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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 9

                            Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                            Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                            56316 Raubach
                                                            QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Modell                          OX19
                            Typ                             OX19 6015
                            Radgröße                        6,0JX15 H2
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                            PC1          OX19 6015 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1         25          615    2000

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      52711
§22 52711, Erweiterung 01




                            Herstellerzeichen               OX-ML
                            Radtyp und Ausführung           OX19 6015 (s.o.)
                            Radgröße                        6,0JX15 H2
                            Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                   Jahr und Monat

                            Befestigungsmittel

                            Nr.    Art der Befestigungsmittel     Bund      Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                       Serien- wahlweise
                                                                                                                          Serie ww.
                            S01        Zubehörschraube          Flachbund             90                     36,5
                                                                                                                          RG.S027
                                           M12x1,25
                                       Serien- wahlweise
                                                                                                                          Serie ww.
                            S02        Zubehörschraube          Flachbund            100                     36,5
                                                                                                                          RG.S027
                                           M12x1,25
                                       Serien- wahlweise
                                                                                                                          Serie ww.
                            S03        Zubehörschraube          Flachbund            110                     36,5
                                                                                                                          RG.S027
                                           M12x1,25
                                       Serien- wahlweise
                                                                                                                          Serie ww.
                            S04        Zubehörschraube          Flachbund            115                     36,5
                                                                                                                          RG.S027
                                           M12x1,25

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      Citroen
                                                            Opel
                                                            Peugeot

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 9

                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Citroen C2              50-80         185/55R15                                   A19 A30 A99
                            J*...*                                                                            B03 C25 S02
                            e2*2001/116*
                            0284-0286,
                            0316,0339,0344*..
                            Citroen C2              44,50,54      185/55R15   K25                             A01 A12 A19
                            J*...*                                                                            A99 C24 S02
                            e2*2001/116*
                            0283-0286,0316*..
                            Citroen C3 (I)          49-80         185/60R15   A63                             A19 A99 C35
                            F*...*                  49-80         195/50R15   A12                             S02
                            e2*98/14,2001/116*      49-80         195/55R15   A12
                            0257-0259,0261,
                            0289,0317,0318,
                            0329*..
                            Citroen C3 (II)         44-88         185/65R15                                   A12 A16 A19
§22 52711, Erweiterung 01




                            S*****, S               44-88         195/60R15                                   A99 Y85 S02
                            e2*2007/46*0003*..;
                            e2*2007/46*0060*..
                            (FIN: VF7SC, /SR,
                            /SN...)
                            Citroen C3 (III)        50-85         195/65R15   A90                             A19 A99 KMV
                            S                                                                                 Y85 S01
                            e2*2007/46*
                            0003*44-..,
                            e2*2007/46*0060*17-..
                            (FIN: VF7SX, /SY...)
                            Citroen C3 Picasso      66-70         195/60R15   A90                             A19 A99 S02
                            SH****, SH              80-88         195/60R15   A90 M+S
                            e2*2001/116*0371*..;
                            e2*2007/46*0110*..
                            Citroen C3 Pluriel      50,54,80      185/65R15   A63                             A19 A99 B03
                            H*****                  50,54,80      195/60R15   A12                             Cbo S02
                            e2*2001/116*0266*..
                            Citroen C4 (I)          65-103        195/65R15   A13 M+S                         A19 A99 B03
                            L*****                  65-88         195/65R15   A13                             B83 Cpe Lim
                            e2*2001/116*0302*..     65-88         205/60R15   A13                             S02
                                                    65-88         215/60R15   A01 A12 K2b K42
                            Citroen C5              66-103        195/65R15   R37                             A12 A19 A99
                            D*...*                  66-103        205/60R15   R37                             B03 Car Lim
                            e2*98/14*               66-103        205/65R15   R09                             S02
                            0215 bis 0221,
                            0249*..




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 9
                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Citroen DS3            50-88         185/65R15                                    A12 A16 A19
                            S*****, S              50-88         195/60R15                                    A99 Cbo Y84
                            e2*2007/46*0003*..                                                                S02
                            (FIN: VF7SA...;
                            VF7SB)
                            Opel Corsa-F           55            185/60R15   K2b                              A01 A12 A19
                            U                      55            185/65R15   K2b                              A58 A99 Flh
                            e2*2007/46*            55            195/60R15   K2b K6i K6j                      KOV NoE Z15
                            0639*05-..             55            205/55R15   K1a K1b K2b K4i K5d K6i K6r      S04
                            Peugeot 1007           50,54,65      175/60R15   A90 Z14                          A19 A99 S02
                            K*****                 50-80         185/55R15   A90 R37
                            e2*2001/116*0300*..    50-80         185/60R15   A90
                                                   50-80         195/55R15   A12
                            Peugeot 206            40-66         185/55R15   Flh R37                          A19 A30 A99
                            2*...*                 40-66         195/50R15   A01 Flh K1a R37                  B03 S02
                            e2*93/81,98/14,        40-80         195/55R15   A01 Flh G09 K1a
                            2001/116*
§22 52711, Erweiterung 01




                                                   55-100        185/55R15   Cbo Flh R37
                            0085, 0168-0174,       55-100        195/50R15   Cbo Flh P26 R37
                            0212, 0237-0239,       55-100        195/55R15   Cbo Flh P26 X22
                            0250, 0291, 0310,
                            0311, 0343*..
                            Peugeot 206 RC         130           195/55R15                                    A19 A30 A99
                            2*RFK*                                                                            B03 Flh S02
                            e2*2001/116*0269*..
                            Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15   R37                              A19 A30 A99
                            2*...*                 44-80         195/50R15   A01 K1b R37                      Car S02
                            e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15   A01 G09 K1b
                            0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15   R09
                            0239, 0250, 0291,
                            0310, 0311, 0343*..
                            Peugeot 206+           44            185/60R15   A01 A90 G03                      A19 A99 Flh
                            2*****                 44            195/55R15   A01 A12 G64 K6i                  S01
                            e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15   A90
                            e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15   A01 A12 K6i
                                                   50,54,55      185/60R15   A90 R09
                                                   50,54,55      195/55R15   A01 A12 K6i X24
                            Peugeot 207 CC         82            185/65R15   A13                              A19 A99 B03
                            W*****                 82            195/60R15   A39                              B83 Cbo S03
                            e2*2001/116*0340*..
                            - Cabrio-Coupé
                            Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15   A13 M+S                          A19 A99 B03
                            W*****, W              50-110        195/60R15   A39 M+S                          B83 Car Flh
                            e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15   A13                              S03
                            e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15   A39
                                                   50-88         205/55R15   A12
                            Peugeot 208 (I)        50-88         185/65R15   A90                              A19 A58 A99
                            C                      50-88         195/60R15   A12                              Flh KOV O01
                            e2*2007/46*0070*..;                                                               S03
                            e2*2007/46*0071*..




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 9
                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Peugeot 208 (II)       55, 75        185/60R15     A94                                   A19 A58 A99
                            U                      55, 75        185/65R15     A94                                   Flh KOV NoE
                            e2*2007/46*            55, 75        195/60R15     A01 A12 K2b                           Z15 S04
                            0639*03-..             55, 75        205/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b K4i K5d K6i
                            - ohne GT-Line                                     K6r
                            Peugeot 208 XY (I)     68-88         185/65R15     A90                                   A19 A58 A99
                            C                      68-88         195/60R15     A12                                   Flh KMV O01
                            e2*2007/46*0070*..                                                                       S03
                            Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A19 A99 B83
                            3*...*                 50-80         195/65R15     A13                                   Flh S02
                            e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15     A12
                            0235,0242-245,0251,
                            0252,0287-0288,
                            0290,0299,0301,
                            0313,0333*..
                            Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A19 A99 B83
                            Break/SW               50-80         195/65R15     A13                                   Car S02
§22 52711, Erweiterung 01




                            3*...*                 50-80         205/60R15     A12
                            e2*98/14,2001/116*
                            0235,0242-245,0251,
                            0252,0287-288,0299,
                            0301,0313,0333*..
                            Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15     A13 M+S                               A19 A99 B83
                            3*...*                                                                                   Cbo S02
                            e2*98/14,2001/116*
                            0235,0243-244,0290,
                            0313*..
                            - Cabrio/Coupé



                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 5 von 9

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                            oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 52711, Erweiterung 01




                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                            Abrollumfang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                            Änderungsabnahme vorzuführen.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                            Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 9
                            A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                            Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                            beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                            A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 52711, Erweiterung 01




                            B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                            ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                            ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
                            mm an Achse 1.

                            C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                            9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                            ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

                            C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                            10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                            mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
                            (50kW)).

                            C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                            11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                            6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
                            1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
                            Ausstattung").

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Cabrio-Limousine, Roadster.

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Coupé.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



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                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 9
                            G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                            Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                            R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                            überprüfen.

                            G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
                            serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                            Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                            R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                            überprüfen.

                            G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                            Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                            dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                            (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
§22 52711, Erweiterung 01




                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                            eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                            Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                            genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                            bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                            K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 9
                            K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                            umzulegen.

                            K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Limousine.

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                            O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
§22 52711, Erweiterung 01




                            an Achse 1.

                            P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
                            Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                            Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                            vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                            Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).

                            S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                            vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                            Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S02).

                            S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                            vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                            Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                            S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                            vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                            Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                            X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                            175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
                            (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO

                            Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
                            Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 9 von 9
                            Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                            Karosserieform Fließheck.

                            Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                            Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                            Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung).

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2020 in Lambsheim statt.

                            Prüfergebnis
§22 52711, Erweiterung 01




                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 16. September 2020




                            Laux                                                                 00351402.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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