Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeughersteller : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUP3BP15B651 PCD108 ET15 ohne 65,1 620 1995 09/09
OMUP3BP15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 610 2025 01/09
OMUP3BP15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 620 1995 01/09
OMUP3KA15B651 PCD108 ET15 ohne 65,1 620 1995 09/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B9; 7; 7*****
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : L*****; F*9HX*; N*8HZ*; R*6FY*; R*9HY*; SH****; SH8FN;
U*****; D*RHY*; J*8HX*; F*8HZ*; R*6FZ*; J*NFS*; S*****; D*6FZ*;
J*KFV*; J*NFU*; N*KFW*; F*9HZ*; D*XFX*; F*HFX*; N*WJY*;
J*KFU*; K; 0; D*4HX*; F*KFV*; D*RFN*; H; R*4HP*; R*RHL*; R*4HX*;
R*9HZ*; SH; N; R*4HR*; F*8HX*; J*HFX; N*NFU*; N*RFN*; R*RFJ*;
R*RHR*; N*5FL; S*8FN; KF; D; R*4HS*; F*KFU*; J*8HZ*; N*RHY;
N*RHZ*; R*4HT*; J*9HZ*; D*RHZ*; F*NFU*; N*RFS; R*XFU*; F*8HY*;
S; D*RLZ*; D*RHS*
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
D*XFX*; D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*;
F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*;
J*NFS*; J*NFU*; J*8HX*; J*8HZ*; J*9HZ*; L*****; N*KFW*; N*NFU*;
N*RFN*; N*RFS; N*RHY; N*RHZ*; N*WJY*; N*8HZ*
100 Nm für Typ : D
120 Nm für Typ : K erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : B9 erhöhtes Anzugsmoment; KF erhöhtes
Anzugsmoment; N erhöhtes Anzugsmoment; N*5FL erhöhtes
Anzugsmoment; R*RFJ* erhöhtes Anzugsmoment; R*RHL* erhöhtes
Anzugsmoment; R*RHR* erhöhtes Anzugsmoment; R*XFU* erhöhtes
Anzugsmoment; R*4HP* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HR* erhöhtes
Anzugsmoment; R*4HS* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HT* erhöhtes
Anzugsmoment; R*4HX* erhöhtes Anzugsmoment; R*6FY* erhöhtes
Anzugsmoment; R*6FZ* erhöhtes Anzugsmoment; R*9HY* erhöhtes
Anzugsmoment; R*9HZ* erhöhtes Anzugsmoment; S***** erhöhtes
Anzugsmoment; S erhöhtes Anzugsmoment; SH**** erhöhtes
Anzugsmoment; SH erhöhtes Anzugsmoment; SH8FN erhöhtes
Anzugsmoment; S*8FN erhöhtes Anzugsmoment; U***** erhöhtes
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Anzugsmoment; 0 erhöhtes Anzugsmoment; 7***** erhöhtes
Anzugsmoment; 7 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B9 N129 55 - 82 205/55R16 91 11A; 245; 248; 5GG; erhöhtes
7 e2*2001/116*0366*.., 51J Anzugsmoment
135 Nm; Pkw
e2*2007/46*0002*.. 205/60R16 92 11A; 245; 248; 5GM; geschlossen; Lkw
7***** e2*2001/116*0366*.. 51J geschl.Kasten (Serie);
215/55R16 93 11A; 22I; 241; 244; 246 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22I; 241; 244; 12A; 51A; 7CN; 71K;
246; 5GM 721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 75I; 4FH
Verkaufsbezeichnung: C-ELYSEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e2*2007/46*0225*.. 53 - 85 195/55R16 87 11A; 241; 246; 248; Limousine;
26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7CN; 71K;
215/50R16 90 11A; 24C; 244; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27B; 27F 74H
225/45R16 89 11A; 24C; 244; 26B;
26N; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 90 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 205/40R16 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 367 725; 73C; 74A; 74H
J*NFS* e2*2001/116*0309*..
J*NFU* e2*2001/116*0285*..
J*8HX* e2*2001/116*0286*..
J*8HZ* e2*2001/116*0316*..
