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							               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                                   Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZGHBP40B651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZGHBP40D651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZGHGA40B651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZGHGA40D651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZGHSA40B651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               TTZGHSA40D651           PCD108 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        810      2251    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51744*11




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP0


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 3
                                                            125 Nm für Typ : V
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N;                    kurzer Radstand;
                                                                      26P; 27I                               langer Radstand;
                                                         225/40R18 91 11A; 241; 246; 248;                    Frontantrieb;
                                                                      26B; 26N; 27H; 27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R18 91 11A; 241; 246; 248;                    12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                                      26B; 26N; 27H; 27I                     71K; 721; 725; 73C;
                                                         235/40R18 91 11A; 241; 244; 246;                    74A; 74H; 74P; 77E;
                                                                      247; 26B; 26J; 27B;                    4AH
                                                                      27H
                                                         235/45R18 94 11A; 241; 244; 246;
                                                                      247; 26B; 26J; 27B;
                                                                      27H
                                                         245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247;
                                                                      26B; 26J; 27B; 27F



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPY, DISPATCH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               V            e2*2007/46*0531*.. 57 - 130 235/45R18 98           11A; 26N; 26P; 5JA        inkl. Elektro;
                                                        235/50R18 101          11A; 245; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               26J; 5KK                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; 74P; 75I; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPY SPACE TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               V            e2*2007/46*0530*.. 57 - 130 235/45R18 98  11A; 26N; 26P; 5JA                 inkl. Elektro;
                                                        235/50R18 101 11A; 245; 248; 26B;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      26J; 5KK                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; 74P; 75I; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 51744*11




                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§22 51744*11




                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 15
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 51744*11




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrz eug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                                Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.02.2022
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                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 51744*11




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     PEUGEOT
                      Fahrzeugtyp:    V
                      Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0533*..
                      Handelsbez.:    Expert, Expert Traveller

                      Variante(n):
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     PEUGEOT
                      Fahrzeugtyp:    V
                      Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0532*..
                      Handelsbez.:    Expert, Expert Traveller

                      Variante(n):
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     CITROEN
                      Fahrzeugtyp:    3
                      Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0356*..
                      Handelsbez.:    CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER

                      Variante(n):    Frontantrieb, kurzer Radstand
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                                 Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 25.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     PEUGEOT
                      Fahrzeugtyp:    V
                      Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0532*..
                      Handelsbez.:    Expert Traveller/ Zafira Life/ Vivaro Life; Vivaro

                      Variante(n):
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     CITROEN
                      Fahrzeugtyp:    V
                      Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0531*..
                      Handelsbez.:    CITROEN JUMPY, DISPATCH

                      Variante(n):
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:    V
                      Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0538*..
                      Handelsbez.:    PROACE

                      Variante(n):
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     CITROEN
                      Fahrzeugtyp:    V
                      Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0530*..
                      Handelsbez.:    CITROEN JUMPY SPACE TOURER

                      Variante(n):
§22 51744*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     V
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0537*..
                      Handelsbez.:     PROACE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
§22 51744*11




                            27B                     x = 280              y = 330                  HA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
                            26P                     x = 200              y = 220                  VA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            27B                     x = 280              y = 350                  HA
                            27I                     x = 220              y = 300                  HA
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            26B                     x = 280              y = 400                  VA
                            26P                     x = 240              y = 400                  VA
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            26B                     x = 250              y = 270                  VA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0283-17-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
               ANLAGE: 22 CITROEN                                               Radtyp: TTZG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.02.2022
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                                                von [mm]        bis [mm]        um [mm]
                            27H                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27H                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27F                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27F                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27F                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27F                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            26J                  x = 250         y = 270          24                 VA
                            26J                  x = 250         y = 270          24                 VA
                            27H                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27H                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            26N                  x = 250         y = 270           8                 VA
                            26J                  x = 250         y = 270          24                 VA
                            26J                  x = 250         y = 270          24                 VA
                            26J                  x = 250         y = 270          24                 VA
                            26J                  x = 250         y = 270          24                 VA
                            26J                  x = 250         y = 270          24                 VA
                            27H                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27H                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27H                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27F                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            26N                  x = 250         y = 270           8                 VA
                            26N                  x = 250         y = 270           8                 VA
                            27H                  x = 280         y = 350           8                 HA
§22 51744*11




                            27F                  x = 280         y = 350          20                 HA
                            26N                  x = 250         y = 270           8                 VA
                            26N                  x = 250         y = 270           8                 VA
                            26N                  x = 280         y = 400           8                 VA
                            26J                  x = 280         y = 400          25                 VA
                            26N                  x = 250         y = 270           8                 VA
                            26N                  x = 250         y = 270           8                 VA
                            27F                  x = 280         y = 330           2                 HA
                            27F                  x = 280         y = 330           2                 HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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