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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   LS70738
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            Lk 108P
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         24 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Automobiles Citroen S.A. Neuilly sur Seine / Frankreich

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
D RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
D RLZ, D XFX, K, L*****, N,
R 4HP, R 4HR, R 4HS, R 4HT,
R 4HX, R 6FY, R 6FZ, R 9HY,
R 9HZ, R RFJ, R RHL, R RHR,
R XFU, S, S*****, SH****, SH, U,
U*****




RA-000343-I0-015-02~CI-4-108-65-ET24.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
D 6FZ                                e2*98/14*0215*..
D RFN                                e2*98/14*0216*..
D RLZ                                e2*98/14*0217*..
D XFX                                e2*98/14*0218*..
D RHY                                e2*98/14*0219*..
D RHZ                                e2*98/14*0220*..
D 4HX                                e2*98/14*0221*..
D RHS                                e2*98/14*0249*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152           C5 Limousine             225/45R17                         A02) bis A10)B28)
                      C5 Kombi

                      1140/1080(920)


Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ                                e2*2001/116*0303*..
R RFJ                                e2*2001/116*0304*..
R 9HZ                                e2*2001/116*0305*..
R RHR                                e2*2001/116*0306*..
R 4HX                                e2*2001/116*0307*..
R XFU                                e2*2001/116*0308*..
R RHL                                e2*2001/116*0315*..
R 6FY                                e2*2001/116*0334*..
R 4HR                                e2*2001/116*0354*..
R 4HP                                e2*2001/116*0348*..
R 4HT                                e2*2001/116*0347*..
R 4HS                                e2*2001/116*0353*..
R 9HY                                e2*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152           C5 Lim.,                225/45R17                          A02) bis A10)B28)
                      C5 Kombi

                      1200/1130



Typ:                          L*****
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 130   C4 (Limousine, Coupe)    205/45R17                                 A02) bis A10)

                                                205/50R17

                                                215/45R17

                                                225/45R17
e2*2001/116*0302*19   1060/920(0)                                                4/108/65,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


Typ:                         U*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 120   C4 Picasso              205/50R17                          A02) bis A10)

                                         215/50R17

e2*2001/116*0345*17    1200/1230(0)                                      4/108/65,0



Typ:                         U
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115   C4 Picasso              205/50R17                          A02) bis A10)
                                      E53)

                                         215/50R17
e2*2007/46*0061*04     1200/1230(0)                                      4/108/65,0



Typ:                          U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           C4 Picasso Erdgas        205/50R17                         A02) bis A10)

                                         215/50R17
e11*2001/116*0344*03   1130/1210(0)                                      4/108/65.0



Typ:                         7*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0366*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 88    Berlingo                205/50R17                          A02) bis A10)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
e2*2001/116*0366*16    1170/1230(0)                                      4/108/65,0



Typ:                         7
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 88    Berlingo                205/50R17                          A02) bis A10)

                                         215/45R17
                                         T91)

                                         225/45R17
e2*2007/46*0002*10     1170/1260(0)                                      4/108/65,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


Typ:                         B9
ABE / EG-Genehmigung:        N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Berlingo                  205/50R17                         A02) bis A10)
              (Kastenwagen)
                                        215/45R17
                                        T91)

                                        225/45R17
N129/NT03E            1130/1260(0)                                        4/108/65,0



Typ:                         SH****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 88    C3 Picasso              205/40R17                           A02) bis A10)

                                        205/45R17

                                        215/40R17

e2*2001/116*0371*14   1000/900(0)                                         4/108/65,0



Typ:                         SH
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68           C3 Picasso              205/40R17                           A02) bis A10)

                                        205/45R17

                                        215/40R17

e2*2007/46*0110*01    1000/908(0)                                         4/108/65,0



Typ:                         S*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 115   C3, DS3                 205/40R17                           A02) bis A10)

                                        205/45R17

e2*2007/46*0003*16    920/790(0)                                          4/108/65,0




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54           C3 (LPG)                205/40R17                         A02) bis A10)

                                        205/45R17

e2*2007/46*0003*04   900/790(0)                                         4/108/65,0



Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 54    C3                      205/40R17                         A02) bis A10)

                                        205/45R17

e2*2007/46*0060*04   900/720(0)                                         4/108/65,0



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82 bis 120    DS5                    215/50R17                         A02) bis A10)
                                      A93a)E06)

                                        215/55R17
                                        E06)

                                        225/45R17
                                        A93a)

                                        225/50R17
                                        A93a)

                                        235/50R17

                                        245/50R17
                                        A01)K13)K16)K25)

e2*2007/46*0092*02   1200/1050(0)                                       4/108/65,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
N                              e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115      Citroen C4              205/50R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K04)K16)N215)                        EF0)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01)K04)K16)W215)

                                         215/45R17
                                         A93a)N225)

                                         215/45R17 M+S
                                         A93a)W225)

                                         225/45R17
                                         A01)K04)K16)

                                         225/45R17 M+S
                                         A01)K04)K16)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         N215)                K04)K16)           EF0)V00)

                                         205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A01) bis A10)
                                         W215)                K04)K16)           EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 120      Citroen DS4             215/50R17                                A02) bis A10)
                                        A93)

                                         215/50R17 M+S
                                         A93)

                                         215/55R17

                                         215/55R17 M+S

                                         225/50R17
                                         A01)K03)K04)

                                         225/50R17 M+S
                                         A01)K03)K04)

                                         235/50R17
                                         A01)K03)K04)

                                         235/50R17 M+S
                                         A01)K03)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                                              K04)               V00)

                                         215/55R17 M+S        235/50R17 M+S      A01) bis A10)
                                                              K04)               V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand
     von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung muss das Rad
     im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000343-I0-015-02~CI-4-108-65-ET24.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46045
Nr. :                      RA-000343-I0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LS70738


T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LS70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.07.2012




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