Seite 1
Seite 2
Seite 3
							Gutachten 366-0003-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 6 CITROEN                                                     Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                          : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
EWLHSA42D651          PCD108 ET42              Ø70.1 Ø65.1                  65,1    Kunststoff     625     1975    07/10
EWLHSA42O651          PCD108 ET42              Ø70.1 Ø65.1                  65,1    Kunststoff     625     1975    02/12
EWLHSA42651           PCD108 ET42              Ø70.1 Ø65.1                  65,1    Kunststoff     625     1975    07/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CITROEN
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJP3
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
Y3           F320             60 - 79              185/65R15         51G                       Limousine;
                                                   195/60R15-87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R15-87                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                         60 - 89 195/65R15-91                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                   205/60R15-91                                74H; 74P
                                         89        195/60R15         51G
                                         104 - 147 205/60R15         10N; 51G
Y3             F320                      80 - 89 195/65R15           51G                       Kombi;
                                                   205/60R15-91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         104 - 123 205/60R15         10N; 51G                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P
Y4             G666                      80 - 98 195/65R15           51G                       Kombi;
Y4GB           e2*93/81*0139*..          80 - 140 205/65R15          51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
Y4GB,          e2*98/14*0139*..          97 - 123 205/60R15          51G                       51A; 71C; 71K; 721;
Y4TU                                                                                           725; 73C; 74A; 74H;
Y4GM           e2*93/81*0140*..                                                                74P
Y4GM,          e2*98/14*0140*..
Y4TS
Y4MZ           e2*93/81*0142*..
Y4MZ,          e2*98/14*0142*..
Y4WF
Y4RM           e2*93/81*0143*..,
               e2*98/14*0143*..
Y4WJ,          e2*93/81*0141*..,
Y4WK           e2*98/14*0141*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 6 CITROEN                                                 Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y4           G666              80 - 98        195/65R15          51G                      Limousine;
Y4GG         e2*93/81*0135*..  80 - 140       205/65R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
Y4GG,        e2*98/14*0135*..  97 - 147       205/60R15          51G                      51A; 71C; 71K; 721;
Y4TT                                                                                      725; 73C; 74A; 74H;
Y4GZ         e2*93/81*0137*..                                                             74P
Y4GZ,        e2*98/14*0137*..
Y4WE,
Y4RN
Y4NZ         e2*93/81*0138*..,
               e2*98/14*0138*..
Y4TX           e2*93/81*0134*..
Y4TX,          e2*98/14*0134*..
Y4CZ,
Y4TV
Y4WG,          e2*93/81*0136*..,
Y4WH           e2*98/14*0136*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 6 CITROEN                                                 Radtyp: EWL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen