Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 17
Fahrzeughersteller : CITROEN, OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH,
PEUGEOT, PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES, PSA
Automobiles SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
917XX-5108A42651 PCD 5x108 ohne 65,1 660 2208 05/17
917XX-5108A42651 PCD 5x108 ohne 65,1 680 2150 05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW417
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 205/50R17 93 11A; 245; 248; 26P kurzer Radstand;
205/55R17 91 11A; 245; 248; 26P langer Radstand;
215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P 721; 725; 73C; 74A;
225/50R17 94 11A; 241; 246; 248; 76S
26N; 26P; 27I
235/50R17 96 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H;
27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW417
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 17
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung: COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb;
215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 98 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
225/55R17 97 11A; 26P 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: COMBO LIFE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb;
215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 98 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
225/55R17 97 11A; 26P 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: GRANDLAND X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2007/46*0597*.. 75 - 133 215/60R17 96 12T Frontantrieb;
215/65R17 99 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 12A 51A; 71C; 71K; 721;
225/65R17 101 12A 725; 73C; 74A; 76S;
235/55R17 99 11A; 12A; 245; 248; 77E
26P
235/60R17 102 11A; 12A; 245; 248;
26P
245/55R17 102 11A; 12A; 245; 248;
26P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW417
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9
130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment; M erhöhtes
Anzugsmoment
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 17
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R17 98 11A; 248 130 Nm; Nicht 508 RXH
225/50R17 98 11A; 245; 248 (Allroad); Kombi;
225/55R17 97W 11A; 245; 248 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9 e2*98/14*0199*.. 79 - 116 225/50R17 51G nur bis
e2*98/14*0199*09;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/60R17 96 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
215/65R17 99 12T; 51G 135 Nm; PEUGEOT
3008;
225/60R17 99 11A; 12A; 26P PEUGEOT 5008; nur
GT-
225/65R17 101 11A; 12A; 26P Line; Frontantrieb;
235/55R17 99 11A; 12A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 12A; 26B 51A; 71C; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 12A; 26B; 26N 725; 73C; 74A; 740;
76S; 77E
M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/60R17 96 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
215/65R17 99 12T; 51G 135 Nm; PEUGEOT
3008;
225/60R17 99 11A; 12A; 26P PEUGEOT 5008; nicht
225/65R17 101 11A; 12A; 26P GT-Line; Frontantrieb;
235/55R17 99 11A; 12A; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 12A; 248; 26B 51A; 71C; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248; 725; 73C; 74A; 740;
26B; 26N 76S; 77E
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 68 - 133 205/45R17 88 12R erhöhtes
Anzugsmoment
205/50R17 89 12A 135 Nm; Peugeot 308
215/45R17 91 124 SW; Kombi;
225/45R17 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
76S; 82M
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/45R17 87 124 erhöhtes
Anzugsmoment
60 - 133 205/45R17 88 12R 135 Nm; Schrägheck;
205/50R17 89 12A Frontantrieb;
225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 133 215/45R17 87W 124 51A; 71C; 71K; 721;
115 215/45R17 87 124 725; 73C; 74A; 740;
76S; 76T; 82M
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW417
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: DS 7 CROSSBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e2*2007/46*0601*.. 96 - 165 215/65R17 99 12Q Frontantrieb;
225/60R17 99 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R17 101 12A 51A; 71C; 71K; 721;
235/60R17 102 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74A; 76S;
245/55R17 102 11A; 12A; 26N; 26P; 77E
27I
255/55R17 104 11A; 12A; 26B; 26N;
27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 17
Zubehör : DW417
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm für Typ : E
145 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C5 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e2*2007/46*0642*.. 96 - 133 215/65R17 99 12T erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 145 Nm; Frontantrieb;
225/65R17 101 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 245; 248; 26P; 27I 725; 73C; 74A; 740;
76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: PARTNER, BERLINGO, RIFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb;
215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 98 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
225/55R17 97 11A; 26P 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: RIFTER, BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb;
215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 98 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
225/55R17 97 11A; 26P 75I; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 17
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 17
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 17
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 17
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: 3
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*..
Handelsbez.: C4 PICASSO
Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 240 y = 400 VA
27B x = 280 y = 350 HA
27I x = 220 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 400 8 VA
26J x = 280 y = 400 25 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 20 HA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 17
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: E
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0623*..
Handelsbez.: COMBO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 240 VA
26B x = 290 y = 290 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 8 VA
26N x = 250 y = 250 20 VA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 17
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: E
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0622*..
Handelsbez.: COMBO LIFE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 240 VA
26B x = 290 y = 290 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 8 VA
26N x = 250 y = 250 20 VA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 17
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0597*..
Handelsbez.: GRANDLAND X
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 20 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 10 HA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 17
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*..
Handelsbez.: 3008, 5008
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 350 15 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 17
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT CITROEN
Fahrzeugtyp: J
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0601*..
Handelsbez.: DS 7 CROSSBACK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 17
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: E
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0625*..
Handelsbez.: PARTNER, BERLINGO, RIFTER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 240 VA
26B x = 290 y = 290 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 8 VA
26N x = 250 y = 250 20 VA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 17
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: A
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0642*..
Handelsbez.: C5 AIRCROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 250 VA
26B x = 250 y = 300 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 300 8 VA
26J x = 250 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 25 HA
Gutachten 15-00688-CX-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 17
Fahrzeug:
Hersteller: PSA
Fahrzeugtyp: E
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0624*..
Handelsbez.: RIFTER, BERLINGO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 240 VA
26B x = 290 y = 290 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 8 VA
26N x = 250 y = 250 20 VA