Gutachten 366-0078-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49925
ANLAGE: 49 CITROEN Radtyp: TTIZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.08.2014
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Fahrzeughersteller : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTIZ3BP15D651 PCD108 ET15 ohne 65,1 625 1990 06/14
TTIZ3BP15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 625 1990 06/14
TTIZ3SA15D651 PCD108 ET15 ohne 65,1 625 1990 06/14
TTIZ3SA15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 615 2013 06/14
TTIZ3SA15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 625 1990 06/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B9; 7; 7*****
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : N*RFN*; R*XFU*; F*KFV*; F*8HZ*; R*9HY*; S*****; SH;
S*8FN; D*RHY*; D*RHZ*; N*KFW*; R*6FZ*; D*RLZ*; D*4HX*;
D*6FZ*; F*KFU*; F*NFU*; F*8HY*; J*NFU*; J*8HX*; J*9HZ*; L*****;
N*NFU*; N*WJY*; R*RFJ*; R*RHR*; R*4HP*; R*4HX*; R*6FY*;
F*9HZ*; J*HFX; J*KFU*; J*8HZ*; SH8FN; U*****; H; F*9HX*; D*RHS*;
F*8HX*; S; D*RFN*; D*XFX*; N*RFS; R*RHL*; R*4HR*; R*4HS*;
R*4HT*; SH****; J*KFV*; J*NFS*; N*8HZ*; R*9HZ*; F*HFX*; N*RHY;
N*RHZ*
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : D; 0
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
D*XFX*; D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*;
F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*;
J*NFS*; J*NFU*; J*8HX*; J*8HZ*; J*9HZ*; L*****; N*KFW*; N*NFU*;
N*RFN*; N*RFS; N*RHY; N*RHZ*; N*WJY*; N*8HZ*
100 Nm für Typ : D
135 Nm für Typ : B9 erhöhtes Anzugsmoment; R*RFJ* erhöhtes
Anzugsmoment; R*RHL* erhöhtes Anzugsmoment; R*RHR* erhöhtes
Anzugsmoment; R*XFU* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HP* erhöhtes
Anzugsmoment; R*4HR* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HS* erhöhtes
Anzugsmoment; R*4HT* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HX* erhöhtes
Anzugsmoment; R*6FY* erhöhtes Anzugsmoment; R*6FZ* erhöhtes
Anzugsmoment; R*9HY* erhöhtes Anzugsmoment; R*9HZ* erhöhtes
Anzugsmoment; S***** erhöhtes Anzugsmoment; S erhöhtes
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49925
ANLAGE: 49 CITROEN Radtyp: TTIZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.08.2014
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Anzugsmoment; SH**** erhöhtes Anzugsmoment; SH erhöhtes
Anzugsmoment; SH8FN erhöhtes Anzugsmoment; S*8FN erhöhtes
Anzugsmoment; U***** erhöhtes Anzugsmoment; 0 erhöhtes
Anzugsmoment; 7***** erhöhtes Anzugsmoment; 7 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B9 N129 55 - 82 205/55R16 91 11A; 245; 248; 5GG; erhöhtes
7 e2*2001/116*0366*.., 51J Anzugsmoment
135 Nm; Pkw
e2*2007/46*0002*.. 205/60R16 92 11A; 245; 248; 5GM; geschlossen; Lkw
7***** e2*2001/116*0366*.. 51J geschl.Kasten (Serie);
215/55R16 93 11A; 245; 248 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22I; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 5GM 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 75I; 4AQ
Verkaufsbezeichnung: C-ELYSEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e2*2007/46*0225*.. 53 - 85 185/55R16 83 11A; 245; 248; 26P; 27I Limousine;
Frontantrieb;
185/60R16 86 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 27I 12A; 51A; 7AN; 71C;
195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27B; 27H 74A; 74H
205/50R16 87 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27B; 27F
215/50R16 90 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 90 195/45R16 80 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 205/45R16 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 721; 725; 73C; 74A;
J*NFS* e2*2001/116*0309*.. 74H
J*NFU* e2*2001/116*0285*..
J*8HX* e2*2001/116*0286*..
J*8HZ* e2*2001/116*0316*..
J*9HZ* e2*2001/116*0339*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 195/50R16 84 11A; 22I; 24J; 24M Citroen C3; Citroen
F*KFU* e2*2001/116*0289*.. 205/45R16 83 11A; 22I; 24J; 24M C3 X-TR;
F*KFV* e2*98/14*0257*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
F*NFU* e2*98/14*0258*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
F*8HX* e2*98/14*0259*.. 721; 725; 73C; 74A;
F*8HY* e2*98/14*0261*.. 74H
F*8HZ* e2*2001/116*0317*..
F*9HX* e2*2001/116*0318*..
