Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Fahrzeughersteller : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 16
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EH4316B651 LK108 ET16 ohne 65,1 525 1975 11/08
EH4316C651 LK108 ET16 ohne 65,1 525 1975 07/07
EH4316Y651 LK108 ET16 ohne 65,1 525 1975 08/06
EH4316651 LK108 ET16 ohne 65,1 525 1975 02//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M*HFX*; M*HDZ; M*WJY*; G*9HX*; M 59 GN; G*WJY; M59;
M 59 GL; M 4; G*9HW*; G*NFU*; M*KFX; G*RHY*; M*KFW*; M*LFX;
M*RHY; M*WJZ; G*KFW; M*DJY*; M*NFU*
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : S1NFZ.; X12B; X16A, X13C; N*DHV*; N2E3/A; N2F9; S*VJY.;
S1VJZ.; X15B; F*8HZ*; N2L2; S*NFX; J*8HX*; S1HDY.; X14A, X17B;
X14B, X18E; X18A; N*NFZ; N*RFV; S*CDY; S*HDZ; J*KFV*;
S1CDY.; S1KFX.; S1VJY.; X11A, X17A, X19B; X12D; X15C, X16C;
S*KFW; N*DJY*; J*KFU*; N*VJZ*; N2C8; F*HFX*; S*NFZ; N*LFX*;
S*NFT; N2E6; N2H8; N2K5; N2L7; F*KFV*; N 2; S*HDY; F*8HX*;
J*HFX; S*VJY; S1CDZ.; S1HDZ.; X 1; X12F; N*A9A*; N*DHY*;
F*KFU*; J*8HZ*; N*RHY; N*WJZ; S*CDZ; S*VJX; S*VJZ; S*HFX;
N*KFX; N*LFY; N*LFZ; S*KFX
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G*KFW e2*2001/116*0275*.. 43 - 80 175/65R14 51G; 56J Pkw geschlossen; Lkw
G*NFU* e2*2001/116*0276*.. 44 - 80 175/70R14 51G; 56J geschl.Kasten (Serie);
G*RHY* e2*2001/116*0278*.. Frontantrieb;
G*WJY e2*2001/116*0277*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HW* e2*2001/116*0338*.. 12A; 51A; 54F; 71K;
G*9HX* e2*2001/116*0321*.. 721; 73C; 74A; 74H;
M4 H419 744; 75I; 76J
M 59 GL L161
M 59 GN L159
M*DJY* e2*93/81*0059*..
M*HDZ e2*93/81*0057*..,
e2*98/14*0057*..
M*HFX* e2*98/14*0224*..
M*KFW* e2*98/14*0225*..
M*KFX e2*93/81*0058*..,
e2*98/14*0058*..
M*LFX e2*93/81*0132*..,
e2*98/14*0132*..
M*NFU* e2*98/14*0226*..
M*RHY e2*98/14*0201*..
M*WJY* e2*98/14*0227*..
M*WJZ e2*93/81*0181*..,
e2*98/14*0181*..
M59 L080
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 54 165/70R14 81 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 175/65R14 82 12A; 51A; 71K; 721;
J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 185/60R14 82 11A; 24M 73C; 74A; 74H; 76J
J*8HX* e2*2001/116*0286*.. 195/60R14 86 11A; 24J; 24M
J*8HZ* e2*2001/116*0316*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 54 165/70R14 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
F*KFU* e2*2001/116*0289*.. 44 - 65 175/65R14 82 12A; 51A; 71K; 721;
F*KFV* e2*98/14*0257*.. 185/60R14 82 73C; 74A; 74H; 76J
F*8HX* e2*98/14*0259*.. 185/65R14 86
F*8HZ* e2*2001/116*0317*.. 195/60R14 86 11A; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN SAXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*CDY e2*93/81*0031*.., 33 - 65 165/60R14-76 11A; 22B nicht Fzg.-Typ S6????;
e2*98/14*0031*.. 165/65R14-79 11A; 22B Pkw geschlossen;
S*CDZ e2*93/81*0030*.., Frontantrieb;
e2*98/14*0030*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
S*HDY e2*93/81*0033*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0033*.. 73C; 74A; 74H
S*HDZ e2*93/81*0032*..,
e2*98/14*0032*..
