Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
ANLAGE: 59 CITROEN Radtyp: TTXK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Fahrzeughersteller CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTXK3GA15W651 PCD108 ET15 ohne 65,1 588 1975 07/15
TTXK3GA15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 588 1975 07/15
TTXK3SA15W651 PCD108 ET15 ohne 65,1 588 1975 07/15
TTXK3SA15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 588 1975 07/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M*RHY; G*NFU*; M*HDZ; G*RHY*; M 59 GN; M*KFW*;
M*WJZ; G*WJY; M 59 GL; M*LFX; M*WJY*; G*9HW*; G*9HX*;
M*HFX*; M*KFX; M*NFU*; G*KFW; M59
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : L*****; S*NFX; X*BFZ; X*P8C; F*NFU*; N*RFV; X*DHX;
N*DHV*; C*****; 0; X*RFV; X*RFX; N*NFU*; C; S; S*8FN; J*KFU*;
X*RHY; D*RHS*; D*RHZ*; F*KFV*; F*8HY*; N*A9A*; N*LFY; S*NFT;
J*8HX*; N*RFN*; N*RFS; D*6FZ*; F*9HX*; N*8HZ*; J*NFU*; J*8HZ*;
N*RHY; N*NFZ; X*LFY; D*RHY*; N*DJY*; N*KFX; N*VJZ*; J*HFX;
J*KFV*; SH****; D*RFN*; N*LFX*; N*LFZ; N*WJZ; SH8FN; D; SH;
X*LFX; X*RGX; X*XFZ; X*DHW; F*HFX*; F*8HX*; F*9HZ*; H;
N*KFW*; N*RHZ*; S*****; 2; X 1; X*RHZ; D*RLZ*; F*KFU*; F*8HZ*;
N*DHY*; N*WJY*
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : C; C*****; D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*;
D*RLZ*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*;
F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; G*KFW; G*NFU*; G*RHY*; G*WJY;
G*9HW*; G*9HX*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFU*; J*8HX*;
J*8HZ*; L*****; M 59 GL; M 59 GN; M*HDZ; M*HFX*; M*KFW*;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
ANLAGE: 59 CITROEN Radtyp: TTXK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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M*KFX; M*LFX; M*NFU*; M*RHY; M*WJY*; M*WJZ; M59; N*A9A*;
N*DHV*; N*DHY*; N*DJY*; N*KFW*; N*KFX; N*LFX*; N*LFY; N*LFZ;
N*NFU*; N*NFZ; N*RFN*; N*RFS; N*RFV; N*RHY; N*RHZ*; N*VJZ*;
N*WJY*; N*WJZ; N*8HZ*; S*NFT; S*NFX; X 1; X*BFZ; X*DHW;
X*DHX; X*LFX; X*LFY; X*P8C; X*RFV; X*RFX; X*RGX; X*RHY;
X*RHZ; X*XFZ; 2
100 Nm für Typ : D
130 Nm für Typ : S***** erhöhtes Anzugsmoment; S erhöhtes
Anzugsmoment; S*8FN erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : SH**** erhöhtes Anzugsmoment; SH erhöhtes
Anzugsmoment; SH8FN erhöhtes Anzugsmoment; 0 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CITROEN BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G*KFW e2*2001/116*0275*.. 44 - 80 185/55R15 86 PC5; 5EM Pkw geschlossen; Lkw
G*NFU* e2*2001/116*0276*.. 185/65R15 51G geschl.Kasten (Serie);
G*RHY* e2*2001/116*0278*.. Frontantrieb;
G*WJY e2*2001/116*0277*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HW* e2*2001/116*0338*.. 12A; 51A; 54F; 71C;
G*9HX* e2*2001/116*0321*.. 71K; 721; 725; 73C;
M 59 GL L161 74A; 74H; 744
M 59 GN L159
M*HDZ e2*98/14*0057*..
M*HFX* e2*98/14*0224*..
M*KFW* e2*98/14*0225*..
M*KFX e2*98/14*0058*..
M*LFX e2*98/14*0132*..
M*NFU* e2*98/14*0226*..
M*RHY e2*98/14*0201*..
M*WJY* e2*98/14*0227*..
M*WJZ e2*98/14*0181*..
