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							Gutachten 366-2016-95-WIRD/N86
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43738
ANLAGE: 9277                                              Typ:            16-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                             Stand:          26.03.2020
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Raddaten:

Radgröße nach Norm            : 7 J X 16                  Einpreßtiefe (mm)            : 32

Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 108/5                     Zentrierart                  : Mittenzentrierung



Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich: CITROEN


Verkaufsbezeichnung:    CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW             Reifen            Radgröße                Radaus- Hinweise
                                                                                       führung
R              e2*2001/116*0360*..   80 - 120 225/60R16        7 J X 16                9277    *); ab
                                                                                               e2*2001/116*0360*
                                                                                               21;
                                                                                               1); 2); 33)
R*****         e2*2001/116*0360*..   80       215/60R16 95H                                    *); bis
                                     80 - 103 225/60R16 98H                                    e2*2001/116*0360*
                                                                                               20;
                                     80 - 120 225/60R16 98V                                    1); 2); 33)



*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.

Hinweise

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung


2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.

33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
      entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
      für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.

Letzte Bearbeitung: 13.07.2018




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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