Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R6754.
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 50R6754.05
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Effektive Einpresstiefe: 16 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: 0 ad Ø65 Ø76 d=22 003 0022 152
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)
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Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0, 7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40558/22 110 Nm
D RFN, D RHS, D RHY, M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
D RHZ, D RLZ, D XFX, F,
F 8HX, F 8HY, F 8HZ, F 9HX,
F 9HZ, F HFX, F KFU, F KFV,
F NFU, G 9HW, G 9HX,
G KFW, G NFU, G RHY,
G WJY, H, J 8HX, J 8HZ,
J 9HZ, J HFX, J KFU, J KFV,
J NFS, J NFU, K, KF, L*****,
M59, N, N 8HZ, N KFW,
N NFU, N RFN, N RFS,
N RHY, N RHZ, N WJY, N2,
N6, R 4HP, R 4HR, R 4HS,
R 4HT, R 4HX, R 6FY, R 6FZ,
R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R RHL,
R RHR, R XFU, S, S*****, SH,
SH****, U, U*****, X1
Typ: N2
ABE / EG-Genehmigung: F834
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 89 Citroen ZX 195/45R16 A01) bis A10)E45)
G2W) K33)K34)K35)K37)
110 bis 120 Citroen ZX 195/45R16 A01) bis A10)
K33)K35)
F834/NT11 880/840 4/108/65
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
N2 e2*93/81*0074*..
N2 e2*93/81*0075*..
N2 e2*93/81*0076*..
N2 e2*93/81*0077*..
N2 e2*93/81*0078*..
N2 e2*93/81*0079*..
N2 e2*93/81*0082*..
N2 e2*93/81*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 89 Citroen ZX 195/45R16 A01) bis A10)E45)
K33)K34)K35)K37)
870/780(840) 4/108/65
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Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
N2 e2*93/81*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Citroen ZX 195/45R16 A01) bis A10)
K33)K35)
870/780(840) 4/108/65
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
X1 G411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 112 Xantia 205/50R16 A02) bis A10)
(Serie 14Zoll oder 15Zoll mit
195/55R15 od. 205/55R15) 225/45R16
80; 108 Xantia 205/55R16 A02) bis A10)
(Serie 205/60R15)
225/45R16
G411/NT09 1110/930 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
X1 e2*93/81*0001*..
X1 e2*93/81*0002*..
X1 e2*93/81*0003*..
X1 e2*93/81*0004*..
X1 e2*93/81*0005*..
X1 e2*93/81*0006*..
X1 e2*93/81*0007*..
X1 e2*93/81*0008*..
X1 e2*93/81*0019*..
X1 e2*93/81*0020*..
X1 e2*93/81*0065*..
X1 e2*93/81*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 110 Xantia 205/50R16 A02) bis A10)
225/45R16
1140/900(980) 4/108/65.0
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Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
X1 e2*93/81*0013*..
X1 e2*93/81*0014*..
X1 e2*93/81*0015*..
X1 e2*93/81*0017*..
X1 e2*93/81*0018*..
X1 e2*93/81*0070*..
X1 e2*93/81*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 Xantia Break 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
1140/900(980) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
X1 e2*93/81*0066*..
X1 e2*93/81*0022*..
X1 e2*93/81*0021*..
X1 e2*93/81*0067*..
X1 e2*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 Xantia, 205/55R16 A02) bis A10)
Xantia V6
225/45R16
225/50R16
1140/900(980) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
N RFS e2*93/81*0110*.., e2*98/14*0110*..
N RHY e2*93/81*0189*.., e2*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66; 120 Xsara II 195/50R16 A01) bis A10)
(3-türig, 5-türig, Kombi, ab M00) K63)
Nachtrag 02 )
205/45R16
910/860
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Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
N WJY e2*98/14*0128*..
N KFW e2*98/14*0232*..
N NFU e2*98/14*0233*..
N RFN e2*98/14*0234*..
N RHZ e2*98/14*0236*..
N 8HZ e2*2001/116*0268*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 100 Xsara II 195/50R16 A01) bis A10)
(3-türig, 5-türig, Kombi) M00) K63)
205/45R16
910/860
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
N6 e2*93/81*0104*.., e2*98/14*0104*..
N6 e2*93/81*0113*..
N6 e2*93/81*0105*.., e2*98/14*0105*..
N6 e2*93/81*0106*..
N6 e2*93/81*0107*.., e2*98/14*0107*..
N6 e2*93/81*0108*.., e2*98/14*0108*..
N6 e2*93/81*0115*.., e2*98/14*0115*..
N6 e2*93/81*0111*.., e2*98/14*0111*..
N6 e2*93/81*0112*..
N6 e2*93/81*0114*..
N6 e2*93/81*0175*.., e2*98/14*0175*..
N6 e2*93/81*0189*.., e2*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 97 Citroen Xsara I 195/45R16 A01) bis A10)
K41)K42)
900/810 4/108/65.0
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Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
D 6FZ e2*98/14*0215*..
D RFN e2*98/14*0216*..
D RLZ e2*98/14*0217*..
