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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                 24                                                   TuV¥ NORD
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_8019




Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


 Radtyp:                                                  9EVO_8019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                              Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                              45 5108Y

Radausführungskennz.:                                        LK108Y

Radgröße:                                                   8Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm

Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm

Lochzahl:                                                       5

Mittenlochdurchmesser:                                       75 mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                             @i65,1 @e75

geprüfte Radlast: *)                                         650 kg

Reifenabrollumfang:                                         2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     CITROEN


Radbefestigung
Auflagen-lAchse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                120 Nm
                   Schaftlänge 29 mm
BF2          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                110 Nm
                   Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                                RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                         24                                                TuVNORD
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Auftraggeber :                       Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                           9EVO_8019




Typ(en):                             ABE/ EG-Genehmigung(en):
E                                    e2*2007/46*0624*..
E                                    e2*2007/46*0625*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen       [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96         Citroen Berlingo            225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                BF1) E84) ER1) K03) K04)
                                                                                T88)



Typ(en):                             ABE/ EG-Genehmigung(en):
3                                    e2*2007/46*0356*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             uflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 133        Citroen C4 Picasso,         225/35R19                         AO1) bis A10)
                  Grand C4 Picasso,           T88)                              BF2) K01) K04)
                  Citroen C4
                  SpaceTourer, Grand          225/40R19
                  C4 SpaceTourer              GA4) K12) K13) K22) K25)


                                              235/35R19
                                              K12) K13) K22) K25)


                                              245/35R19
                                              K12) K13) K22) K25) K26)



Typ(en):                             ABE/ EG-Genehmigung(en):
A                                    e2*2007/46*0642*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen       [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 133        Citroen C5 Aircross         235/45R19                         AO2) bis A10)
                                              A93b)                             BF2)


                                              245/45R19



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
J                                e2*2007/46*0601*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen        [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165       Citroen DS7 Crossback        |235/45R19                        02) bis A10)
                                              A93a)                             BF2) EFO)


                                              245/45R19


                                              255/45R19



Auflagen und Hinweise


A01)       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
           Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
           Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
           StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
           veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  24                                                 TuV NORD
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Auftraggeber:                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



A02)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
          Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
          Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
          dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
          Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.


A03)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


A93b)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlange 29 mm
          Anzugsmoment: 120 Nm
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Nr. :                         RA-001038-B0-072
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Teiletyp :                    9EVO_8019



BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlange 29 mm
          Anzugsmoment: 110 Nm


E84)      Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
          oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
          Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
          zugelassen sind.


EFO)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
          Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
          Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
          Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


G01)      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
          Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
          liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
          nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA4)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
          225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
          ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
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Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



K13)      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
          Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
          kürzen.


K22)      An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
          bzw. auszuschneiden.


K25)      An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
          mm aufzuweiten.


K26)      An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
          mm aufzuweiten.


T88)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage 24 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_8019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 03.09.2019
						
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