Gutachten 366-2016-95-WIRD/N79
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43738
ANLAGE: 9432 Typ: 16-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2018
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich: CITROEN
Verkaufsbezeichnung: C3 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
2 e4*2007/46*1241*.. 60 - 96 195/60R16 6 1/2 J X 16 9432 1); 2); 33)
205/60R16
Verkaufsbezeichnung: C4 CACTUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
0 e2*2007/46*0440*.. 55 - 81 205/55R16 6 1/2 J X 16 9432 1); 2); 33)
Verwendungsbereich: OPEL
Verkaufsbezeichnung: CROSSLAND X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
P7 e4*2007/46*1194*.. 60 - 96 195/60R16 6 1/2 J X 16 9432 1); 2); 33)
Monocab 205/60R16
C
Verwendungsbereich: PEUGEOT
Verkaufsbezeichnung: 208, 2008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
C e2*2007/46*0070*.. 50 - 96 195/60R16 89 6 1/2 J X 16 9432 *); Peugeot 2008;
60 205/55R16 ab
68 205/55R16 e2*2007/46*0070*1
1;
73 205/55R16 51X); 1); 2); 33)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-2016-95-WIRD/N79
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43738
ANLAGE: 9432 Typ: 16-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2018
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*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
Hinweise
51X) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen auf dieser
Radgröße (einschl. Einpresstiefe) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei
Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
- Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme
(z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben
bzw. entsprechend ersetzt werden.
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.
Letzte Bearbeitung: 20.02.2018
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland