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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 6

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C24
               Typ                           C24 656
               Radgröße                      6,5Jx16 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                Lochkreis- ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C24 656 32 35    1060/18 CMS / ohne Ring     4/108/65,1           32          645    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    51676
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C24 656 (s.o.)
               Radgröße                      6,5Jx16 H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
§22 51676*04




               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                      28                 Z02OR
               S02   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   115                      28                 Z02OR

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Citroen
                                             DS
                                             Opel
                                             Peugeot

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6


               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen C4              74, 81, 96    215/65R16    A90                             A23 A58 A99
               B                                                                                  Flh NoE NoP
               e9*2007/46*6816*..                                                                 S02
               Citroen C4 (II)         68-88         195/55R16    A33                             A23 A99 B03
               N                       68-88         195/60R16    A33                             Flh S01
               e2*2007/46*0040*..;     68-88         205/55R16    A90
               e2*2007/46*0079*..      68-88         215/55R16    A12
                                       68-88         225/50R16    A12
               Citroen ë-C4            57 (100)      215/65R16    A90                             A23 A58 A99
               B                                                                                  Flh Z16 Z17
               e9*2007/46*6816*..                                                                 S02
               - Elektro
               DS 3 Crossback          74-114        215/60R16    A90                             A23 A58 A99
               U                       74-114        215/65R16    A90                             NoE NoP S02
               e2*2007/46*0639*..      74-114        225/60R16    A12
               Opel Corsa (F)          55-96         185/55R16    A90 R37                         A23 A58 A99
               U                       55-96         195/55R16    A01 A12 K2b                     Flh KOV NoE
§22 51676*04




               e2*2007/46*             55-96         205/50R16    A01 A12 K2b K6i K6j             S02
               0639*05-..
               Opel Corsa-e (F)        57 (100)      195/55R16    A90                             A23 A58 A99
               U                                                                                  Flh S02
               e2*2007/46*
               0639*06-..
               - Elektro
               Opel Mokka (B)          74,81,96      215/65R16    A90                             A23 A58 A99
               U                       74,81,96      225/60R16    A12                             NoE NoP S02
               e2*2007/46*0639*12-..   74,81,96      235/60R16    A12
               Opel Mokka-e (B)        57 (100)      215/65R16    A90                             A23 A58 A99
               U                       57 (100)      225/60R16    A12                             S02
               e2*2007/46*0639*12-..
               - Elektro
               Peugeot 2008 (II)       74-114        215/60R16    A90                             A23 A58 A99
               U                       74-114        215/65R16    A90                             NoE NoP S02
               e2*2007/46*             74-114        225/60R16    A12
               0639*05-..
               Peugeot 208 (II)        55-96         185/55R16    A90 R37                         A23 A58 A99
               U                       55-96         195/55R16    A90                             Flh KOV NoE
               e2*2007/46*             55-96         205/50R16    A01 A12 K2b                     S02
               0639*03-..
               - ohne GT-Line
               Peugeot 208             74-96         195/55R16    A90 M+S                         A23 A58 A99
               GT-Line (II)            74-96         205/50R16    A12 M+S                         Flh KMV NoE
               U                                                                                  S02
               e2*2007/46*
               0639*03-..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot 308             66-110        195/60R16     A13 T89                               A23 A99 B03
               4*****, 4               66-120        205/55R16     A33                                   Flh V16 S01
               e2*2001/116*0362*..,    66-120        215/50R16     A12
               e2*2007/46*0101*..      66-120        215/55R16     A12
               - Fließheck             66-120        225/50R16     A12
               incl. Facelift 2011
               Peugeot 308             66-110        195/60R16     A13 T89                               A23 A99 B03
               Break/SW                66-120        205/55R16     A33                                   Car V16 S01
               4*****, 4               66-120        215/50R16     A12
               e2*2001/116*0362*..,    66-120        215/55R16     A12
               e2*2007/46*0101*..      66-120        225/50R16     A12
               incl. Facelift 2011
               Peugeot e-2008 (II)     57 (100)      215/60R16     A90                                   A23 A58 A99
               U                       57 (100)      215/65R16     A90                                   S02
               e2*2007/46*             57 (100)      225/60R16     A12
               0639*05-..
               - Elektro
               Peugeot e-208           57            195/55R16     A90                                   A23 A58 A99
               U                                                                                         Flh KMV S02
§22 51676*04




               e2*2007/46*0639*..
               - Elektro


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§22 51676*04




               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und
               Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über
               den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6


               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 51676*04




               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6
               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

               Nr.    1   185/50R16     205/45R16
               Nr.    2   195/40R16     215/35R16
               Nr.    3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr.    4   195/50R16     215/45R16
               Nr.    5   205/45R16     225/40R16
               Nr.    6   205/50R16     225/45R16
               Nr.    7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§22 51676*04




               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 12. August 2021




               Laux                                                                   00373258.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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