M59 L080
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C-ELYSEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e2*2007/46*0225*.. 53 - 85 185/65R15 88 11A; 245; 248; 26P; 27I Limousine;
Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I 12A; 51A; 7AN; 71C;
205/55R15 88 11A; 241; 246; 248; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 26P; 27B; 27H 74A; 74H; 76Q; 77E
205/60R15 91 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27B; 27H
225/50R15 91 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27F
225/55R15 92 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
ANLAGE: 59 CITROEN Radtyp: TTXK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 80 185/55R15 82 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 195/55R15 85 11A; 24J; 24M; 54A 721; 725; 73C; 74A;
J*NFU* e2*2001/116*0285*.. 205/50R15 86 11A; 24D; 24J; 367 74H; 76Q
J*8HX* e2*2001/116*0286*..
J*8HZ* e2*2001/116*0316*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 185/60R15 84 11A; 24M Citroen C3; Citroen
F*KFU* e2*2001/116*0289*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 24M C3 X-TR;
F*KFV* e2*98/14*0257*.. 205/50R15 86 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
F*NFU* e2*98/14*0258*.. 367 12A; 51A; 71C; 71K;
F*8HX* e2*98/14*0259*.. 721; 725; 73C; 74A;
F*8HY* e2*98/14*0261*.. 74H; 76Q
F*8HZ* e2*2001/116*0317*..
F*9HX* e2*2001/116*0318*..
F*9HZ* e2*2001/116*0329*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2 e4*2007/46*1241*.. 60 - 81 195/65R15 91 12Q Frontantrieb;
195/70R15 97 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
205/65R15 94 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74A; 74H;
215/60R15 94 11A; 12A; 26P 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
185/65R15 88 11A; 22I 130 Nm; C3; C3 bis
195/55R15 85 11A; 22I; 245 MJ2016; Schrägheck 4-
195/60R15 88 11A; 22I; 245 türig; Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 22B; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q; 77E
S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
185/65R15 88 11A; 22I 130 Nm; DS3;
195/55R15 85 11A; 22I; 245 Schrägheck 2-türig;
195/60R15 88 11A; 22I; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 22B; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
ANLAGE: 59 CITROEN Radtyp: TTXK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
185/65R15 88 11A; 22I 130 Nm; DS3;
195/55R15 85 11A; 22I; 245 Schrägheck 2-türig;
195/60R15 88 11A; 22I; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 22B; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q; 77E
S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
185/65R15 88 11A; 22I 130 Nm; C3; C3 bis
195/55R15 85 11A; 22I; 245 MJ2016; Schrägheck 4-
195/60R15 88 11A; 22I; 245 türig; Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 22B; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q; 77E
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 85 185/65R15 88 124 erhöhtes
Anzugsmoment
185/70R15 89 124 130 Nm; C3 ab MJ2016;
195/60R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74A; 74H;
205/60R15 91 11A; 12A; 26P 740; 76Q; 77E
205/65R15 94 11A; 12A; 26P
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH e2*2001/116*0371*.. 66 - 70 195/60R15 88 11A; 245; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
SH**** e2*2001/116*0371*.. 205/55R15 88 11A; 22I; 245; 248 135 Nm; Frontantrieb;
SH8FN e24*2007/46*0029*.. 205/60R15 91 11A; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 22B; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15 91 11A; 22B; 24D; 24J 74H; 744; 76Q
215/55R15 89 11A; 22B; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
ANLAGE: 59 CITROEN Radtyp: TTXK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 80 195/65R15 91 Coupe; Limousine; 2-
205/60R15 91 türig; 4-türig;
215/60R15 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q; 4AQ
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 CACTUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0 e2*2007/46*0440*.. 55 - 96 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 135 Nm; C4 CACTUS;
inkl. Facelift 2018;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D*RFN* e2*98/14*0216*.. 66 - 103 195/65R15 51G Kombi; Limousine;
D*RHS* e2*98/14*0249*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
D*RHY* e2*98/14*0219*.. 205/65R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
D*RHZ* e2*98/14*0220*.. 215/60R15 94 11A; 80L 721; 725; 73C; 74A;
D*RLZ* e2*98/14*0217*.. 74H; 76Q; CC2
D*6FZ* e2*98/14*0215*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN DS3, C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*8FN e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/60R15 84 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
185/65R15 88 11A; 22I 130 Nm; C3;
195/55R15 85 11A; 22I; 245 Schrägheck 4-türig;
195/60R15 88 11A; 22I; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 22B; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: CITROEN PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C e2*98/14*0153*.. 65 - 100 185/65R15-88 10B; 11B; 11G; 11H;
C***** e2*98/14*0153*.. 195/60R15-88 11A; 22M; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
ANLAGE: 59 CITROEN Radtyp: TTXK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN SAXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*NFT e2*98/14*0209*.. 72 - 87 195/45R15 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
S*NFX e2*93/81*0036*.., 195/50R15-82 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
e2*98/14*0036*.. 367 721; 725; 73C; 74A;
74H
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 G411 65 - 89 195/55R15-84 bis 1000kg Pkw geschlossen;
zul.Achslast; 11A; 24J Frontantrieb;
205/50R15-85 bis 1000kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.Achslast; 11A; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C
205/55R15-87 bis 1050kg 721; 725; 73C; 74A;
zul.Achslast; 11A; 22B; 74H
24J
66 195/55R15 11A; 24J; 51G
89 - 112 195/55R15 11A; 24J; 51G
112 205/55R15 11A; 22B; 24J; 51G
X*BFZ e2*93/81*0116*.., 55 - 98 185/65R15 51G Kombi; Limousine;
e2*98/14*0116*.. 195/60R15-88 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
X*DHW e2*93/81*0123*.., 205/55R15-88 12K; 51A; 71C; 71K;
e2*98/14*0123*.. 55 - 108 205/60R15-91 721; 725; 73C; 74A;
X*DHX e2*93/81*0124*.., 74H
e2*98/14*0124*..
