Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 47 CITROEN                                                   Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

                Fahrzeughersteller              CITROEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 16
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TREH3KA16O651           PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    03/13
TREH3SA16D651           PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    10/09
TREH3SA16O651           PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    03/13
TREH3SA16W651           PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    03/09
TREH3SA16651            PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : M*RHY; M*NFU*; G*RHY*; M*HDZ; M 59 GN; M*DJY*;
                                             G*WJY; M*KFW*; M*WJZ; G*9HW*; G*9HX*; M 59 GL; M*LFX;
                                             M*WJY*; G*KFW; G*NFU*; M 4; M*HFX*; M*KFX; M59
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP7


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : N*DHV*; N*RFV; S*HDZ; S*HFX; S*NFX; S*VJX; S*VJZ;
                                             S1VJZ.; X12B; X12F; X14A, X17B; X15C, X16C; N2C8; S*CDZ;
                                             S*KFW; S1CDZ.; F*KFV*; J*KFU*; N*A9A*; N*LFY; N2L2; S*HDY;
                                             S*NFT; X16A, X13C; J*8HX*; N 2; N2K5; S*KFX; S*VJY; S1KFX.;
                                             X11A, X17A, X19B; J*8HZ*; N*DJY*; N*KFX; N*NFZ; N*RHY; N*VJZ*;
                                             N2E6; N2F9; S*CDY; S*VJY.; J*HFX; J*KFV*; N*LFX*; N*LFZ;
                                             N*WJZ; N2E3/A; S1CDY.; S1HDY.; X14B, X18E; F*HFX*; F*8HX*;
                                             S1NFZ.; X12D; X18A; F*KFU*; F*8HZ*; N*DHY*; N2; S*NFZ; S1HDZ.;
                                             S1VJY.; X 1; X15B
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 47 CITROEN                                               Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
G*KFW        e2*2001/116*0275*.. 43 - 66 165/70R14             51G                       Pkw geschlossen; Lkw
G*NFU*       e2*2001/116*0276*.. 43 - 80 175/65R14             51G                       geschl.Kasten (Serie);
G*RHY*       e2*2001/116*0278*.. 44 - 80 175/70R14             51G                       Frontantrieb;
G*WJY        e2*2001/116*0277*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HW*       e2*2001/116*0338*..                                                         12A; 51A; 54F; 71C;
G*9HX*       e2*2001/116*0321*..                                                         71K; 721; 725; 73C;
M4           H419                                                                        74A; 74H; 744; 76J
M 59 GL      L161
M 59 GN      L159
M*DJY*       e2*93/81*0059*..
M*HDZ        e2*93/81*0057*..,
              e2*98/14*0057*..
M*HFX*        e2*98/14*0224*..
M*KFW*        e2*98/14*0225*..
M*KFX         e2*93/81*0058*..,
              e2*98/14*0058*..
M*LFX         e2*93/81*0132*..,
              e2*98/14*0132*..
M*NFU*        e2*98/14*0226*..
M*RHY         e2*98/14*0201*..
M*WJY*        e2*98/14*0227*..
M*WJZ         e2*93/81*0181*..,
              e2*98/14*0181*..
M59           L080

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 54     165/70R14   81                              10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU*       e2*2001/116*0344*..             175/65R14   82                              12A; 51A; 71C; 71K;
J*KFV*       e2*2001/116*0284*..             185/60R14   82                              721; 725; 73C; 74A;
J*8HX*       e2*2001/116*0286*..             195/60R14   86    11A; 24M                  74H; 76J
J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 54     165/70R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
F*KFU*       e2*2001/116*0289*.. 44 - 65     175/65R14   82                              12A; 51A; 71C; 71K;
F*KFV*       e2*98/14*0257*..                185/60R14   82                              721; 725; 73C; 74A;
F*8HX*       e2*98/14*0259*..                185/65R14   86                              74H; 76J
F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..             195/60R14   86    11A; 24M




