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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     53R5604
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R5604.05
Radausführungskennz.:                                     53R5604.05
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Effektive Einpresstiefe                                      16 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                       76 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                                0 ad Ø65 Ø76 d=24 003 0022 153
geprüfte Radlast: *)                                         615 kg
 Reifenabrollumfang:                                        1960 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm AP 40558/24 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F                           e11*2001/116*0351*..
F 8HX                       e2*98/14*0259*..
F 8HY                       e2*98/14*0261*..
F 8HZ                       e2*2001/116*0317*..
F 9HX                       e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                       e2*2001/116*0329*..
F HFX                       e11*2007/46*0087*..
F HFX                       e2*98/14*0256*..
F KFU                       e2*2001/116*0289*..
F KFV                       e2*98/14*0257*..
F NFU                       e2*98/14*0258*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80     Citroen C3             185/55R15                             A01) bis A10)
                                                                           BF1) K75)
                                     185/60R15
                                     G9Y) K76)

                                     195/50R15
                                     GA0)

                                     195/55R15
                                     G9Y) K76)

                                     205/50R15
                                     K03) K04) K76)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                           e2*2001/116*0371*..
SH                           e2*2007/46*0110*..
SH****                       e2*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 81     Citroen C3 Picasso     195/60R15                             A01) bis A10)
                                     A93)                                  BF1) EF0) K03)

                                     205/55R15
                                     A93) K04)

                                     215/50R15
                                     K04)

                                     215/55R15
                                     K04)

                                     225/50R15
                                     K04) K12) K23)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S                           e11*2007/46*0113*..
S                           e2*2007/46*0003*..
S                           e2*2007/46*0060*..
S*****                      e2*2007/46*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 88     Citroen C3, DS3       185/60R15                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1) E82) EF0)

                                     185/65R15
                                     A93)

                                     195/60R15
                                     A01) A93) K03)

                                     205/55R15
                                     A01) A93) K01) K04) K16) K23)

                                     205/60R15
                                     A01) K01) K04) K16) K23)

                                     215/50R15
                                     A01) A93a) K01) K04) K16) K23)

                                     215/55R15
                                     A01) A93a) K01) K04) K16) K21) K23)
                                     K26)

                                     225/50R15
                                     A01) K01) K04) K16) K21) K23) K26)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S                           e2*2007/46*0003*..
S                           e2*2007/46*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85     Citroen C3            185/65R15                              A02) bis A10)
                                    A93a) N195)                            BF1) E82a) EF0)

                                     185/65R15 M+S
                                     A93a)

                                     195/60R15

                                     195/65R15
                                     G3D)

                                     205/60R15

                                     215/55R15

                                     225/55R15
                                     G3D)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
2                            e4*2007/46*1241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 96     Citroen C3 Aircross    195/65R15                             A02) bis A10)
                                     A93a)                                 BF1)

                                     195/70R15
                                     G5W)

                                     205/60R15
                                     A93a)

                                     205/65R15

                                     215/55R15

                                     215/60R15


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                       e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 103    Citroen C4             195/65R15                             A02) bis A10)
              (Nicht Ausführungen    A93)                                  BF1) EF0)
              mit 6-Gang-Getriebe)
                                     205/60R15
                                     A93)

                                     215/60R15
                                     A01) K15)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
0                           e2*2007/46*0440*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96     Citroen C4 Cactus     195/60R15                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1) EF0)

                                     195/65R15
                                     A93)

                                     205/60R15
                                     A93)

                                     215/55R15
                                     A93)

                                     215/60R15

                                     225/55R15
                                     A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
D                            e2*2007/46*0225*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 85     Citroen C-Elysee       185/60R15                              A02) bis A10)
                                                                            A93) BF1)
                                     185/65R15

                                     195/60R15
                                     A01) K03) K04)

                                     205/55R15
                                     A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
       Zubehörkit: AP 40558/24
       Anzugsmoment: 110 Nm

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in
       der Zulassungsbescheinigung Teil I)
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C'
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in
      der Zulassungsbescheinigung Teil I)
      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G9Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/50R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


GA0)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R14
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
       mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K75)   An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu kürzen,
       dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante entsteht.

K76)   An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
       auszuschneiden.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Die Anlage 1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
53R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.03.2019
						
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