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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                  RC34-707
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                        Brock Alloy Wheels
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                               PS
                Radausführungskennz.:                              RC34-707-1;PS; Lk108
                Radgröße:                                                 7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                         20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
                Lochzahl:                                                     4
                Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
§22 53933*06




                Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                       550 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich,            ZP-401F     110 Nm
                               Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03)
                               bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25
                               Schaftlänge 36 mm, Flachbund
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               7                                e2*2001/116*0366*..
               7                                e2*2007/46*0002*..
               7*****                           e2*2001/116*0366*..
               B9                               N129
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Citroen Berlingo          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                         A01) K03)                         BF1) E55) ER1)

                                                        215/45R17
                                                        T91)

                                                        225/45R17
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e11*2001/116*0351*..
               F 8HX                          e2*98/14*0259*..
               F 8HY                          e2*98/14*0261*..
§22 53933*06




               F 8HZ                          e2*2001/116*0317*..
               F 9HX                          e2*2001/116*0318*..
               F 9HZ                          e2*2001/116*0329*..
               F HFX                          e11*2007/46*0087*..
               F HFX                          e2*98/14*0256*..
               F KFU                          e2*2001/116*0289*..
               F KFV                          e2*98/14*0257*..
               F NFU                          e2*98/14*0258*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 80       Citroen C3              195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K75) K76)
                                                        205/40R17
                                                        G9Y)

                                                        215/35R17
                                                        K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SH                              e2*2001/116*0371*..
               SH                              e2*2007/46*0110*..
               SH****                          e2*2001/116*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 88       Citroen C3 Picasso       195/45R17                          A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        205/45R17
                                                        A01) K03)

                                                        215/40R17
                                                        A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               S                               e11*2007/46*0113*..
               S                               e2*2007/46*0003*..
               S                               e2*2007/46*0060*..
               S*****                          e2*2007/46*0003*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 121      Citroen C3, DS3          195/45R17                         A02) bis A10)
                                                        A93a) N205)                       BF1) E82)

                                                        205/40R17
                                                        A01) G9E) K03)

                                                        205/45R17
                                                        A01) K03) K16) K23)

                                                        215/40R17
                                                        A01) K03) K04) K16) K23)

                                                        215/45R17
                                                        A01) G92) K03) K04) K16) K23)
§22 53933*06




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               S                              e2*2007/46*0003*..
               S                              e2*2007/46*0060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 85       Citroen C3              195/45R17                          A02) bis A10)
                                                       A93a) G9U) N205) T85)              BF1) E82a)

                                                        195/45R17 M+S
                                                        A93a) G9U) T85)

                                                        195/50R17
                                                        G3D) N205)

                                                        195/50R17 M+S
                                                        G3D)

                                                        205/45R17

                                                        215/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               2                                e4*2007/46*1241*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 96       Citroen C3 Aircross       205/45R17                         A02) bis A10)
                                                         A93a)                             BF1)

                                                        205/50R17

                                                        205/55R17
                                                        GL4)

                                                        215/45R17
                                                        A93a)

                                                        215/50R17
                                                        GL5)

                                                        225/45R17
                                                        A93a)
§22 53933*06




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               L*****                          e2*2001/116*0302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 130      Citroen C4               205/50R17                          A02) bis A10)
                               (Nicht Ausführungen mit A01) K15) K94) N215)                BF1)
                               6-Gang-Getriebe)
                                                        215/45R17
                                                        A93)

                                                        225/45R17
                                                        A01) K15) K94)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               L*****                         e2*2001/116*0302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 103      Citroen C4              205/50R17                           A02) bis A10)
                               (Nur Ausführungen mit   A01) K15) K94)                      BF1)
                               6-Gang-Getriebe)
                                                       215/45R17

                                                        225/45R17
                                                        A01) K15) K94)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                              e2*2007/46*0040*..
               N                              e2*2007/46*0079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 115      Citroen C4              205/50R17                                A01) bis A10)
                                                       N215)                                    BF1) EF0) ER1) K04) K16)

                                                        215/45R17
                                                        N225)

                                                        225/45R17
                                                        K03)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                        N215)                K04) K16)          BF1) EF0) ER1) V00)
                                                        205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A01) bis A10)
                                                        W215)                K04) K16)          BF1) EF0) ER1) V00)
§22 53933*06




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               0                               e2*2007/46*0440*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Citroen C4 Cactus        205/45R17                               A02) bis A10)
                                                        A93a)                                   BF1)

                                                        205/50R17

                                                        215/45R17

                                                        225/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                              e9*2007/46*6816*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 114      Citroen C4              205/60R17                                A01) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) EF0) K01) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                              e9*2007/46*6816*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 62       Citroen e-C4            205/60R17                                A01) bis A10)
                                                                                                BF1) EF0) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                               e2*2007/46*0225*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               53 bis 85       Citroen C-Elysee         195/45R17                               A02) bis A10)
                                                        A93)                                    BF1)

                                                        205/45R17
                                                        A01) A93a) K03) K04)

                                                        215/40R17
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                              e2*2007/46*0040*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 121      Citroen DS4             215/50R17                                A01) bis A10)
                                                       K03)                                     BF1) EF0) K04)
§22 53933*06




                                                        215/55R17
                                                        K03)

                                                        225/50R17
                                                        K03)

                                                        235/50R17
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF1) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               K                              e2*2007/46*0092*..
               K                              e2*2007/46*0093*..
               KF                             e2*2007/46*0156*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 120      Citroen DS5             215/50R17                            A02) bis A10)
                                                       A93)                                 A11) BF1) EF0) ER1)

                                                       215/55R17
                                                       G1Z)

                                                       225/45R17
                                                       A93) GAD)

                                                       225/50R17

                                                       235/50R17
                                                       A01) G1Z) K03) K16)

                                                       245/50R17
                                                       A01) G01) K01) K04) K13) K16) K20)
§22 53933*06




                                                       K25) K28)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 53933*06




               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ...... ", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 110 Nm,
                      bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 110 Nm, Zubehörkit: ZP-401F

               E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
                      in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
                      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
                      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C'
                      • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
                     in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
                     • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
                     • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 53933*06




               G1Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                      215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G92)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
                      195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
                      205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
                    205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
                      195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               GAD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
                    225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GL4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                      205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GL5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                      205/60R16, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 53933*06




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                      Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K75)   An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
                      kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
                      entsteht.

               K76)   An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
                      auszuschneiden.

               K94)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
                         Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinterer
                         Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
                      • im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
                         hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
§22 53933*06




               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 31 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.05.2024
§22 53933*06
						
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