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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 13 CITROEN                                                      Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                    Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                            : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                       Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREPHSA30D651          PCD108 ET30               Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     02/11
TREPHSA30M651          PCD108 ET30               Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     03/10
TREPHSA30O651          PCD108 ET30               Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     01/12
TREPHSA30T651          PCD108 ET30               Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     06/10
TREPHSA30Y651          PCD108 ET30               Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     06/09
TREPHSA30651           PCD108 ET30               Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : CITROEN
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJP3
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
R*****       e2*2001/116*0360*.. 80                215/60R16           51G                      erhöhtes
                                                                                                Anzugsmoment
                                         80 - 120 225/60R16     51G                             135 Nm; Kombi;
                                                  235/60R16 100                                 Frontantrieb;
                                                  245/55R16 100                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P; 740; 76U;
                                                                                                4AQ
R*****         e2*2001/116*0360*..       80        215/60R16           51G                      erhöhtes
                                                                                                Anzugsmoment
                                         80 - 120 225/60R16     51G                             135 Nm; Limousine;
                                                  235/60R16 100                                 Frontantrieb;
                                                  245/55R16 100                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P; 740; 76U;
                                                                                                4AQ

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 13 CITROEN                                                Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430T4 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
     kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 13 CITROEN                                                Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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