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							Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
917XX-5108A42 PCD 5x108                     ohne                        65,1                    660     2208    05/17
651
917XX-5108A42 PCD 5x108                     ohne                        65,1                   680     2150 05/17
651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/50R17 93           11A; 245; 248; 26P         kurzer Radstand;
                                         205/55R17 91           11A; 245; 248; 26P         langer Radstand;
                                         215/50R17 91           11A; 24J; 248; 26N;        Frontantrieb;
                                                                26P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94      11A; 24J; 248; 26N;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26P                        721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R17 94      11A; 241; 246; 248;        76S
                                                                26N; 26P; 27I
                                              235/50R17 96      11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 26N; 27H;
                                                                27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 115 Nm
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GRANDLAND X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
Z            e2*2007/46*0597*.. 88 - 96 215/60R17 96        12T                          Frontantrieb;
                                        215/65R17 99        12A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/60R17 99        12A                          51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/65R17 101       12A                          725; 73C; 74A; 76S;
                                        235/55R17 99        11A; 12A; 245; 248;          77E
                                                            26P
                                              235/60R17 102 11A; 12A; 245; 248;
                                                            26P
                                              245/55R17 102 11A; 12A; 245; 248;
                                                            26P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M; 9; 8
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : 9
                                          130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment; M erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
9            e2*98/14*0199*.. 79 - 116 225/50R17                51G                      nur bis
                                                                                         e2*98/14*0199*09;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e2*2007/46*0534*..  73 - 133 215/60R17 96          12Q                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/65R17 99      12T; 51G                 135 Nm; PEUGEOT
                                                                                         3008;
                                              225/60R17 99      11A; 12A; 26P            PEUGEOT 5008; nur
                                                                                         GT-
                                              225/65R17 101     11A; 12A; 26P            Line; Frontantrieb;
                                              235/55R17 99      11A; 12A; 26B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/60R17 102     11A; 12A; 26B            51A; 71C; 71K; 721;
                                              245/55R17 102     11A; 12A; 26B; 26N       725; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S; 77E
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e2*2007/46*0534*..  73 - 133 215/60R17 96          12Q                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/65R17 99      12T; 51G                 135 Nm; PEUGEOT
                                                                                         3008;
                                              225/60R17 99      11A; 12A; 26P            PEUGEOT 5008; nicht
                                              225/65R17 101     11A; 12A; 26P            GT-Line; Frontantrieb;
                                              235/55R17 99      11A; 12A; 248; 26B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/60R17 102     11A; 12A; 248; 26B       51A; 71C; 71K; 721;
                                              245/55R17 102     11A; 12A; 24J; 248;      725; 73C; 74A; 740;
                                                                26B; 26N                 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..     68 - 133 205/45R17 88       12R                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/50R17 89      12A                      135 Nm; Peugeot 308
                                              215/45R17 91      124                      SW; Kombi;
                                              225/45R17 91      12A                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S; 82M
L              e2*2007/46*0405*..   60 - 96   215/45R17 87      124                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    60 - 133 205/45R17 88       12R                      135 Nm; Schrägheck;
                                              205/50R17 89      12A                      Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    110 - 133 215/45R17 87W     124                      51A; 71C; 71K; 721;
                                    115       215/45R17 87      124                      725; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S; 76T; 82M

Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..     82 - 150 215/55R17          51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/55R17 98  11A; 248                     130 Nm; Nicht 508 RXH
                                              225/50R17 98  11A; 245; 248                (Allroad); Kombi;
                                              225/55R17 97W 11A; 245; 248                Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         740; 75I; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 9
      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
       des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
     32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
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zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      CITROEN
       Fahrzeugtyp:     3
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:     C4 PICASSO

       Variante(n):     Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 280             y = 350                   HA
             27I                      x = 220             y = 300                   HA
             26B                      x = 280             y = 400                   VA
             26P                      x = 240             y = 400                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 350            20                 HA
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:      OPEL
       Fahrzeugtyp:     Z
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:     GRANDLAND X

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            10                 HA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            20                 VA
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:     M
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0534*..
       Handelsbez.:     3008, 5008

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350            15                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
						
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