Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    1 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CA 70638
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                           Lk 108 P
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  65,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F
8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
KFU, F KFV, F NFU, K, KF,
L*****, N, R 4HP, R 4HR, R
4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R
6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R
RHL, R RHR, R XFU, S, S*****,
SH, SH****, U, U*****

RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    2 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ                          e2*2001/116*0303*..
R RFJ                          e2*2001/116*0304*..
R 9HZ                          e2*2001/116*0305*..
R RHR                          e2*2001/116*0306*..
R 4HX                          e2*2001/116*0307*..
R XFU                          e2*2001/116*0308*..
R RHL                          e2*2001/116*0315*..
R 6FY                          e2*2001/116*0334*..
R 4HR                          e2*2001/116*0354*..
R 4HP                          e2*2001/116*0348*..
R 4HT                          e2*2001/116*0347*..
R 4HS                          e2*2001/116*0353*..
R 9HY                          e2*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152     C5                      215/55R16                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)

                1200/1130



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX                          e2*98/14*0221*..
D 6FZ                          e2*98/14*0215*..
D RFN                          e2*98/14*0216*..
D RHS                          e2*98/14*0249*..
D RHY                          e2*98/14*0219*..
D RHZ                          e2*98/14*0220*..
D RLZ                          e2*98/14*0217*..
D XFX                          e2*98/14*0218*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103     C5 Lim., Kombi           205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           B28)
                                          215/55R16
                                          E05)
152             C5 Lim., Kombi            215/55R16
                1120/900(920)




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    3 / 12                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                           e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130      Citroen C4                 205/55R16                         A02) bis A10)
                (Nicht Ausführungen mit 6- A93)N215)
                Gang-Getriebe)
                                           205/55R16 M+S
                                           A93)

                                           215/50R16

                                           215/55R16
                                           A01)GA8)K94)

                                           225/50R16
                                           A01)K15)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103      Citroen C4               205/55R16                           A02) bis A10)
                (Nur Ausführungen mit 6-
                Gang-Getriebe)           215/50R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
U                                e11*2001/116*0344*..
U                                e2*2007/46*0061*..
U*****                           e2*2001/116*0345*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Citroen C4 Picasso        205/55R16                          A02) bis A10)
                                          N215)                              EF0)ER1)

                                           205/60R16
                                           N215)

                                           215/55R16




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    4 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7                                e2*2007/46*0002*..
7*****                           e2*2001/116*0366*..
B9                               N129
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Citroen Berlingo          195/55R16                         A02) bis A10)
                                          A93)G8W)N205)T91)                 E55)ER1)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          205/55R16

                                          205/60R16

                                          215/55R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e11*2001/116*0351*..
F 8HX                          e2*98/14*0259*..
F 8HY                          e2*98/14*0261*..
F 8HZ                          e2*2001/116*0317*..
F 9HX                          e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                          e2*2001/116*0329*..
F HFX                          e11*2007/46*0087*..
F HFX                          e2*98/14*0256*..
F KFU                          e2*2001/116*0289*..
F KFV                          e2*98/14*0257*..
F NFU                          e2*98/14*0258*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80       Citroen C3               195/45R16                          A02) bis A10)

                                          205/45R16
                                          A01)K75)




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    5 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                               e2*2007/46*0110*..
SH****                           e2*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Citroen C3 Picasso        195/50R16                         A02) bis A10)

                                          195/55R16

                                          205/50R16
                                          A01)K03)

                                          215/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S                               e11*2007/46*0113*..
S                               e2*2007/46*0060*..
S*****                          e2*2007/46*0003*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 115      Citroen C3, DS3          195/50R16                          A02) bis A10)
                                                                            EF0)
                                          195/55R16

                                          215/45R16




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    6 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 120      Citroen DS4             215/60R16                                A02) bis A10)
                                        A93a)                                    EF0)

                                         225/55R16
                                         A01)A93a)K03)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)K03)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/60R16            235/55R16          A01) bis A10)
                                         A93a)                K04)               EF0)V00)

                                         215/60R16            255/50R16          A01) bis A10)
                                         A93a)                K04)               EF0)V00)

                                         225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)
                                         A93a)K03)            K04)               EF0)V00)

                                         235/55R16            255/50R16          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               EF0)V00)




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    7 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
N                              e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115      Citroen C4              195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)N205)                         EF0)

                                         195/60R16
                                         A93)G05)N205)

                                         205/55R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)K04)K16)

                                         215/55R16
                                         A01)G01)K04)K16)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)K16)

                                         235/50R16
                                         A01)G01)K03)K04)K16)K26)




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    8 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K                              e2*2007/46*0092*..
K                              e2*2007/46*0093*..
KF                             e2*2007/46*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 120      Citroen DS5             215/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)                              EF0)

                                         215/60R16
                                         A93a)ER2)

                                         225/55R16
                                         A93)

                                         225/60R16
                                         A01)G01)ER3)

                                         235/50R16
                                         A93)

                                         235/55R16
                                         ER2)

                                         245/50R16
                                         A93a)

                                         245/55R16
                                         A01)G01)K13)ER3)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K04)K16)ER2)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    9 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand
     von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung muss das Rad
     im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden.




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    10 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1230 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1215 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1195 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
    215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

GA8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
     kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
     entsteht.



RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXVI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z1-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
         Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante
         hinterer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
     - im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
         hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 43a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.10.2013




RA-000345-Z1-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen