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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. :                      RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  WM808
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            108G
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø65.1
geprüfte Radlast:                                        925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
3, R, R*****, Y3, Y4, V           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           4661     110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000801-B0-306-06a~CI-5-108-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. :                      RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM808


Typ:                         Y3
ABE / EG-Genehmigung:        F320
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 147   Citroen XM                  225/40R18                                 A01)bis A10)
                                                                                    G01)K45) K46)K47)S01)
                                          235/40R18

                                          245/35R18
                                          T88)

                                          245/40R18

F320/NT07E      1110/1150                                                           5/108/65,1



Typ:                         Y4
ABE / EG-Genehmigung:        G666
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97 bis 147   Citroen XM                  225/40R18                                 A01)bis A10)
                                                                                    G01)K45) K46)K47)S01)
                                          235/40R18

                                          245/35R18
                                          T88)

                                          245/40R18

80, 95          Citroen XM 2.5 Turbo D    225/40R18                                 A01)bis A10)
                (Lim. und break)                                                    K45)K46)K47)S01)
                                          235/40R18

                                          245/40R18

G666/NT04       1210/1150                                                           5/108/65,1



Typ:                            Y4
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0134*.., e2*98/14*0134*.., e2*93/81*0135*.., e2*98/14*0135*..,
                                e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*.., e2*93/81*0139*.., e2*98/14*0139*..,
                                e2*93/81*0140*.., e2*98/14*0140*.., e2*93/81*0142*.. e2*98/14*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 108     Citroen XM,               225/40R18                                    A01)bis A10)
                Citroen XM Break                                                       G01)K45)K46)K47)S01)
                                          235/40R18

                                          245/40R18

NT00            1120/1150                                                            5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. :                      RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM808


Typ:                            Y4
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*..; e2*93/81*0142*.., e2*98/14*0142*..;
                                e2*93/81*0138*.., e2*98/14*0138*..; e2*93/81*0143*.., e2*98/14*0143*..;
                                e2*93/81*0136*.., e2*98/14*0136*..; e2*93/81*0141*.., e2*98/14*0141*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 140     Citroen XM,               225/40R18                                    A01)bis A10)
                Citroen XM Break                                                       K45)K46)K47)S01)
                                          235/40R18

                                           245/40R18

                1200/1150                                                            5/108/65



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3                                e2*2007/46*0356*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121      Citroen C4 Picasso, Grand 215/45R18                             A02) bis A10)
                C4 Picasso                A01)K01)K04)K12)K13)K22)K25)K26)N225)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K02)K12)K26)

                                           235/40R18
                                           A01)K01)K02)K12)K13)K22)K25)K26)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R                               e2*2001/116*0360*..
R*****                          e2*2001/116*0360*..
R                               e2*2007/46*0065*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Citroen C5               225/45R18                                   A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)N235)

                                           225/50R18
                                           N235)

                                           235/45R18
                                           A93)N245)

                                           245/40R18
                                           A93)

                                           245/45R18
                                           A93a)

                                           255/45R18




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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V                              e2*2007/46*0530*..
V                              e2*2007/46*0531*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130      Citroen Jumpy,          225/50R18                         A02) bis A10)
                SpaceTourer             A01)K01)K04)T99)                  E75)

                                         235/45R18
                                         A01)K04)T98)

                                         245/45R18
                                         A01)K01)K04)T100)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. :                      RA-000801-B0-306
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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000801-B0-306-06a~CI-5-108-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. :                      RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM808


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K45) Es muss ein ausreichender Abstand zwischen Radausschnittkante sowie der
     Stoßstangenecken und äußerer Reifenflanke vorhanden sein (min 5 mm). Zur
     Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhauskanten an Achse 2
     umzulegen oder abzuschleifen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme kann durch
     Überprüfung des Abstandes zwischen Reifenflanke und Stoßfänger bei Tiefstellung des
     Fahrzeugs erfolgen. Der Abstand muss mindestens 5 mm betragen.
     Wichtiger Hinweis: In diesem Zustand nicht fahren!

K46) Die Ausbuchtung im Türbereich innen an Achse 2 ist einzuarbeiten.

K47) Abhängig vom verwendeten Reifenfabrikat ist durch Aufweiten der Radhäuser und
     Ausstellen der Stoßstangenenden an Achse 2 eine ausreichende Freigängigkeit
     herzustellen (Überprüfung dieser Maßnahme im abgesenkten Zustand möglich; Abstand
     von Karosserieteilen zur Reifenflanke min. 5 mm.
     Wichtiger Hinweis: In diesem Zustand nicht fahren.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000801-B0-306-06a~CI-5-108-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. :                      RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM808


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2017




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