116*0354*..                                                          74H; 740; CC2
R*4HS*         e2*2001/116*0353*..
R*4HT*         e2*2001/116*0347*..
R*4HX*         e2*2001/116*0307*..
R*6FY*         e2*2001/116*0334*..
R*6FZ*         e2*2001/116*0303*..
R*9HY*         e2*2001/116*0335*..
R*9HZ*         e2*2001/116*0305*..




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 54 CITROEN                                                Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
N*KFW*       e2*98/14*0232*..    50 - 120 195/45R16 84                                      ab e2*98/14*0189*02;
N*NFU*       e2*98/14*0233*..                                                               ab e2*98/14*0110*02;
N*RFN*       e2*98/14*0234*..                                                               Kombi; Coupe;
N*RFS        e2*98/14*0110*..                                                               Limousine;
N*RHY        e2*98/14*0189*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
N*RHZ*       e2*98/14*0236*:..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
N*WJY*       e2*98/14*0128*..                                                               721; 725; 73C; 74A;
N*8HZ*       e2*2001/116*0268*..                                                            74H

Verkaufsbezeichnung:     C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S            e2*2007/46*0003*..  44 - 88      185/55R16 83      11A; 22I; 245; 51J       erhöhtes
S*****       e2*2007/46*0003*..               195/50R16 84      11A; 22I; 245; 248       Anzugsmoment 135
                                                                                         Nm;
                                              195/55R16 87      11A; 22I; 245; 248       Citroen C3;
                                              205/45R16 83      11A; 22I; 245            Schrägheck 4-türig;
                                              205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 24J; 248; Frontantrieb;
                                                                270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 740; 76U
S              e2*2007/46*0003*..   50 - 88 185/55R16 83        11A; 22I; 245; 51J       erhöhtes
S*****         e2*2007/46*0003*..   50 - 115 195/50R16 84       11A; 22I; 245; 248       Anzugsmoment 135
                                                                                         Nm;
                                              195/55R16 87      11A; 22I; 245; 248       Citroen DS3;
                                              205/45R16 83      11A; 22I; 245            Schrägheck 2-türig;
                                              205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 24J; 248; Frontantrieb;
                                                                270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
SH****       e2*2001/116*0371*.. 66 - 88      195/50R16 88      11A; 245; 248               erhöhtes
SH8FN        e24*2007/46*0029*..              195/55R16 87      11A; 245; 248               Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              205/50R16 87      11A; 22I; 245; 248          Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 740; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 54 CITROEN                                                Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:     DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S*8FN        e24*2007/46*0028*..    50 - 88 185/55R16 83        11A; 22I; 245; 51J       erhöhtes
                                    50 - 115 195/50R16 84       11A; 22I; 245; 248       Anzugsmoment 135
                                                                                         Nm;
                                              195/55R16 87      11A; 22I; 245; 248       Citroen DS3;
                                              205/45R16 83      11A; 22I; 245            Schrägheck 2-türig;
                                              205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 24J; 248; Frontantrieb;
                                                                270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 740; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 54 CITROEN                                                Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 8
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 54 CITROEN                                                Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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                                                                                                      Seite: 7 von 8
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 54 CITROEN                                                Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
PC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die in den
     Fahrzeugpapieren die Reifengröße 175/65R14 bzw. 175/70R14 bzw. 185/65R15 serienmäßig
     eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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