J*9HZ* e2*2001/116*0339*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 195/50R16 84 11A; 22I; 24J; 24M Citroen C3; Citroen
F*KFU* e2*2001/116*0289*.. 205/45R16 83 11A; 22I; 24J; 24M C3 X-TR;
F*KFV* e2*98/14*0257*.. 215/40R16 82 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
F*NFU* e2*98/14*0258*.. 12A; 51A; 71K; 721;
F*8HX* e2*98/14*0259*.. 725; 73C; 74A; 74H
F*8HY* e2*98/14*0261*..
F*8HZ* e2*2001/116*0317*..
F*9HX* e2*2001/116*0318*..
F*9HZ* e2*2001/116*0329*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 195/50R16 84 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 87 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R16 87 11A; 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74H;
225/45R16 89 11A; 22B; 24C; 24D 744
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90 11A; 24M Coupe; Limousine; 2-
215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M türig; 4-türig;
225/50R16 92 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R16 95 11A; 21P; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 24J 725; 73C; 74A; 74H;
4AQ
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U***** e2*2001/116*0345*.. 80 - 120 205/55R16 91 11A; 24M; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R16 92 11A; 24M; 51J 135 Nm; Grand C4
215/55R16 93 11A; 24M Picasso; C4 Picasso;
225/50R16 92 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U; 4FH
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D*RFN* e2*98/14*0216*.. 66 - 103 205/55R16 90 Kombi; Limousine;
D*RHS* e2*98/14*0249*.. 66 - 152 225/50R16 92 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
D*RHY* e2*98/14*0219*.. 79 - 152 215/55R16 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
D*RHZ* e2*98/14*0220*.. 725; 73C; 74A; 74H;
D*RLZ* e2*98/14*0217*.. CC2
D*XFX* e2*98/14*0218*..
D*4HX* e2*98/14*0221*..
D*6FZ* e2*98/14*0215*..
R*RFJ* e2*2001/116*0304*.. 80 - 152 215/55R16 93 erhöhtes
Anzugsmoment
R*RHL* e2*2001/116*0315*.. 225/50R16 92 135 Nm;
R*RHR* e2*2001/116*0306*.. 235/50R16 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
R*XFU* e2*2001/116*0308*.. 12A; 51A; 71K; 721;
R*4HP* e2*2001/116*0348*.. 725; 73C; 74A; 74H;
R*4HR* e2*2001/116*0354*.. 740; CC2; 4AQ
R*4HS* e2*2001/116*0353*..
R*4HT* e2*2001/116*0347*..
R*4HX* e2*2001/116*0307*..
R*6FY* e2*2001/116*0334*..
R*6FZ* e2*2001/116*0303*..
R*9HY* e2*2001/116*0335*..
R*9HZ* e2*2001/116*0305*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN DS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e2*2007/46*0092*.. 82 - 120 215/60R16 95 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R16 95 11A; 26P; 27I 120 Nm; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7IP; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 75I; 76U;
AER; 4FH
KF e2*2007/46*0156*.. 120 215/60R16 11A; 26P; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I 135 Nm; Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7CN; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76U; 4FH
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*KFW* e2*98/14*0232*.. 50 - 120 195/45R16 84 ab e2*98/14*0189*02;
N*NFU* e2*98/14*0233*.. ab e2*98/14*0110*02;
N*RFN* e2*98/14*0234*.. Kombi; Coupe;
N*RFS e2*98/14*0110*.. Limousine;
N*RHY e2*98/14*0189*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
N*RHZ* e2*98/14*0236*.. 12A; 51A; 71K; 721;
N*WJY* e2*98/14*0128*.. 725; 73C; 74A; 74H
N*8HZ* e2*2001/116*0268*..
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 195/50R16 84 11A; 21P; 22B; 24J; erhöhtes
248; 270 Anzugsmoment
135 Nm; Citroen DS3;
195/55R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; Cabrio; Schrägheck 2-
248; 270 türig; Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 270 725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U; 77E
S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 195/50R16 84 11A; 21P; 22B; 24J; erhöhtes
248; 270 Anzugsmoment
135 Nm; Citroen C3;
195/55R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; Schrägheck 4-türig;
248; 270 Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 270 725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: C3, DS3, DS3 CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 195/50R16 84 11A; 21P; 22B; 24J; erhöhtes
248; 270 Anzugsmoment
135 Nm; Citroen DS3;
195/55R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; Cabrio; Schrägheck 2-
248; 270 türig; Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 270 725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U; 77E
S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 195/50R16 84 11A; 21P; 22B; 24J; erhöhtes
248; 270 Anzugsmoment
135 Nm; Citroen C3;
195/55R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; Schrägheck 4-türig;
248; 270 Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 270 725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH**** e2*2001/116*0371*.. 66 - 88 195/50R16 88 11A; 22I; 245; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
SH8FN e24*2007/46*0029*.. 195/55R16 87 11A; 22I; 245; 248 135 Nm; Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 22I; 241; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 22I; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 22I; 241; 244 725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0079*.. 68 - 115 205/50R16 91 11A; 21P; 22B; 245; erhöhtes
N*5FL e24*2007/46*0027*.. 248; 270 Anzugsmoment
135 Nm; Nur Citroen
205/55R16 91 11A; 21P; 22B; 245; C4; Schrägheck 4-
248; 270 türig; Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 22B; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 246; 260; 270 12A; 51A; 7ET; 7IN;
225/45R16 89W 11A; 21P; 22B; 245; 7LA; 71K; 721; 725;
248; 270 73C; 74A; 74H; 740;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 241; 76U
244; 246; 260; 271; 57T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: C4 CACTUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0 e2*2007/46*0440*.. 55 - 73 195/55R16 87 11A; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: C4, DS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0040*.. 68 - 120 215/60R16 95 11A; 22P; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Nur Citroen
225/55R16 95 11A; 22Q; 24J; 244; 27I DS4; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7CN; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76U; 4FH
N e2*2007/46*0040*.. 68 - 115 205/50R16 91 11A; 21P; 22B; 245; erhöhtes
248; 270 Anzugsmoment
135 Nm; Nur Citroen
205/55R16 91 11A; 21P; 22B; 245; C4; Schrägheck 4-
248; 270 türig; Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 22B; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 246; 260; 270 12A; 51A; 7CN; 71K;
225/45R16 89W 11A; 21P; 22B; 245; 721; 725; 73C; 74A;
248; 270 74H; 740; 76U; 4FH
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 241;
244; 246; 260; 271; 57T
Verkaufsbezeichnung: DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*8FN e24*2007/46*0028*.. 50 - 122 195/50R16 84 11A; 21P; 22B; 24J; erhöhtes
248; 270 Anzugsmoment
135 Nm; Citroen DS3;
195/55R16 87 11A; 21P; 22B; 24J; Cabrio; Schrägheck 2-
248; 270 türig; Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 270 725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4FH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
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Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
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74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ET) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430T4 ( nur e2*2007/46*0079*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss
gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
verwendet werden.
7IN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 ( nur e24*2007/46*0027*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann
ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7IP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 ( nur e2*2007/46*0092*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann
ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7LA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430W0 ( nur e24*2007/46*0027*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
AER) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk mit der
Reifengröße 215/55R16 ausgerüstet sind.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: 0
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0440*..
Handelsbez.: C4 CACTUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 10 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 10 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: N
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0040*..
Handelsbez.: C4, DS4
Variante(n): Nur Citroen DS4
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 340 y = 380 VA
26B x = 350 y = 430 VA
27I x=0 y = 200 HA
27B x = 100 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 430 17 VA
26N x = 340 y = 380 8 VA
27F x = 100 y = 230 16 HA
27H 0 y = 200 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: K
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0092*..
Handelsbez.: CITROEN DS5
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 350 y = 300 29 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: KF
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0156*..
Handelsbez.: CITROEN DS5
Variante(n): Allradantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
27I x = 300 y = 250 HA
27B x = 350 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 350 y = 300 29 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 CITROEN Radtyp: OMUP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: D
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0224*..
Handelsbez.: 301
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 260 VA
26P x = 230 y = 210 VA
27B x = 270 y = 310 HA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 260 8 VA
26J x = 280 y = 260 25 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.