X*LFX e2*93/81*0117*..,
e2*98/14*0117*..
X*LFY e2*93/81*0118*..,
e2*98/14*0118*..
X*P8C e2*93/81*0125*..,
e2*98/14*0125*..
X*RFV e2*93/81*0120*..,
e2*98/14*0120*..
X*RFX e2*93/81*0119*..,
e2*98/14*0119*..
X*RGX e2*93/81*0121*..,
e2*98/14*0121*..
X*RHY e2*93/81*0191*..,
e2*98/14*0191*..
X*RHZ e2*93/81*0180*..,
e2*98/14*0180*..
X*XFZ e2*93/81*0122*.. 140 205/60R15 51G Kombi; Limousine;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*A9A* e2*93/81*0112*.. 42 - 98 195/50R15-82 nur bis
N*DHV* e2*93/81*0114*.. 42 - 120 195/55R15-84 e2*98/14*0189*01; nur
N*DHY* e2*93/81*0115*.., bis e2*98/14*0110*01;
e2*98/14*0115*.. Kombi; Coupe;
N*DJY* e2*93/81*0113*.. Limousine;
N*KFX e2*93/81*0104*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0104*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
N*LFX* e2*93/81*0106*.., 721; 725; 73C; 74A;
e2*98/14*0106*.. 74H
N*LFY e2*93/81*0108*..,
e2*98/14*0108*..
N*LFZ e2*93/81*0107*..,
e2*98/14*0107*..
N*NFZ e2*93/81*0105*..,
e2*98/14*0105*..
N*RFS e2*93/81*0110*..,
e2*98/14*0110*..
N*RFV e2*93/81*0109*..,
e2*98/14*0109*..
N*RHY e2*93/81*0189*..,
e2*98/14*0189*..
N*VJZ* e2*93/81*0111*..,
e2*98/14*0111*..
N*WJZ e2*93/81*0175*..,
e2*98/14*0175*..
N*KFW* e2*98/14*0232*.. 50 - 120 195/55R15 51G ab e2*98/14*0189*02;
N*NFU* e2*98/14*0233*.. ab e2*98/14*0110*02;
N*RFN* e2*98/14*0234*.. Kombi; Coupe;
N*RFS e2*98/14*0110*.. Limousine;
N*RHY e2*98/14*0189*.. 10B; 11G; 11H; 12A;
N*RHZ* e2*98/14*0236*.. 51A; 71C; 71K; 721;
N*WJY* e2*98/14*0128*.. 725; 73C; 74A; 74H
N*8HZ* e2*2001/116*0268*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
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Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
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80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination herzustellen.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
PC5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die in den
Fahrzeugpapieren die Reifengröße 175/65R14 bzw. 175/70R14 serienmäßig eingetragen haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: 2
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1241*..
Handelsbez.: CITROEN C3 AIRCROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 150 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: S
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0003*..
Handelsbez.: CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
Variante(n): C3 ab MJ2016
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 190 VA
26B x = 310 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 240 8 VA
26J x = 310 y = 240 19 VA
27H x = 290 y = 330 8 HA
27F x = 290 y = 330 19 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0381-14-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50298
ANLAGE: 59 CITROEN Radtyp: TTXK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: D
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0224*..
Handelsbez.: 301
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 260 VA
26P x = 230 y = 210 VA
27B x = 270 y = 310 HA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 260 8 VA
26J x = 280 y = 260 25 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.