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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     1 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 SPT 707-4L
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Anzio
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             CP1
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        18 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
             Lochzahl:                                                    4
             Mittenlochdurchmesser:                                   65,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51976




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         660 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25,                    110 Nm
                         Schaftlänge 36 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     2 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             7                                e2*2001/116*0366*..
             7                                e2*2007/46*0002*..
             7*****                           e2*2001/116*0366*..
             B9                               N129
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 88       Citroen Berlingo          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                       A01) K03) K15)                    BF1) E55)

                                                      215/45R17
                                                      T91)

                                                      215/50R17
                                                      A01) GC4) K03) K04) K15) K28)

                                                      225/45R17
                                                      A01) K03) K15)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 51976




             F                             e11*2001/116*0351*..
             F 8HX                         e2*98/14*0259*..
             F 8HY                         e2*98/14*0261*..
             F 8HZ                         e2*2001/116*0317*..
             F 9HX                         e2*2001/116*0318*..
             F 9HZ                         e2*2001/116*0329*..
             F HFX                         e11*2007/46*0087*..
             F HFX                         e2*98/14*0256*..
             F KFU                         e2*2001/116*0289*..
             F KFV                         e2*98/14*0257*..
             F NFU                         e2*98/14*0258*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             44 bis 80       Citroen C3             195/40R17                            A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K75) K76)
                                                      215/35R17
                                                      K03) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             SH                             e2*2001/116*0371*..
             SH                             e2*2007/46*0110*..
             SH****                         e2*2001/116*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 88       Citroen C3 Picasso      195/45R17                           A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                      205/45R17
                                                      A01) K03)

                                                      215/40R17
                                                      A01) K03) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     3 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             S                              e11*2007/46*0113*..
             S                              e2*2007/46*0003*..
             S                              e2*2007/46*0060*..
             S*****                         e2*2007/46*0003*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             44 bis 121      Citroen C3, DS3         195/45R17                         A01) bis A10)
                                                     A93) K03) N205)                   BF1) E82) K16) K23)

                                                     205/40R17
                                                     A93a) G9E) K03) K04)

                                                     205/45R17
                                                     K03) K04)

                                                     215/40R17
                                                     K01) K04)

                                                     215/45R17
                                                     G92) K01) K04) K21) K26)
§ 22 51976




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S                             e2*2007/46*0003*..
             S                             e2*2007/46*0060*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 85       Citroen C3             195/45R17                          A02) bis A10)
                                                    A93a) G9U) N205) T85)              BF1) E82a)

                                                     195/45R17 M+S
                                                     A93a) G9U) T85)

                                                     195/50R17
                                                     G3D) N205)

                                                     195/50R17 M+S
                                                     G3D)

                                                     205/45R17

                                                     205/50R17
                                                     G3D)

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17
                                                     G3D)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
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             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             2                               e4*2007/46*1241*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             60 bis 96       Citroen C3 Aircross      205/45R17                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              BF1)

                                                      205/50R17
                                                      A93a)

                                                      205/55R17
                                                      G5W)

                                                      215/45R17
                                                      A93)

                                                      215/50R17
                                                      A01) G4G) K03)

                                                      225/45R17
                                                      A93a)
§ 22 51976




             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             L*****                          e2*2001/116*0302*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             65 bis 130      Citroen C4               205/50R17                         A01) bis A10)
                             (Nicht Ausführungen mit K94) N215)                         BF1) K15)
                             6-Gang-Getriebe)
                                                      215/45R17

                                                      225/45R17
                                                      K94)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             L*****                         e2*2001/116*0302*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 103      Citroen C4              205/50R17                          A01) bis A10)
                             (Nur Ausführungen mit   K94)                               BF1) K15)
                             6-Gang-Getriebe)
                                                     215/45R17

                                                      225/45R17
                                                      K94)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     5 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             N                             e2*2007/46*0040*..
             N                             e2*2007/46*0079*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             68 bis 115      Citroen C4             205/50R17                                A01) bis A10)
                                                    K03) K26) N215)                          BF1) EF0) K04) K16)

                                                     215/45R17
                                                     N225)

                                                     225/45R17
                                                     K03) K26)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     205/50R17          225/45R17            A01) bis A10)
                                                     K03)               K04) K16) K26)       BF1) EF0) N215) V00)
                                                     205/50R17 M+S 225/45R17 M+S             A01) bis A10)
                                                     K03)               K04) K16) K26)       BF1) EF0) V00) W215)
§ 22 51976




             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             0                              e2*2007/46*0440*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 96       Citroen C4 Cactus       205/45R17                               A02) bis A10)
                                                     A93a)                                   BF1)

                                                     205/50R17

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             U                              e11*2001/116*0344*..
             U                              e2*2001/116*0345*..
             U                              e2*2007/46*0061*..
             U*****                         e2*2001/116*0345*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 120      Citroen C4 Picasso      205/50R17                               A02) bis A10)
                                                     N215)                                   BF1)

                                                     215/50R17
                                                     A01) K04)

                                                     225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     6 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             D                              e2*2007/46*0225*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             53 bis 85       Citroen C-Elysee        195/45R17                         A02) bis A10)
                                                     A93)                              BF1)

                                                     205/45R17
                                                     A01) A93a) K01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             N                             e2*2007/46*0040*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             68 bis 121      Citroen DS4            215/50R17                          A01) bis A10)
                                                    K03)                               BF1) EF0) K04)

                                                     215/55R17
                                                     K03)
§ 22 51976




                                                     225/50R17
                                                     K01)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             K                             e2*2007/46*0092*..
             K                             e2*2007/46*0093*..
             KF                            e2*2007/46*0156*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             82 bis 120      Citroen DS5            215/50R17                          A02) bis A10)
                                                                                       BF1) EF0)
                                                     215/55R17
                                                     G1Z)

                                                     225/45R17
                                                     GAD)

                                                     225/50R17

                                                     235/50R17
                                                     A01) G1Z) K01) K04) K13) K16)

                                                     245/50R17
                                                     A01) G01) K01) K04) K13) K16)
                                                     K20) K25) K28)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     7 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.
§ 22 51976




             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     8 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L



             E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
                    in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
                    • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
                    • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C'
                    • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

             E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
                   in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
                   • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
                   • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
§ 22 51976




                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                  215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                  215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G92)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
                    195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G9E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
                  205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     9 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
                  205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GAD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
                  225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
                  195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§ 22 51976




                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

             K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                    komplett umzulegen.

             K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                    um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                    Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

             K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                    um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     10 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                    klemmen bzw. auszuschneiden.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K75)   An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
                    kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
                    entsteht.

             K76)   An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
                    auszuschneiden.

             K94)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
§ 22 51976




                    • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
                       Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinterer
                       Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
                    • im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
                       hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     11 / 11
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 1 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPT 707-4L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 08.03.2018
§ 22 51976
						
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