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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49122 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 4,5 J x 14 H2 Typ MAM ST10-4514
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                  Carl-Benzstraße 22-24
                                  37227 Frankenthal
                                  QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                    PKW-Stahl-Sonderrad
Modell                            MAM ST10
Typ                               MAM ST10-4514
Radgröße                          4,5 J x 14 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
             MAM ST10 14x41/2J / ohne Ring         4/100/54,1         39       350     1845

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49122
Herstellerzeichen                 MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung             MAM ST10
Radgröße                          14 x 4 1/2 J
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Woche und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°    90                -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°    100               26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Nissan
                                  Peugeot
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49122 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 4,5 J x 14 H2 Typ MAM ST10-4514
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                   Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C1              40,50        155/65R14                                       A02 A04 A05
P*****, PG                                                                           A08 A09 A11
e11*2001/116*0238*.                                                                  A15 A23 Flh
e11*2007/46*0056*..                                                                  S02
- 3 Türer -
- incl. Facelift 2012
Citroen C1              40,50        155/65R14                                       A02 A04 A05
P*****, PG                                                                           A08 A09 A11
e11*2001/116*0238*.                                                                  A15 A23 Flh
e11*2007/46*0056*..                                                                  S02
- 5 Türer -
- incl. Facelift 2012
Nissan Pixo             50           155/65R14   A91                                 A02 A04 A05
HF                      50           165/55R14   A01 A12 K6b K6g K6i                 A08 A09 A15
e6*2001/116*0124*..     50           165/60R14   A01 A12 K6b K6g K6i                 A23 Flh S01
Peugeot 107             40,50        155/65R14                                       A02 A04 A05
P*****, PG                                                                           A08 A09 A11
e11*2001/116*0237*.                                                                  A15 A23 Flh
e11*2007/46*0057*..                                                                  S02
- 3 Türer -
- incl. Facelift 2012
Peugeot 107             40,50        155/65R14                                       A02 A04 A05
P*****, PG                                                                           A08 A09 A11
e11*2001/116*0237*.                                                                  A15 A23 Flh
e11*2007/46*0057*..                                                                  S02
- 5 Türer -
- incl. Facelift 2012
Suzuki Alto             50           155/65R14   A91                                 A02 A04 A05
GF                      50           165/55R14   A01 A12 K6b K6g K6i                 A08 A09 A15
e6*2001/116*0123*..     50           165/60R14   A01 A12 K6b K6g K6i                 A23 Flh S01
Toyota Aygo             40,50        155/65R14                                       A02 A04 A05
AB1, /-N, /-MS1                                                                      A08 A09 A11
e11*2001/116*0236*.                                                                  A15 A23 Flh
e11*2007/46*0055*..;                                                                 S02
e11*2007/46*0235*..
- incl. Facelift 2012

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49122 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 4,5 J x 14 H2 Typ MAM ST10-4514
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49122 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55065612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 4,5 J x 14 H2 Typ MAM ST10-4514
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2012 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Stahl-Sonderrad mit 16 runden Lüftungsöffnungen. Radschüssel und Felgenbett sind mit 4
Schweißnähten (Länge 100mm - 115mm) verschweißt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. August 2012




Tufan                                                                  00183363.DOC




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