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							Gutachten 366-0189-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN                                                   Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 16
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EH4316B651             LK108 ET16              ohne                        65,1                   525    1975      11/08
EH4316C651             LK108 ET16              ohne                        65,1                   525    1975      07/07
EH4316Y651             LK108 ET16              ohne                        65,1                   525    1975      08/06
EH4316651              LK108 ET16              ohne                        65,1                   525    1975     02//04


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : M*HFX*; G*NFU*; M 59 GN; M*WJY*; M*DJY*; G*KFW;
                                             M*NFU*; G*WJY; M*RHY; M 4; M 59 GL; M*KFX; M*WJZ; M59;
                                             G*9HW*; M*KFW*; G*9HX*; M*HDZ; M*LFX; G*RHY*
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : S*VJY.; X15C, X16C; X18A; S*NFT; N2L7; F*KFV*; J*KFV*;
                                             S*VJZ; X11A, X17A, X19B; X15B; N*LFZ; N*VJZ*; N2F9; S*HDZ;
                                             F*8HX*; J*8HX*; S*VJY; S1CDZ.; S1VJZ.; X12B; X14A, X17B; X14B,
                                             X18E; S*HFX; N 2; N*DJY*; N*KFX; S1HDY.; S1NFZ.; S1VJY.; X 1;
                                             N*NFZ; S*CDY; J*HFX; S1CDY.; S1HDZ.; S*KFW; N*A9A*; N*LFY;
                                             J*KFU*; N2H8; S*CDZ; S*KFX; X12D; X12F; N*RFV; N2K5; S*HDY;
                                             S*NFZ; S*VJX; X16A, X13C; N*DHV*; N*DHY*; F*8HZ*; N*RHY;
                                             N2C8; N2E3/A; F*HFX*; S1KFX.; N*LFX*; F*KFU*; J*8HZ*; N*WJZ;
                                             N2E6; N2L2; S*NFX
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN                                                Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
G*KFW        e2*2001/116*0275*. 43 - 80 175/65R14               51G; 56J                    Pkw geschlossen;
G*NFU*       e2*2001/116*0276*. 44 - 80 175/70R14               51G; 56J                    Lkw geschl.Kasten
G*RHY*       e2*2001/116*0278*.                                                             (Serie);
G*WJY        e2*2001/116*0277*.                                                             Frontantrieb;
G*9HW*       e2*2001/116*0338*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HX*       e2*2001/116*0321*..                                                            12A; 51A; 54F; 71K;
M4           H419                                                                           721; 73C; 74A; 74H;
M 59 GL      L161                                                                           744; 75I; 76J
M 59 GN      L159
M*DJY*       e2*93/81*0059*..
M*HDZ        e2*93/81*0057*..,
               e2*98/14*0057*..
M*HFX*         e2*98/14*0224*..
M*KFW*         e2*98/14*0225*..
M*KFX          e2*93/81*0058*..,
               e2*98/14*0058*..
M*LFX          e2*93/81*0132*..,
               e2*98/14*0132*..
M*NFU*         e2*98/14*0226*..
M*RHY          e2*98/14*0201*..
M*WJY*         e2*98/14*0227*..
M*WJZ          e2*93/81*0181*..,
               e2*98/14*0181*..
M59            L080