F*9HZ* e2*2001/116*0329*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49925
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 195/50R16 84 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 87 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 87 11A; 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74H; 744
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90 11A; 24M Coupe; Limousine; 2-
215/55R16 93 11A; 22I; 24M türig; 4-türig;
225/50R16 92 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 4AQ
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U***** e2*2001/116*0345*.. 80 - 120 205/55R16 91 11A; 24M; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R16 92 11A; 24M; 51J 135 Nm; Grand C4
215/55R16 93 11A; 24M Picasso; C4 Picasso;
225/50R16 92 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76U; 4AH
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D*RFN* e2*98/14*0216*.. 66 - 103 205/55R16 90 Kombi; Limousine;
D*RHS* e2*98/14*0249*.. 66 - 152 225/50R16 92 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
D*RHY* e2*98/14*0219*.. 79 - 152 215/55R16 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
D*RHZ* e2*98/14*0220*.. 721; 725; 73C; 74A;
D*RLZ* e2*98/14*0217*.. 74H; CC2
D*XFX* e2*98/14*0218*..
D*4HX* e2*98/14*0221*..
D*6FZ* e2*98/14*0215*..
R*RFJ* e2*2001/116*0304*.. 80 - 152 215/55R16 93 erhöhtes
Anzugsmoment
R*RHL* e2*2001/116*0315*.. 225/50R16 92 135 Nm;
R*RHR* e2*2001/116*0306*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
R*XFU* e2*2001/116*0308*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
R*4HP* e2*2001/116*0348*.. 721; 725; 73C; 74A;
R*4HR* e2*2001/116*0354*.. 74H; 740; CC2; 4AQ
R*4HS* e2*2001/116*0353*..
R*4HT* e2*2001/116*0347*..
R*4HX* e2*2001/116*0307*..
R*6FY* e2*2001/116*0334*..
R*6FZ* e2*2001/116*0303*..
R*9HY* e2*2001/116*0335*..
R*9HZ* e2*2001/116*0305*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49925
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.08.2014
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*KFW* e2*98/14*0232*.. 50 - 120 195/45R16 84 ab e2*98/14*0189*02;
N*NFU* e2*98/14*0233*.. ab e2*98/14*0110*02;
N*RFN* e2*98/14*0234*.. Kombi; Coupe;
N*RFS e2*98/14*0110*.. Limousine;
N*RHY e2*98/14*0189*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
N*RHZ* e2*98/14*0236*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
N*WJY* e2*98/14*0128*.. 721; 725; 73C; 74A;
N*8HZ* e2*2001/116*0268*.. 74H
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83 11A; 22I; 245; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
195/50R16 84 11A; 22I; 245; 248 135 Nm; Citroen C3;
195/55R16 87 11A; 22I; 245; 248 Schrägheck 4-türig;
205/45R16 83 11A; 22I; 245 Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 270 12A; 51A; 7AN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83 11A; 22I; 245; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
195/50R16 84 11A; 22I; 245; 248 135 Nm; Citroen DS3;
195/55R16 87 11A; 22I; 245; 248 Cabrio; Schrägheck 2-
205/45R16 83 11A; 22I; 245 türig; Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 270 12A; 51A; 7AN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3, DS3 CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83 11A; 22I; 245; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
195/50R16 84 11A; 22I; 245; 248 135 Nm; Citroen C3;
195/55R16 87 11A; 22I; 245; 248 Schrägheck 4-türig;
205/45R16 83 11A; 22I; 245 Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 270 12A; 51A; 7AN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83 11A; 22I; 245; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
195/50R16 84 11A; 22I; 245; 248 135 Nm; Citroen DS3;
195/55R16 87 11A; 22I; 245; 248 Cabrio; Schrägheck 2-
205/45R16 83 11A; 22I; 245 türig; Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 270 12A; 51A; 7AN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49925
ANLAGE: 49 CITROEN Radtyp: TTIZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.08.2014
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Verkaufsbezeichnung: C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH**** e2*2001/116*0371*.. 66 - 88 195/50R16 88 11A; 245; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
SH8FN e24*2007/46*0029*.. 195/55R16 87 11A; 245; 248 135 Nm; Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: C4 CACTUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0 e2*2007/46*0440*.. 55 - 73 195/55R16 87 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*8FN e24*2007/46*0028*.. 50 - 122 185/55R16 83 11A; 22I; 245; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
195/50R16 84 11A; 22I; 245; 248 135 Nm; Citroen DS3;
195/55R16 87 11A; 22I; 245; 248 Cabrio; Schrägheck 2-
205/45R16 83 11A; 22I; 245 türig; Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 270 12A; 51A; 7AN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49925
ANLAGE: 49 CITROEN Radtyp: TTIZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.08.2014
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49925
ANLAGE: 49 CITROEN Radtyp: TTIZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.08.2014
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
zur Erteilung der ABE 49925
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.08.2014
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
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zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-14-WIRD
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.08.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: D
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0224*..
Handelsbez.: 301
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 260 VA
26P x = 230 y = 210 VA
27B x = 270 y = 310 HA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 260 8 VA
26J x = 280 y = 260 25 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.