S*HFX e2*98/14*0207*..
S*KFW e2*98/14*0208*..
S*KFX e2*93/81*0034*..,
e2*98/14*0034*..
S*NFZ e2*93/81*0035*..,
e2*98/14*0035*..
S*VJX e2*93/81*0194*..,
e2*98/14*0194*..
S*VJY e2*98/14*0038*..
S*VJY. e2*93/81*0038*..
S*VJZ e2*93/81*0037*..,
e2*98/14*0037*..
S1CDY. e2*93/81*0046*..
S1CDZ. e2*93/81*0039*..
S1HDY. e2*93/81*0041*..
S1HDZ. e2*93/81*0040*..
S1KFX. e2*93/81*0042*..
S1NFZ. e2*93/81*0043*..
S1VJY. e2*93/81*0045*..
S1VJZ. e2*93/81*0044*..
S*NFT e2*98/14*0209*.. 72 - 87 165/65R14 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
S*NFX e2*93/81*0036*.., 185/55R14 51G 12K; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0036*.. 185/60R14-82 11A; 21L; 367 73C; 74A; 74H; 76J
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 G411 50 - 81 175/70R14 51G Pkw geschlossen;
50 - 89 185/65R14 51G Frontantrieb;
195/60R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 11A; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76J
X11A, e2*93/81*0001*.. 50 - 81 175/70R14 51G Pkw geschlossen;
X17A, 185/65R14 51G Frontantrieb;
X19B 195/60R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
X12B e2*93/81*0003*.. 12A; 51A; 71K; 721;
X15B e2*93/81*0007*.. 73C; 74A; 74H; 76J
X15C, e2*93/81*0019*..
X16C
X16A, e2*93/81*0005*..
X13C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X12D e2*93/81*0065*.. 55 - 89 185/65R14 51G Pkw geschlossen;
X12F e2*93/81*0069*.. 195/60R14-86 Frontantrieb;
X14A, e2*93/81*0002*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
X17B 12A; 51A; 71K; 721;
X14B, e2*93/81*0006*.. 73C; 74A; 74H; 76J
X18E
X18A e2*93/81*0004*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*A9A* e2*93/81*0112*.. 42 - 55 175/65R14 51G nur bis
N*DHV* e2*93/81*0114*.. 42 - 98 185/65R14-86 e2*98/14*0189*01;
N*DHY* e2*93/81*0115*.., 195/60R14-86 Kombi; Coupe;
e2*98/14*0115*.. Limousine;
N*DJY* e2*93/81*0113*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
N*KFX e2*93/81*0104*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0104*.. 73C; 74A; 74H; 76J
N*LFX* e2*93/81*0106*..,
e2*98/14*0106*..
N*LFY e2*93/81*0108*..,
e2*98/14*0108*..
N*LFZ e2*93/81*0107*..,
e2*98/14*0107*..
N*NFZ e2*93/81*0105*..,
e2*98/14*0105*..
N*RFV e2*93/81*0109*..,
e2*98/14*0109*..
N*RHY e2*93/81*0189*..,
e2*98/14*0189*..
N*VJZ* e2*93/81*0111*..,
e2*98/14*0111*..
N*WJZ e2*93/81*0175*..,
e2*98/14*0175*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN ZX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2 F834 47 - 55 175/65R14-82 Limousine;
N2C8 e2*93/81*0083*.. 47 - 74 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
N2E3/A e2*93/81*0077*.. 47 - 89 185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
N2E6 e2*93/81*0079*.. 73C; 74A; 74H
N2F9 e2*93/81*0076*..
N2H8 e2*93/81*0082*..
N2K5 e2*93/81*0078*..
N2L2 e2*93/81*0074*..
N2L7 e2*93/81*0075*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 37 CITROEN Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
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ANLAGE: 37 CITROEN Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56J) Ist die Reifengröße mit "C" (Nutzfahrzeugreifen) gekennzeichnet, so ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich, der Nachweis der
Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.