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							               Gutachten 366-0269-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55747
               ANLAGE: 7 CITROEN                                                    Radtyp: TKHO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 18.03.2025
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 68
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TKHOLBA68EK781          PCD130 ET68            ohne                        78,1                   1400      2269    01/25
               TKHOLBP68EK781          PCD130 ET68            ohne                        78,1                   1400      2269    01/25
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55747*00




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : W; Y
                                                            180 Nm ( Jumper LK130 ) für Typ : Y; 250L
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Y            e3*2001/116*0234*.. 88 - 132 215/75R16C                12Q                      Van; Lkw
                                                          116/114
                250L         L773                         225/75R16C 116            12Q                      geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                             Ohne
                                                                                                             Radhausverbreiter.
                                                                                                             Serie; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 7ND; 7UL; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; 74H




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0269-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55747
               ANLAGE: 7 CITROEN                                                Radtyp: TKHO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.03.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Y            e3*2001/116*0234*.. 88 - 132 215/75R16C             12Q                     Van; Lkw
                                                         116/114
               250L         L773                         225/75R16C 116         12Q                     geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ND; 7UL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Y            e3*2007/46*0046*.., 88 - 132 215/75R16C             12Q                     Van; Lkw
                                                         116/114
                            e3*2007/46*0051*..           225/75R16C 116         12Q                     geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7HV; 7HW; 7UL;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
§22 55747*00




                                                                                                        73C; 74D; 74H
               Y             e3*2007/46*0046*..,   88 - 132 215/75R16C          12Q                     Van; Lkw
                                                            116/114
                             e3*2007/46*0051*..             225/75R16C 116      12Q                     geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Ohne
                                                                                                        Radhausverbreiter.
                                                                                                        Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7HV; 7HW; 7UL;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74D; 74H
               Y             e3*2007/46*0046*..    85       215/75R16C 116      12I                     Van; Lkw
                                                            225/75R16C 116      12T                     geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ND; 7UL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74H; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     e.Jumper, e.Relay
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               W            e24*2007/46*0593*.. 90      215/75R16C              12Q                     e-Jumper; Van; Lkw
                                                        116/114
                                                        225/75R16C 116          12Q                     geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7UL; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74H



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0269-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55747
               ANLAGE: 7 CITROEN                                                 Radtyp: TKHO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.03.2025
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55747*00




               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0269-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55747
               ANLAGE: 7 CITROEN                                                Radtyp: TKHO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.03.2025
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7HV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1616456580 ( nur e3*2007/46*0051*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1612474480 ( nur e3*2007/46*0046*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 55747*00




               7UL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 46862334 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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