GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr.44100160890,TÜVNord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX19
Typ OX19 6015
Radgröße 6,0JX15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PC1 OX19 6015 PC1 / ohne Ring 4/108/65,1 25 615 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52711
§22 52711, Erweiterung 01
Herstellerzeichen OX-ML
Radtyp und Ausführung OX19 6015 (s.o.)
Radgröße 6,0JX15 H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Jahr und Monat
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Serien- wahlweise
Serie ww.
S01 Zubehörschraube Flachbund 90 36,5
RG.S027
M12x1,25
Serien- wahlweise
Serie ww.
S02 Zubehörschraube Flachbund 100 36,5
RG.S027
M12x1,25
Serien- wahlweise
Serie ww.
S03 Zubehörschraube Flachbund 110 36,5
RG.S027
M12x1,25
Serien- wahlweise
Serie ww.
S04 Zubehörschraube Flachbund 115 36,5
RG.S027
M12x1,25
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Opel
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2 50-80 185/55R15 A19 A30 A99
J*...* B03 C25 S02
e2*2001/116*
0284-0286,
0316,0339,0344*..
Citroen C2 44,50,54 185/55R15 K25 A01 A12 A19
J*...* A99 C24 S02
e2*2001/116*
0283-0286,0316*..
Citroen C3 (I) 49-80 185/60R15 A63 A19 A99 C35
F*...* 49-80 195/50R15 A12 S02
e2*98/14,2001/116* 49-80 195/55R15 A12
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 (II) 44-88 185/65R15 A12 A16 A19
§22 52711, Erweiterung 01
S*****, S 44-88 195/60R15 A99 Y85 S02
e2*2007/46*0003*..;
e2*2007/46*0060*..
(FIN: VF7SC, /SR,
/SN...)
Citroen C3 (III) 50-85 195/65R15 A90 A19 A99 KMV
S Y85 S01
e2*2007/46*
0003*44-..,
e2*2007/46*0060*17-..
(FIN: VF7SX, /SY...)
Citroen C3 Picasso 66-70 195/60R15 A90 A19 A99 S02
SH****, SH 80-88 195/60R15 A90 M+S
e2*2001/116*0371*..;
e2*2007/46*0110*..
Citroen C3 Pluriel 50,54,80 185/65R15 A63 A19 A99 B03
H***** 50,54,80 195/60R15 A12 Cbo S02
e2*2001/116*0266*..
Citroen C4 (I) 65-103 195/65R15 A13 M+S A19 A99 B03
L***** 65-88 195/65R15 A13 B83 Cpe Lim
e2*2001/116*0302*.. 65-88 205/60R15 A13 S02
65-88 215/60R15 A01 A12 K2b K42
Citroen C5 66-103 195/65R15 R37 A12 A19 A99
D*...* 66-103 205/60R15 R37 B03 Car Lim
e2*98/14* 66-103 205/65R15 R09 S02
0215 bis 0221,
0249*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen DS3 50-88 185/65R15 A12 A16 A19
S*****, S 50-88 195/60R15 A99 Cbo Y84
e2*2007/46*0003*.. S02
(FIN: VF7SA...;
VF7SB)
Opel Corsa-F 55 185/60R15 K2b A01 A12 A19
U 55 185/65R15 K2b A58 A99 Flh
e2*2007/46* 55 195/60R15 K2b K6i K6j KOV NoE Z15
0639*05-.. 55 205/55R15 K1a K1b K2b K4i K5d K6i K6r S04
Peugeot 1007 50,54,65 175/60R15 A90 Z14 A19 A99 S02
K***** 50-80 185/55R15 A90 R37
e2*2001/116*0300*.. 50-80 185/60R15 A90
50-80 195/55R15 A12
Peugeot 206 40-66 185/55R15 Flh R37 A19 A30 A99
2*...* 40-66 195/50R15 A01 Flh K1a R37 B03 S02
e2*93/81,98/14, 40-80 195/55R15 A01 Flh G09 K1a
2001/116*
§22 52711, Erweiterung 01
55-100 185/55R15 Cbo Flh R37
0085, 0168-0174, 55-100 195/50R15 Cbo Flh P26 R37
0212, 0237-0239, 55-100 195/55R15 Cbo Flh P26 X22
0250, 0291, 0310,
0311, 0343*..
Peugeot 206 RC 130 195/55R15 A19 A30 A99
2*RFK* B03 Flh S02
e2*2001/116*0269*..
Peugeot 206 SW 44-80 185/55R15 R37 A19 A30 A99
2*...* 44-80 195/50R15 A01 K1b R37 Car S02
e2*98/14,2001/116* 44-80 195/55R15 A01 G09 K1b
0174, 0212, 0237- 55-100 195/55R15 R09
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+ 44 185/60R15 A01 A90 G03 A19 A99 Flh
2***** 44 195/55R15 A01 A12 G64 K6i S01
e2*2001/116*0374*..; 44-55 185/55R15 A90
e2*2007/46*0109*.. 44-55 195/50R15 A01 A12 K6i
50,54,55 185/60R15 A90 R09
50,54,55 195/55R15 A01 A12 K6i X24
Peugeot 207 CC 82 185/65R15 A13 A19 A99 B03
W***** 82 195/60R15 A39 B83 Cbo S03
e2*2001/116*0340*..
- Cabrio-Coupé
Peugeot 207, 207SW 50-110 185/65R15 A13 M+S A19 A99 B03
W*****, W 50-110 195/60R15 A39 M+S B83 Car Flh
e2*2001/116*0340*.., 50-88 185/65R15 A13 S03
e2*2007/46*0072*.. 50-88 195/60R15 A39
50-88 205/55R15 A12
Peugeot 208 (I) 50-88 185/65R15 A90 A19 A58 A99
C 50-88 195/60R15 A12 Flh KOV O01
e2*2007/46*0070*..; S03
e2*2007/46*0071*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 208 (II) 55, 75 185/60R15 A94 A19 A58 A99
U 55, 75 185/65R15 A94 Flh KOV NoE
e2*2007/46* 55, 75 195/60R15 A01 A12 K2b Z15 S04
0639*03-.. 55, 75 205/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K4i K5d K6i
- ohne GT-Line K6r
Peugeot 208 XY (I) 68-88 185/65R15 A90 A19 A58 A99
C 68-88 195/60R15 A12 Flh KMV O01
e2*2007/46*0070*.. S03
Peugeot 307 50-103 195/65R15 A13 M+S A19 A99 B83
3*...* 50-80 195/65R15 A13 Flh S02
e2*98/14,2001/116* 50-80 205/60R15 A12
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 50-103 195/65R15 A13 M+S A19 A99 B83
Break/SW 50-80 195/65R15 A13 Car S02
§22 52711, Erweiterung 01
3*...* 50-80 205/60R15 A12
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC 80-103 195/65R15 A13 M+S A19 A99 B83
3*...* Cbo S02
e2*98/14,2001/116*
0235,0243-244,0290,
0313*..
- Cabrio/Coupé
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 52711, Erweiterung 01
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
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A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 52711, Erweiterung 01
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
mm an Achse 1.
C24 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).
C25 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).
C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
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G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G09 Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G64 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
§22 52711, Erweiterung 01
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
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K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
O01 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
§22 52711, Erweiterung 01
an Achse 1.
P26 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S02).
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S03).
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S04).
X22 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X24 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52711 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55036119 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Y84 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2020 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
§22 52711, Erweiterung 01
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. September 2020
Laux 00351402.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim