Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. : RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: WM808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 108G
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø65.1
geprüfte Radlast: 925 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
3, R, R*****, Y3, Y4, V Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4661 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000801-B0-306-06a~CI-5-108-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. : RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ: Y3
ABE / EG-Genehmigung: F320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 147 Citroen XM 225/40R18 A01)bis A10)
G01)K45) K46)K47)S01)
235/40R18
245/35R18
T88)
245/40R18
F320/NT07E 1110/1150 5/108/65,1
Typ: Y4
ABE / EG-Genehmigung: G666
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 147 Citroen XM 225/40R18 A01)bis A10)
G01)K45) K46)K47)S01)
235/40R18
245/35R18
T88)
245/40R18
80, 95 Citroen XM 2.5 Turbo D 225/40R18 A01)bis A10)
(Lim. und break) K45)K46)K47)S01)
235/40R18
245/40R18
G666/NT04 1210/1150 5/108/65,1
Typ: Y4
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0134*.., e2*98/14*0134*.., e2*93/81*0135*.., e2*98/14*0135*..,
e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*.., e2*93/81*0139*.., e2*98/14*0139*..,
e2*93/81*0140*.., e2*98/14*0140*.., e2*93/81*0142*.. e2*98/14*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 108 Citroen XM, 225/40R18 A01)bis A10)
Citroen XM Break G01)K45)K46)K47)S01)
235/40R18
245/40R18
NT00 1120/1150 5/108/65
RA-000801-B0-306-06a~CI-5-108-65-ET35.docx
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Nr. : RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ: Y4
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*..; e2*93/81*0142*.., e2*98/14*0142*..;
e2*93/81*0138*.., e2*98/14*0138*..; e2*93/81*0143*.., e2*98/14*0143*..;
e2*93/81*0136*.., e2*98/14*0136*..; e2*93/81*0141*.., e2*98/14*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 Citroen XM, 225/40R18 A01)bis A10)
Citroen XM Break K45)K46)K47)S01)
235/40R18
245/40R18
1200/1150 5/108/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3 e2*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121 Citroen C4 Picasso, Grand 215/45R18 A02) bis A10)
C4 Picasso A01)K01)K04)K12)K13)K22)K25)K26)N225)
225/40R18
A01)K01)K02)K12)K26)
235/40R18
A01)K01)K02)K12)K13)K22)K25)K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0360*..
R***** e2*2001/116*0360*..
R e2*2007/46*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177 Citroen C5 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)N235)
225/50R18
N235)
235/45R18
A93)N245)
245/40R18
A93)
245/45R18
A93a)
255/45R18
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Nr. : RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V e2*2007/46*0530*..
V e2*2007/46*0531*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130 Citroen Jumpy, 225/50R18 A02) bis A10)
SpaceTourer A01)K01)K04)T99) E75)
235/45R18
A01)K04)T98)
245/45R18
A01)K01)K04)T100)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. : RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000801-B0-306-06a~CI-5-108-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. : RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K45) Es muss ein ausreichender Abstand zwischen Radausschnittkante sowie der
Stoßstangenecken und äußerer Reifenflanke vorhanden sein (min 5 mm). Zur
Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhauskanten an Achse 2
umzulegen oder abzuschleifen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme kann durch
Überprüfung des Abstandes zwischen Reifenflanke und Stoßfänger bei Tiefstellung des
Fahrzeugs erfolgen. Der Abstand muss mindestens 5 mm betragen.
Wichtiger Hinweis: In diesem Zustand nicht fahren!
K46) Die Ausbuchtung im Türbereich innen an Achse 2 ist einzuarbeiten.
K47) Abhängig vom verwendeten Reifenfabrikat ist durch Aufweiten der Radhäuser und
Ausstellen der Stoßstangenenden an Achse 2 eine ausreichende Freigängigkeit
herzustellen (Überprüfung dieser Maßnahme im abgesenkten Zustand möglich; Abstand
von Karosserieteilen zur Reifenflanke min. 5 mm.
Wichtiger Hinweis: In diesem Zustand nicht fahren.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000801-B0-306-06a~CI-5-108-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213
Nr. : RA-000801-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.05.2017
RA-000801-B0-306-06a~CI-5-108-65-ET35.docx