GUTACHTEN zur ABE Nr. 49122 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 4,5 J x 14 H2 Typ MAM ST10-4514 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber Keskin Tuning Europa GmbH Carl-Benzstraße 22-24 37227 Frankenthal QM-NR. 49020390809 Prüfgegenstand PKW-Stahl-Sonderrad Modell MAM ST10 Typ MAM ST10-4514 Radgröße 4,5 J x 14 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) MAM ST10 14x41/2J / ohne Ring 4/100/54,1 39 350 1845 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49122 Herstellerzeichen MAM GERMANY Radtyp und Ausführung MAM ST10 Radgröße 14 x 4 1/2 J Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Woche und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Nissan Peugeot Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49122 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 4,5 J x 14 H2 Typ MAM ST10-4514 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen C1 40,50 155/65R14 A02 A04 A05 P*****, PG A08 A09 A11 e11*2001/116*0238*. A15 A23 Flh e11*2007/46*0056*.. S02 - 3 Türer - - incl. Facelift 2012 Citroen C1 40,50 155/65R14 A02 A04 A05 P*****, PG A08 A09 A11 e11*2001/116*0238*. A15 A23 Flh e11*2007/46*0056*.. S02 - 5 Türer - - incl. Facelift 2012 Nissan Pixo 50 155/65R14 A91 A02 A04 A05 HF 50 165/55R14 A01 A12 K6b K6g K6i A08 A09 A15 e6*2001/116*0124*.. 50 165/60R14 A01 A12 K6b K6g K6i A23 Flh S01 Peugeot 107 40,50 155/65R14 A02 A04 A05 P*****, PG A08 A09 A11 e11*2001/116*0237*. A15 A23 Flh e11*2007/46*0057*.. S02 - 3 Türer - - incl. Facelift 2012 Peugeot 107 40,50 155/65R14 A02 A04 A05 P*****, PG A08 A09 A11 e11*2001/116*0237*. A15 A23 Flh e11*2007/46*0057*.. S02 - 5 Türer - - incl. Facelift 2012 Suzuki Alto 50 155/65R14 A91 A02 A04 A05 GF 50 165/55R14 A01 A12 K6b K6g K6i A08 A09 A15 e6*2001/116*0123*.. 50 165/60R14 A01 A12 K6b K6g K6i A23 Flh S01 Toyota Aygo 40,50 155/65R14 A02 A04 A05 AB1, /-N, /-MS1 A08 A09 A11 e11*2001/116*0236*. A15 A23 Flh e11*2007/46*0055*..; S02 e11*2007/46*0235*.. - incl. Facelift 2012 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49122 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 4,5 J x 14 H2 Typ MAM ST10-4514 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 3 von 4 A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A23 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49122 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 4,5 J x 14 H2 Typ MAM ST10-4514 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Seite 4 von 4 S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2012 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Stahl-Sonderrad mit 16 runden Lüftungsöffnungen. Radschüssel und Felgenbett sind mit 4 Schweißnähten (Länge 100mm - 115mm) verschweißt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 12. August 2012 Tufan 00183363.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim