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							               Gutachten 366-0269-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55747
               ANLAGE: 2 CITROEN                                                    Radtyp: TKHO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 18.03.2025
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 68
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 118/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TKHOQBA68EK711 PCD118 ET68                     ohne                        71,1                   1400      2269    01/25
               TKHOQBP68EK711 PCD118 ET68                     ohne                        71,1                   1400      2269    01/25
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55747*00




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm ( Jumper LK118 ) für Typ : Y; YB; YC; 250; 250D; 250L
                                                            180 Nm für Typ : H
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 132 205/75R16C          110   122                      Van; Lkw
                YB           e2*2007/46*0252*..           215/60R16C          127   122                      geschl.Kasten (Serie);
                YC           e2*2007/46*0254*..           215/75R16C          113   122                      Ohne
                250          L774                         225/65R16C          112   122                      Radhausverbreiter.
                250D         L939                         225/75R16C          116   122                      Serie; Frontantrieb;
                250L         L773                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 7ND; 7UL; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; 74H; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0269-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55747
               ANLAGE: 2 CITROEN                                                Radtyp: TKHO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.03.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 132 205/75R16C       110   122                     Van; Lkw
               YB           e2*2007/46*0252*..           215/60R16C       127   122                     geschl.Kasten (Serie);
               YC           e2*2007/46*0254*..           215/75R16C       113   122                     Mit
               250          L774                         225/65R16C       112   122                     Radhausverbreiterung
               250D         L939                         225/75R16C       116   122                     Serie; Frontantrieb;
               250L         L773                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ND; 7UL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74H; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 132 205/75R16C        110   122                     Van; Lkw
                                                        215/60R16C        127   122                     geschl.Kasten (Serie);
                                                        215/75R16C        113   122                     Ohne
                                                        225/65R16C        112   122                     Radhausverbreiter.
                                                        225/75R16C        116   122                     Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ND; 7UL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74H; 77E
               Y             e3*2007/46*0046*..   74 - 132 205/75R16C     110   122                     Van; Lkw
§22 55747*00




                                                           215/60R16C     127   122                     geschl.Kasten (Serie);
                                                           215/75R16C     113   122                     Mit
                                                           225/65R16C     112   122                     Radhausverbreiterung
                                                           225/75R16C     116   122                     Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ND; 7UL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74H; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     JUMPER / RELAY CABINE APPROFONDIE - JUMPER / RELAY BENNE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen Auflagen
               H            e2*2007/46*0736*.. 88 - 121 215/75R16C 116 12T                Van; Lkw;
                                                        225/75R16C 116 12T                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7P3; 7UL; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 74H; 744


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0269-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55747
               ANLAGE: 2 CITROEN                                                Radtyp: TKHO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.03.2025
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               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 55747*00




               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (ei nschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0269-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55747
               ANLAGE: 2 CITROEN                                                 Radtyp: TKHO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.03.2025
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                                                                                                                    Seite: 4 von 4
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7P3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1616456580 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 46862334 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 55747*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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