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							Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                   Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2019
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTHPHBP37B651           PCD108 ET37            Ø65.1/Ø70.1                 65,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHPHBP37651            PCD108 ET37            Ø65.1/Ø70.1                 65,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHPHSA37B651           PCD108 ET37            Ø65.1/Ø70.1                 65,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHPHSA37651            PCD108 ET37            Ø65.1/Ø70.1                 65,1     Kunststoff       930     2330    01/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : Y4TX,Y4CZ,Y4TV; G9; Y 4; Y4GM,Y4TS; Y4MZ,Y4WF; Y4NZ;
                                             Y4GB; Y4MZ; X*****; Y4GZ,Y4WE,Y4RN; Y4WG,Y4WH; Y4GM;
                                             Y4GZ; Y4TX; Y4WJ,Y4WK; Y4GB,Y4TU; Y4GG,Y4TT; Y4RM; X;
                                             Y4GG
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP3
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : Y 4; Y4GB; Y4GB,Y4TU; Y4GG; Y4GG,Y4TT; Y4GM;
                                             Y4GM,Y4TS; Y4GZ; Y4GZ,Y4WE,Y4RN; Y4MZ; Y4MZ,Y4WF; Y4NZ;
                                             Y4RM; Y4TX; Y4TX,Y4CZ,Y4TV; Y4WG,Y4WH; Y4WJ,Y4WK
                                             110 Nm für Typ : 3
                                             150 Nm für Typ : G9 erhöhtes Anzugsmoment; X***** erhöhtes
                                             Anzugsmoment; X erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:    CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
G9           L863             66 - 103 215/60R16 99                 5JK; 51G                  erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                 215/60R16C         51G                       150 Nm; Kombi; Lkw
                                                 225/55R16 99       5JK                       geschl.Kasten (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 7BZ; 7OB;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              740


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
Y4           G666              80 - 108       205/55R16 91  11A; 22B; 22G                 Kombi;
Y4GB         e2*93/81*0139*..                 215/55R16-93  11A; 21B; 22B; 22G;           10B; 11B; 11G; 11H;
Y4GB,        e2*98/14*0139*..                               54F                           12A; 51A; 71C; 71K;
Y4TU                           123 - 140      205/55R16 91  11A; 22B; 22G; 53V            721; 725; 73C; 74A;
Y4GM         e2*93/81*0140*..                 215/55R16 93W 11A; 21B; 22B; 22G;           74H; 74P
Y4GM,        e2*98/14*0140*..                               54F; 631
Y4TS
Y4MZ         e2*93/81*0142*..
Y4MZ,        e2*98/14*0142*..
Y4WF
Y4RM         e2*93/81*0143*..,
               e2*98/14*0143*..
Y4WJ,          e2*93/81*0141*..,
Y4WK           e2*98/14*0141*..
Y4             G666                 80 - 108 205/55R16 91        11A; 22B; 22G            Limousine;
Y4GG           e2*93/81*0135*..               215/55R16-93       11A; 22B; 22G; 54F       10B; 11B; 11G; 11H;
Y4GG,          e2*98/14*0135*..     123 - 147 205/55R16 91       11A; 22B; 22G; 53V       12A; 51A; 71C; 71K;
Y4TT                                          215/55R16 93W      11A; 22B; 22G; 54F;      721; 725; 73C; 74A;
Y4GZ           e2*93/81*0137*..                                  631                      74H; 74P
Y4GZ,          e2*98/14*0137*..
Y4WE,
Y4RN
Y4NZ           e2*93/81*0138*..,
               e2*98/14*0138*..
Y4TX           e2*93/81*0134*..
Y4TX,          e2*98/14*0134*..
Y4CZ,
Y4TV
Y4WG,          e2*93/81*0136*..,
Y4WH           e2*98/14*0136*..

Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/60R16 92            11A; 24J; 248; 26N;      kurzer Radstand;
                                                                 26P                      langer Radstand;
                                              215/55R16 93       11A; 241; 244; 246;      Frontantrieb;
                                                                 26B; 26N; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/60R16 95       11A; 241; 244; 246;      12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                                 26B; 26N; 27I            71K; 721; 725; 73C;
                                              225/55R16 95       11A; 24C; 244; 247;      74A; 74H; 74P; 76U;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I       77E; 4AH




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Jumpy, Dispatch
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
V            e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/60R16 99   11A; 26P; 5JK                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/65R16 98   11A; 26P; 5JA                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/65R16C 106 11A; 26P                          721; 725; 73C; 74A;
                                         225/60R16 98   11A; 26N; 26P; 5JA                74H; 74P; 76U; 77E
                                         225/60R16C     11A; 26N; 26P
                                         105/103
                                         225/65R16 100 11A; 26B; 26N; 5KA
                                         225/65R16C     11A; 26B; 26N
                                         112/110
                                         235/55R16 98   11A; 245; 248; 26B;
                                                        26N; 5JA
                                         235/60R16 100 11A; 245; 248; 26B;
                                                        26N; 5KA

Verkaufsbezeichnung:     Jumpy SpaceTourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
V            e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/60R16 99   11A; 26P; 5JK                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/65R16 98   11A; 26P; 5JA                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/65R16C 106 11A; 26P                          721; 725; 73C; 74A;
                                         225/60R16 98   11A; 26N; 26P; 5JA                74H; 74P; 76U; 77E
                                         225/60R16C     11A; 26N; 26P
                                         105/103
                                         225/65R16 100 11A; 26B; 26N; 5KA
                                         225/65R16C     11A; 26B; 26N
                                         112/110
                                         235/55R16 98   11A; 245; 248; 26B;
                                                        26N; 5JA
                                         235/60R16 100 11A; 245; 248; 26B;
                                                        26N; 5KA

Verkaufsbezeichnung:     JUMPY,DISPATCH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
X            e2*2007/46*0045*.. 66 - 103 215/60R16 99            5JK; 51G                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
X*****         e2*2001/116*0350*..            215/60R16C         51G                      150 Nm; Kombi; Lkw
                                              225/55R16 99       5JK                      geschl.Kasten (Serie);
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7BZ; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                          4DU

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
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ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4DU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 9677130580 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
53V) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig mit dem Geschwindigkeitssymbol "W".
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 9808859080 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 96771308580 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0531*..
       Handelsbez.:    Jumpy, Dispatch

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                    VA
             26P                      x = 200             y = 220                    VA
             27B                      x = 280             y = 330                    HA
             27I                      x = 230             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270              8                VA
             26J                   x = 250       y = 270             24                VA
             27H                   x = 280       y = 330              2                HA
             27F                   x = 280       y = 330              2                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0530*..
       Handelsbez.:    Jumpy SpaceTourer

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                    VA
             26P                      x = 200             y = 220                    VA
             27B                      x = 280             y = 330                    HA
             27I                      x = 230             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270              8                VA
             26J                   x = 250       y = 270             24                VA
             27H                   x = 280       y = 330              2                HA
             27F                   x = 280       y = 330              2                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    3
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:    C4 PICASSO

       Variante(n):    Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 280             y = 350                    HA
             27I                      x = 220             y = 300                    HA
             26B                      x = 280             y = 400                    VA
             26P                      x = 240             y = 400                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 280       y = 400              8                VA
             27F                   x = 280       y = 350             20                HA
             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
             27H                   x = 280       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0533*..
       Handelsbez.:    Expert, Expert Traveller

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                    VA
             26P                      x = 200             y = 220                    VA
             27B                      x = 280             y = 330                    HA
             27I                      x = 230             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270              8                VA
             26J                   x = 250       y = 270             24                VA
             27H                   x = 280       y = 330              2                HA
             27F                   x = 280       y = 330              2                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0532*..
       Handelsbez.:    Expert Traveller

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                    VA
             26P                      x = 200             y = 220                    VA
             27B                      x = 280             y = 330                    HA
             27I                      x = 230             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270              8                VA
             26J                   x = 250       y = 270             24                VA
             27H                   x = 280       y = 330              2                HA
             27F                   x = 280       y = 330              2                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0538*..
       Handelsbez.:    PROACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                    VA
             26P                      x = 200             y = 220                    VA
             27B                      x = 280             y = 330                    HA
             27I                      x = 230             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 270             24                VA
             27H                   x = 280       y = 330              2                HA
             27F                   x = 280       y = 330              2                HA
             26N                   x = 250       y = 270              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN                                                Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2019
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                                                                                                    Seite: 14 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0537*..
       Handelsbez.:    PROACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                    VA
             26P                      x = 200             y = 220                    VA
             27B                      x = 280             y = 330                    HA
             27I                      x = 230             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270              8                VA
             26J                   x = 250       y = 270             24                VA
             27H                   x = 280       y = 330              2                HA
             27F                   x = 280       y = 330              2                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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