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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    1 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CA 70638
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                           Lk 108 P
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  65,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F
8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
KFU, F KFV, F NFU, K, KF,
L*****, N, R 4HP, R 4HR, R
4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R
6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R
RHL, R RHR, R XFU, S, S*****,
SH, SH****, U, U*****



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ                          e2*2001/116*0303*..
R RFJ                          e2*2001/116*0304*..
R 9HZ                          e2*2001/116*0305*..
R RHR                          e2*2001/116*0306*..
R 4HX                          e2*2001/116*0307*..
R XFU                          e2*2001/116*0308*..
R RHL                          e2*2001/116*0315*..
R 6FY                          e2*2001/116*0334*..
R 4HR                          e2*2001/116*0354*..
R 4HP                          e2*2001/116*0348*..
R 4HT                          e2*2001/116*0347*..
R 4HS                          e2*2001/116*0353*..
R 9HY                          e2*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152     C5                      215/55R16                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)

                1200/1130



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX                          e2*98/14*0221*..
D 6FZ                          e2*98/14*0215*..
D RFN                          e2*98/14*0216*..
D RHS                          e2*98/14*0249*..
D RHY                          e2*98/14*0219*..
D RHZ                          e2*98/14*0220*..
D RLZ                          e2*98/14*0217*..
D XFX                          e2*98/14*0218*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103     C5 Lim., Kombi           205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           B28)
                                          215/55R16
                                          E05)
152             C5 Lim., Kombi            215/55R16
                1120/900(920)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                           e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130      Citroen C4                 205/55R16                         A02) bis A10)
                (Nicht Ausführungen mit 6- A93)N215)
                Gang-Getriebe)
                                           205/55R16 M+S
                                           A93)

                                           215/50R16

                                           215/55R16
                                           A01) GA8)K94)

                                           225/50R16
                                           A01) K15)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103      Citroen C4               205/55R16                           A02) bis A10)
                (Nur Ausführungen mit 6-
                Gang-Getriebe)           215/50R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
U                                e11*2001/116*0344*..
U                                e2*2007/46*0061*..
U*****                           e2*2001/116*0345*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Citroen C4 Picasso        205/55R16                          A02) bis A10)
                                          N215)                              EF0)ER1)

                                           205/60R16
                                           N215)

                                           215/55R16




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7                                e2*2007/46*0002*..
7*****                           e2*2001/116*0366*..
B9                               N129
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Citroen Berlingo          195/55R16                         A02) bis A10)
                                          A93)GA9) N205) T91)               E55) ER1)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          205/55R16

                                          205/60R16

                                          215/55R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e11*2001/116*0351*..
F 8HX                          e2*98/14*0259*..
F 8HY                          e2*98/14*0261*..
F 8HZ                          e2*2001/116*0317*..
F 9HX                          e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                          e2*2001/116*0329*..
F HFX                          e11*2007/46*0087*..
F HFX                          e2*98/14*0256*..
F KFU                          e2*2001/116*0289*..
F KFV                          e2*98/14*0257*..
F NFU                          e2*98/14*0258*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80       Citroen C3               195/45R16                          A02) bis A10)

                                          205/45R16
                                          A01) K75)




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Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                               e2*2007/46*0110*..
SH****                           e2*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Citroen C3 Picasso        195/50R16                         A02) bis A10)

                                          195/55R16

                                          205/50R16
                                          A01) K03)

                                          215/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S                               e11*2007/46*0113*..
S                               e2*2007/46*0060*..
S*****                          e2*2007/46*0003*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121      Citroen C3, DS3          195/50R16                          A02) bis A10)
                                                                            EF0)
                                          195/55R16

                                          215/45R16




RA-000345-Z2-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    6 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 120      Citroen DS4             215/60R16                                A02) bis A10)
                                        A93a)                                    EF0)

                                         225/55R16
                                         A01) A93a)K03) K04)

                                         235/55R16
                                         A01) K03)K04)

                                         245/50R16
                                         A01) K01)K04)

                                         255/50R16
                                         A01) K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/60R16            235/55R16          A01) bis A10)
                                         A93a)                K04)               EF0)V00)

                                         215/60R16             255/50R16         A01) bis A10)
                                         A93a)                 K04)              EF0)V00)

                                         225/55R16             245/50R16         A01) bis A10)
                                         A93a)K03)             K04)              EF0)V00)

                                         235/55R16             255/50R16         A01) bis A10)
                                         K03)                  K04)              EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    7 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
N                              e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115      Citroen C4              195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)N205)                         EF0)

                                         195/60R16
                                         A93)G7V) N205)

                                         205/55R16
                                         A01) A93a)K04)

                                         215/50R16
                                         A01) K04)K16)

                                         215/55R16
                                         A01) G1R)K04) K16)

                                         225/50R16
                                         A01) K03)K04) K16)

                                         235/50R16
                                         A01) G1R)K03) K04) K16) K26)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    8 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K                              e2*2007/46*0092*..
K                              e2*2007/46*0093*..
KF                             e2*2007/46*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 120      Citroen DS5             215/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)                              EF0)ER2)

                                         215/60R16
                                         A93a)

                                         225/55R16
                                         A93)

                                         225/60R16
                                         A01) G01)

                                         235/50R16
                                         A93)

                                         235/55R16

                                         245/50R16
                                         A93a)

                                         245/55R16
                                         A01) G01)K13)

                                         255/50R16
                                         A01) K01)K04) K16)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

RA-000345-Z2-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    9 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B28)    An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein
        Abstand von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung
        muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht
        werden.

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E55)    Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.


RA-000345-Z2-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    10 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1230 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1196 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GA8)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GA9)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.



RA-000345-Z2-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    11 / 12                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K01)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
         vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
         bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K15)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
         Schweller komplett umzulegen.

K26)     An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K75)     An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
         kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
         entsteht.

K94)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
         Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante
         hinterer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
       - im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
         hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.




RA-000345-Z2-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Z2-015
Anlage-Nr. :               43a
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 43a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2014




RA-000345-Z2-015-43a~CI-4-108-65-ET25.docx
						
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