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 54      165/70R14 81      56G                         10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU*       e2*2001/116*0344*..              175/65R14 82                                  12A; 51A; 71K; 721;
J*KFV*       e2*2001/116*0284*..              185/60R14 82      11A; 24M                    73C; 74A; 74H; 76J
J*8HX*       e2*2001/116*0286*..              195/60R14 86      11A; 24J; 24M
J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 54      165/70R14         51G; 56G                    10B; 11B; 11G; 11H;
F*KFU*       e2*2001/116*0289*.. 44 - 65      175/65R14 82                                  12A; 51A; 71K; 721;
F*KFV*       e2*98/14*0257*..                 185/60R14 82                                  73C; 74A; 74H; 76J
F*8HX*       e2*98/14*0259*..                 185/65R14 86
F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..              195/60R14 86      11A; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN                                                Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN SAXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
S*CDY        e2*93/81*0031*.., 33 - 65 165/60R14-76             11A; 22B                    nicht Fzg.-Typ
             e2*98/14*0031*..          165/65R14-79             11A; 22B                    S6????; Pkw
S*CDZ        e2*93/81*0030*..,                                                              geschlossen;
               e2*98/14*0030*..                                                             Frontantrieb;
S*HDY          e2*93/81*0033*..,                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0033*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
S*HDZ          e2*93/81*0032*..,                                                            73C; 74A; 74H
               e2*98/14*0032*..
S*HFX          e2*98/14*0207*..
S*KFW          e2*98/14*0208*..
S*KFX          e2*93/81*0034*..,
               e2*98/14*0034*..
S*NFZ          e2*93/81*0035*..,
               e2*98/14*0035*..
S*VJX          e2*93/81*0194*..,
               e2*98/14*0194*..
S*VJY          e2*98/14*0038*..
S*VJY.         e2*93/81*0038*..
S*VJZ          e2*93/81*0037*..,
               e2*98/14*0037*..
S1CDY.         e2*93/81*0046*..
S1CDZ.         e2*93/81*0039*..
S1HDY.         e2*93/81*0041*..
S1HDZ.         e2*93/81*0040*..
S1KFX.         e2*93/81*0042*..
S1NFZ.         e2*93/81*0043*..
S1VJY.         e2*93/81*0045*..
S1VJZ.         e2*93/81*0044*..
S*NFT          e2*98/14*0209*..     72 - 87   165/65R14         51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
S*NFX          e2*93/81*0036*..,              185/55R14         51G                         12K; 51A; 71K; 721;
               e2*98/14*0036*..               185/60R14-82      11A; 21L; 367               73C; 74A; 74H; 76J

Verkaufsbezeichnung:    CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
X1           G411             50 - 81 175/70R14                 51G                         Pkw geschlossen;
                              50 - 89 185/65R14                 51G                         Frontantrieb;
                                      195/60R14-86                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/55R14-85              11A; 54A                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 76J
X11A,          e2*93/81*0001*..     50 - 81   175/70R14         51G                         Pkw geschlossen;
X17A,                                         185/65R14         51G                         Frontantrieb;
X19B                                          195/60R14-86                                  10B; 11B; 11G; 11H;
X12B           e2*93/81*0003*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
X15B           e2*93/81*0007*..                                                             73C; 74A; 74H; 76J
X15C,          e2*93/81*0019*..
X16C
X16A,          e2*93/81*0005*..
X13C




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN                                                Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
X12D         e2*93/81*0065*..  55 - 89 185/65R14                51G                         Pkw geschlossen;
X12F         e2*93/81*0069*..          195/60R14-86                                         Frontantrieb;
X14A,        e2*93/81*0002*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
X17B                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
X14B,        e2*93/81*0006*..                                                               73C; 74A; 74H; 76J
X18E
X18A         e2*93/81*0004*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
N*A9A*       e2*93/81*0112*..  42 - 55 175/65R14                51G                         nur bis
N*DHV*       e2*93/81*0114*..  42 - 98 185/65R14-86                                         e2*98/14*0189*01;
N*DHY*       e2*93/81*0115*..,         195/60R14-86                                         Kombi; Coupe;
               e2*98/14*0115*..                                                             Limousine;
N*DJY*         e2*93/81*0113*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
N*KFX          e2*93/81*0104*..,                                                            12A; 51A; 71K; 721;
               e2*98/14*0104*..                                                             73C; 74A; 74H; 76J
N*LFX*         e2*93/81*0106*..,
               e2*98/14*0106*..
N*LFY          e2*93/81*0108*..,
               e2*98/14*0108*..
N*LFZ          e2*93/81*0107*..,
               e2*98/14*0107*..
N*NFZ          e2*93/81*0105*..,
               e2*98/14*0105*..
N*RFV          e2*93/81*0109*..,
               e2*98/14*0109*..
N*RHY          e2*93/81*0189*..,
               e2*98/14*0189*..
N*VJZ*         e2*93/81*0111*..,
               e2*98/14*0111*..
N*WJZ          e2*93/81*0175*..,
               e2*98/14*0175*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN ZX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
N2           F834              47 - 55        175/65R14-82                                  Limousine;
N2C8         e2*93/81*0083*..  47 - 74        175/65R14         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
N2E3/A       e2*93/81*0077*..  47 - 89        185/60R14         51G                         12A; 51A; 71K; 721;
N2E6         e2*93/81*0079*..                                                               73C; 74A; 74H
N2F9         e2*93/81*0076*..
N2H8         e2*93/81*0082*..
N2K5         e2*93/81*0078*..
N2L2         e2*93/81*0074*..
N2L7         e2*93/81*0075*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN                                                Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN                                                Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56J) Ist die Reifengröße mit "C" (Nutzfahrzeugreifen) gekennzeichnet, so ist eine Bestätigung des
     Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich, der Nachweis der
     Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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