D XFX e2*98/14*0218*..
D RHY e2*98/14*0219*..
D RHZ e2*98/14*0220*..
D 4HX e2*98/14*0221*..
D RHS e2*98/14*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 C5 Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
(Serie 195/65R15)
215/50R16
A01)B28)
98 C5 Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15 oder
215/55R16) 215/55R16
A01)B28)
66 bis 103 C5 Kombi 205/55R16 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15 oder
215/55R16) 215/55R16
A01)B28)
152 C5 V6 215/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)B28)
4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ e2*2001/116*0303*..
R RFJ e2*2001/116*0304*..
R 9HZ e2*2001/116*0305*..
R RHR e2*2001/116*0306*..
R 4HX e2*2001/116*0307*..
R XFU e2*2001/116*0308*..
R RHL e2*2001/116*0315*..
R 6FY e2*2001/116*0334*..
R 4HR e2*2001/116*0354*..
R 4HP e2*2001/116*0348*..
R 4HT e2*2001/116*0347*..
R 4HS e2*2001/116*0353*..
R 9HY e2*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103 C5 (Limousine, Kombi ) 215/55R16 A01) bis A10)
B28)
1120/1080(0) 4/108/65.0
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
G 9HX e2*2001/116*0321*..
G KFW e2*2001/116*0275*..
G NFU e2*2001/116*0276*..
G RHY e2*2001/116*0278*..
G WJY e2*2001/116*0277*..
G 9HW e2*2001/116*0338*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66 Berlingo Serie II 195/55R16 A01) bis A10)
(mit Serienbereifung G01)M00) K38)K39)K82)
175/70R14C und
175/65R14C)
66 bis 80 Berlingo Serie II 195/55R16 A01) bis A10)
(mit Serienbereifung M00) K38)K39)K82)
185/65R15)
820/735(0) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
M59 L080
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 Berlingo LkW 195/55R16 A01) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit G01)M00) K38)K39)K82)
Frontantrieb)
L080/NT00 1000/1080 4/108/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7 e2*2007/46*0002*..
7***** e2*2001/116*0366*..
B9 N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Citroen Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
A01)GA9)K03)M00)N205)T91) E55)
205/55R16
A01)K03)K04)K15)
205/60R16
A01)GC5)K03)K04)K15)K28)
215/50R16
A01)GB5)K01)K04)K15)
215/55R16
A01)GC6)K01)K04)K15)
225/50R16
A01)K01)K02)K15)K28)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0266*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 C3 Pluriel 195/55R16 A01) bis A10)
M00) K03)K15)
205/50R16
K85)
e2*2001/116*0266*14 850/820(0) 4/108/65,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e11*2001/116*0351*..
F 8HX e2*98/14*0259*..
F 8HY e2*98/14*0261*..
F 8HZ e2*2001/116*0317*..
F 9HX e2*2001/116*0318*..
F 9HZ e2*2001/116*0329*..
F HFX e11*2007/46*0087*..
F HFX e2*98/14*0256*..
F KFU e2*2001/116*0289*..
F KFV e2*98/14*0257*..
F NFU e2*98/14*0258*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80 Citroen C3 195/45R16 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K75)K76)
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
J 9HZ e2*2001/116*0339*..
J 8HX e2*2001/116*0286*..
J 8HZ e2*2001/116*0316*..
J HFX e2*2001/116*0283*..
J KFU e2*2001/116*0344*..,
J KFV e2*2001/116*0284*..
J NFS e2*2001/116*0309*..
J NFU e2*2001/116*0285*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 65 C2 195/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)K16)K87)
205/45R16
L23)
80 bis 90 C2 195/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)K16)K87)
205/45R16
820/735(0) 4/108/65.0
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Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e2*2007/46*0110*..
SH**** e2*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Citroen C3 Picasso 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K03)K04)M00)
195/55R16
A01)A93)K03)K04)M00)
205/50R16
A01)A93)K01)K04)
215/45R16
A01)A93)K03)K04)
215/50R16
A01)A93)K01)K04)
225/45R16
A01)A93)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S e11*2007/46*0113*..
S e2*2007/46*0060*..
S***** e2*2007/46*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121 Citroen C3, DS3 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K16)K21)K23)K26)M00) EF0)
195/55R16
A01)K01)K04)K16)K21)K23)K26)M00)
215/45R16
A01)K01)K04)K16)K21)K23)K26)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L***** e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130 Citroen C4 205/55R16 A02) bis A10)
(Nicht Ausführungen mit 6- A01)K15)K26)K94)N215)
Gang-Getriebe)
215/50R16
A01)K03)K15)K26)K94)
215/55R16
A01)GA8)K03)K15)K26)K94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L***** e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103 Citroen C4 205/55R16 A02) bis A10)
(Nur Ausführungen mit 6- A01)K15)K26)K94)
Gang-Getriebe)
215/50R16
A01)K03)K15)K26)K94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e11*2001/116*0344*..
U e2*2007/46*0061*..