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 47 CITROEN                                               Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN SAXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
S*CDY        e2*93/81*0031*.., 33 - 65 165/60R14-76            11A; 22B                  nicht Fzg.-Typ S6????;
             e2*98/14*0031*..          165/65R14-79            11A; 22B                  Pkw geschlossen;
S*CDZ        e2*93/81*0030*..,         175/60R14-79            11A; 21B; 22B; 367        Frontantrieb;
              e2*98/14*0030*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
S*HDY         e2*93/81*0033*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
              e2*98/14*0033*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
S*HDZ         e2*93/81*0032*..,                                                          74H
              e2*98/14*0032*..
S*HFX         e2*98/14*0207*..
S*KFW         e2*98/14*0208*..
S*KFX         e2*93/81*0034*..,
              e2*98/14*0034*..
S*NFZ         e2*93/81*0035*..,
              e2*98/14*0035*..
S*VJX         e2*93/81*0194*..,
              e2*98/14*0194*..
S*VJY         e2*98/14*0038*..
S*VJY.        e2*93/81*0038*..
S*VJZ         e2*93/81*0037*..,
              e2*98/14*0037*..
S1CDY.        e2*93/81*0046*..
S1CDZ.        e2*93/81*0039*..
S1HDY.        e2*93/81*0041*..
S1HDZ.        e2*93/81*0040*..
S1KFX.        e2*93/81*0042*..
S1NFZ.        e2*93/81*0043*..
S1VJY.        e2*93/81*0045*..
S1VJZ.        e2*93/81*0044*..
S*NFT         e2*98/14*0209*..     72 - 87   165/65R14         51G; 52J                  10B; 11G; 11H; 12K;
S*NFX         e2*98/14*0036*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         76J; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
X1           G411              50 - 81 175/70R14               12K; 51G                  Pkw geschlossen;
                               50 - 89 185/65R14               12K; 51G                  Frontantrieb;
                                       195/60R14-86            12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/55R14-85            11A; 12A; 54A             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         76J
X11A,         e2*93/81*0001*..     50 - 81   175/70R14         51G                       Pkw geschlossen;
X17A,                                        185/65R14         51G                       Frontantrieb;
X19B                                         195/60R14-86                                10B; 11B; 11G; 11H;
X12B          e2*93/81*0003*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
X15B          e2*93/81*0007*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
X15C,         e2*93/81*0019*..                                                           74H; 76J
X16C
X16A,         e2*93/81*0005*..
X13C




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 47 CITROEN                                               Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
X12D         e2*93/81*0065*..  55 - 89 185/65R14               51G                       Pkw geschlossen;
X12F         e2*93/81*0069*..          195/60R14-86                                      Frontantrieb;
X14A,        e2*93/81*0002*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
X17B                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
X14B,        e2*93/81*0006*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
X18E                                                                                     74H; 76J
X18A         e2*93/81*0004*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
N*A9A*       e2*93/81*0112*..  42 - 55 175/65R14               51G                       nur bis
N*DHV*       e2*93/81*0114*..  42 - 98 185/65R14-86                                      e2*98/14*0189*01;
N*DHY*       e2*93/81*0115*..,         195/60R14-86                                      Kombi; Coupe;
              e2*98/14*0115*..                                                           Limousine;
N*DJY*        e2*93/81*0113*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
N*KFX         e2*93/81*0104*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
              e2*98/14*0104*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
N*LFX*        e2*93/81*0106*..,                                                          74H; 76J
              e2*98/14*0106*..
N*LFY         e2*93/81*0108*..,
              e2*98/14*0108*..
N*LFZ         e2*93/81*0107*..,
              e2*98/14*0107*..
N*NFZ         e2*93/81*0105*..,
              e2*98/14*0105*..
N*RFV         e2*93/81*0109*..,
              e2*98/14*0109*..
N*RHY         e2*93/81*0189*..,
              e2*98/14*0189*..
N*VJZ*        e2*93/81*0111*..,
              e2*98/14*0111*..
N*WJZ         e2*93/81*0175*..,
              e2*98/14*0175*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN ZX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
N2           F834              47 - 55       175/65R14-82                                Limousine;
N2           e2*93/81*0075*.., 47 - 74       175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e2*93/81*0082*..  47 - 89       185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
N2C8         e2*93/81*0083*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
N2E3/A       e2*93/81*0077*..                                                            74H
N2E6         e2*93/81*0079*..
N2F9         e2*93/81*0076*..
N2K5         e2*93/81*0078*..
N2L2         e2*93/81*0074*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 47 CITROEN                                               Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 5 von 6
      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befest igungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 47 CITROEN                                                Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 6
       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleiste n.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
       COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
       sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen