Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
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Fahrzeughersteller CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTHPHBP37B651 PCD108 ET37 Ø65.1/Ø70.1 65,1 Kunststoff 930 2330 01/15
TTHPHBP37651 PCD108 ET37 Ø65.1/Ø70.1 65,1 Kunststoff 930 2330 01/15
TTHPHSA37B651 PCD108 ET37 Ø65.1/Ø70.1 65,1 Kunststoff 930 2330 01/15
TTHPHSA37651 PCD108 ET37 Ø65.1/Ø70.1 65,1 Kunststoff 930 2330 01/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 49878*10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3; X*****; G9; V; X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP0
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : Y4TX; Y4GB; Y4GB,Y4TU; Y4MZ; Y4WG,Y4WH;
Y4TX,Y4CZ,Y4TV; Y4WJ,Y4WK; Y4GG,Y4TT; Y4GM; Y4NZ; Y4GG;
Y4GZ,Y4WE,Y4RN; Y4GZ; Y4GM,Y4TS; Y 4; Y4RM; Y4MZ,Y4WF
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : Y 4; Y4GB; Y4GB,Y4TU; Y4GG; Y4GG,Y4TT; Y4GM;
Y4GM,Y4TS; Y4GZ; Y4GZ,Y4WE,Y4RN; Y4MZ; Y4MZ,Y4WF; Y4NZ;
Y4RM; Y4TX; Y4TX,Y4CZ,Y4TV; Y4WG,Y4WH; Y4WJ,Y4WK
110 Nm für Typ : 3
125 Nm für Typ : V
150 Nm für Typ : G9 erhöhtes Anzugsmoment; X***** erhöhtes
Anzugsmoment; X erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 205/60R16 92 11A; 24J; 248; 26N; kurzer Radstand;
26P langer Radstand;
215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7AN; 71C;
26B; 26N; 27I 71K; 721; 725; 73C;
225/55R16 95 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74H; 74P; 76U;
26B; 26J; 27H; 27I 77E; 4AH
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G9 L863 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16C 51G 150 Nm; Kombi; Lkw
225/55R16 99 5JK geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7BZ; 7OB;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
§22 49878*10
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY, DISPATCH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0531*.. 57 - 130 215/60R16 99 11A; 26P; 5JK inkl. Elektro;
215/65R16 106 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R16C 106 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R16 102 11A; 26N; 26P; 5LA 721; 725; 73C; 74A;
225/60R16C 11A; 26N; 26P; 5MK 74H; 74P; 76U; 77E
105/103
225/65R16 104 11A; 26B; 26N; 5MA
225/65R16C 11A; 26B; 26N
112/110
235/55R16 98 11A; 245; 248; 26B;
26N; 5JA
235/60R16 104 11A; 245; 248; 26B;
26N; 5MA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY SPACE TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0530*.. 57 - 130 215/60R16 99 11A; 26P; 5JK inkl. Elektro;
215/65R16 106 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R16C 106 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R16 102 11A; 26N; 26P; 5LA 721; 725; 73C; 74A;
225/60R16C 11A; 26N; 26P; 5MK 74H; 74P; 76U; 77E
105/103
225/65R16 104 11A; 26B; 26N; 5MA
225/65R16C 11A; 26B; 26N
112/110
235/55R16 98 11A; 245; 248; 26B;
26N; 5JA
235/60R16 104 11A; 245; 248; 26B;
26N; 5MA
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY,DISPATCH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e2*2007/46*0045*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
X***** e2*2001/116*0350*.. 215/60R16C 51G 150 Nm; Kombi; Lkw
225/55R16 99 5JK geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 49878*10
12K; 51A; 7BZ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
4DU
Verkaufsbezeichnung: CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y4 G666 80 - 108 205/55R16 91 11A; 22B; 22G Limousine;
Y4GG e2*93/81*0135*.. 215/55R16-93 11A; 22B; 22G; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
Y4GG, e2*98/14*0135*.. 123 - 147 205/55R16 91 11A; 22B; 22G; 53V 12A; 51A; 71C; 71K;
Y4TT 215/55R16 93W 11A; 22B; 22G; 54F; 721; 725; 73C; 74A;
Y4GZ e2*93/81*0137*.. 631 74H; 74P
Y4GZ, e2*98/14*0137*..
Y4WE,
Y4RN
Y4NZ e2*93/81*0138*..,
e2*98/14*0138*..
Y4TX e2*93/81*0134*..
Y4TX, e2*98/14*0134*..
Y4CZ,
Y4TV
Y4WG, e2*93/81*0136*..,
Y4WH e2*98/14*0136*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y4 G666 80 - 108 205/55R16 91 11A; 22B; 22G Kombi;
Y4GB e2*93/81*0139*.. 215/55R16-93 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
Y4GB, e2*98/14*0139*.. 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
Y4TU 123 - 140 205/55R16 91 11A; 22B; 22G; 53V 721; 725; 73C; 74A;
Y4GM e2*93/81*0140*.. 215/55R16 93W 11A; 21B; 22B; 22G; 74H; 74P
Y4GM, e2*98/14*0140*.. 54F; 631
Y4TS
Y4MZ e2*93/81*0142*..
Y4MZ, e2*98/14*0142*..
Y4WF
Y4RM e2*93/81*0143*..,
e2*98/14*0143*..
Y4WJ, e2*93/81*0141*..,
Y4WK e2*98/14*0141*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 49878*10
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkot flügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 49878*10
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 49878*10
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4DU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9677130580 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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53V) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig mit dem Geschwindigkeitssymbol "W".
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
§22 49878*10
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewic hte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefest igungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9808859080 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 49878*10
7OB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 96771308580 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0530*..
Handelsbez.: CITROEN JUMPY SPACE TOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49878*10
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0531*..
Handelsbez.: CITROEN JUMPY, DISPATCH
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49878*10
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: 3
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*..
Handelsbez.: CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER
Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 240 y = 400 VA
27B x = 280 y = 350 HA
27I x = 220 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49878*10
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 20 HA
26N x = 280 y = 400 8 VA
26J x = 280 y = 400 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0532*..
Handelsbez.: Expert Traveller/ Zafira Life/ Vivaro Life; Vivaro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49878*10
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0532*..
Handelsbez.: Expert, Expert Traveller
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49878*10
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
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ANLAGE: 14 CITROEN Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0533*..
Handelsbez.: Expert, Expert Traveller
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49878*10
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0537*..
Handelsbez.: PROACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49878*10
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 14 CITROEN Radtyp: TTHP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0538*..
Handelsbez.: PROACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49878*10
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.