U***** e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Citroen C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10)
A01)K04)N215) EF0)
205/60R16
A01)K04)N215)
215/55R16
A01)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)
225/55R16
A01)K03)K04)
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2007/46*0040*..
N e2*2007/46*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115 Citroen C4 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K16)K26)M00)N205) EF0)
205/55R16
A01)K03)K04)K16)K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0 e2*2007/46*0440*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 81 Citroen C4 Cactus 195/55R16 A02) bis A10)
A93a)M00)
205/55R16
A01)K03)K04)
215/50R16
A01)K03)K04)
215/55R16
A01)G1D)K03)K04)
245/45R16
A01)K01)K04)
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2007/46*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121 Citroen DS4 215/60R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04) EF0)
225/55R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K02)
245/50R16
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/60R16 235/55R16 A01) bis A10)
K01) K02) EF0)V00)
225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)
K01) K02) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K e2*2007/46*0092*..
K e2*2007/46*0093*..
KF e2*2007/46*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 120 Citroen DS5 215/55R16 A02) bis A10)
A01)K03) EF0)
215/60R16
A01)K03)
225/55R16
A01)K01)K04)
225/60R16
A01)G01)K01)K04)K13)K16)K25)
235/50R16
A01)K01)K04)K16)
235/55R16
A01)K01)K04)K16)K28)
245/50R16
A01)K01)K02)K16)K28)
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand
von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung muss das Rad
im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden.
E45) Nicht zulässig am Citroen ZX Break.
E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GA9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
GB5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 205/65R15, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GC6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/50R17, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im vorderen Bereich des Kotflügels auf eine
Länge von 200 mm gemessen von der Unterkante umzulegen. (Abstand zur Reifenflanke
min. 5 mm).
K34) Der Abstand an Achse 2 zwischen der Radhausausschnittkante und Reifenaußenflanke
im hinteren Bereich, ca.100 mm ausgehend von der Stoßfängerkante nach vorn, muss
min. 5 mm betragen. Dies kann entweder durch Anlegen oder Abtrennen der
Radhauskante oder durch Herausziehen des hinteren Seitenteils erreicht werden.
K35) Der sich an den inneren Radlauf anschließende Kunststoffstreifen an Achse 2 ist zu
entfernen.
K37) Bei 4-türigen Fahrzeugen ist an Achse 2 die Blechkante im hinteren Radlauf, die auf die
Reifenfläche weist, um ca. 25 mm zu kürzen.
K38) An Achse 1 kann bei Volleinschlag die Innenseite der Bereifung die Kunststoffabdeckung
der inneren Radhausverkleidung berühren. Da hinter der Abdeckung keine starren Teile
sind, ist diese Berührung technisch unbedenklich. Wenn diese Abdeckung jedoch entfernt
wird, muss der verbleibende Kunststoffteil mit der Serienklammer befestigt werden.
K39) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste zu kürzen.
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
K41) Aus Gründen der Freigängigkeit nach innen an Achse 2 sind die in den Radkasten
weisenden Erhöhungen zurückzutreiben. Kontrollmaß für ausreichende Freigängigkeit ist
der Abstand zwischen der Radanlagefläche und der verbleibenden Erhöhung. Der so zu
ermittelnde min. Abstand ist abhängig von der max. Betriebsbreite der verwendeten
Reifengröße lt. E.T.R.T.O. Das Abstandsmaß kann der folgenden Tabelle entnommen
werden:
Reifengröße erforderliches Freimaß
205/45R16 130 mm
215/40R16 130 mm
225/40R16 135 mm
K42) Im Bereich der im hinteren Radhaus befindlichen Stoßstangenbefestigungsschraube ist
die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels zu erwärmen und zurückzudrücken.
K63) Um ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind die Befestigungspunkte des hinteren Stoßfängers im
Übergangsbereich Radhaus - hinterer Stoßfänger zu entfernen. Der Halter des
Stoßfängers ist in geeigneter Weise weiter hinten mit Radhauskante zu befestigen. Der
über dem Befestigungspunkt liegende Kunststoffspritzschutz ist auszuschneiden.
K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
entsteht.
K76) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
auszuschneiden.
K82) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel (Spritzschutz nach hinten) im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K85) Die Kunststoffverkleidung des Radhauses an Achse 1 ist wie folgt zu bearbeiten, um ein
Anstreifen der Reifeninnenflanke bei Volleinschlag zu vermeiden:
Im vorderen linken Radhaus ist die Innenverkleidung im unteren Bereich zu erwärmen
und nach innen zu drücken, bis sie weiter innen als der Rahmen liegt.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante
hinterer Stoßfänger auf einer Breite von 50 mm auszuschneiden.
K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante
hinterer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
- im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754.
L23) Um eine ausreichenden Freigang an Achse 1 zu gewährleisten ist die Verwendung der
Rad-Reifen-Kombination nur zulässig in Verbindung mit Lenkgetriebe Kennzeichnung
„DHHE“ oder „DHML“ (siehe Fabrikschild am Lenkgetriebe).
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754. des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 06.05.2016
RA-000759-B0-104-01~CI-4-108-65-ET16_50R6754..docx