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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX08
Typ                             OX08 7016
Radgröße                        7,0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PC           OX08 7016 PC / ohne Ring              5/108/65,1         32          715   2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49918
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX08 7016 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
S01   Serien- wahlweise              Flachbund      90                     36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028_
S02   Serien- wahlweise              Flachbund      100                    36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028
S03   Serien- wahlweise              Flachbund      120                    36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028
S04   Serien- wahlweise              Flachbund      115                    36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Opel
                                Peugeot
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (IV)   55-81          195/55R16   K1a K2b T91                        A01 A12 A19
E                       55-81          195/60R16   K1a K2b                            A58 A59 A99
e2*2007/46*0624*..;     55-81          205/55R16   K1c K2b                            KOV X16 S04
e2*2007/46*0625*..      55-81          215/55R16   G01 K1c K2b
- 15 Zoll Serie         55-81          225/50R16   K1c K2c
Citroen C5              80             215/60R16   A31 R09 T94 T95                    A19 A99 B03
R*****, R               80-120         225/60R16   A90                                Car Lim S02
e2*2001/116*0360*...;
e2*2007/46*0065*..
Opel Combo-E            55-81          195/55R16   K1a K2b T91                        A01 A12 A19
E                       55-81          195/60R16   K1a K2b                            A58 A59 A99
e2*2007/46*0623*..      55-81          205/55R16   K1c K2b                            KOV X16 S04
- 15 Zoll Serie         55-81          215/55R16   G01 K1c K2b
                        55-81          225/50R16   K1c K2c
Opel Grandland X        75-133         205/70R16                                      A12 A19 A58
Z                       75-133         215/70R16                                      A99 NoP R93
e2*2007/46*0597*..      75-133         225/65R16                                      S04
                        75-133         235/65R16   A01 K1a K2b
Opel Grandland X        75-133         205/70R16                                      A12 A19 A58
Z                       75-133         215/70R16   A01 K2b                            A99 NoP S04
e2*2007/46*0597*..      75-133         225/65R16   A01 K1a K2b
                        75-133         235/65R16   A01 K1c K2b
Peugeot 308, 308SW      60-115         205/55R16   A01 K1a K6f                        A12 A19 A58
L                       60-115         215/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i            A99 Car Flh
e2*2007/46*0405*..      60-115         225/50R16   A01 K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h    S02
                        60-96          195/55R16
                        60-96          195/60R16
Peugeot 407/407SW       80-120         205/60R16   A11                                A19 A99 B03
6*...*; 6*****; 6       80-120         225/55R16   A01 A12 K1c K2b K46                Car Lim V16
e2*2001/116*                                                                          S02
0292-0297,0312,
0328,0330-0332,
0336,0346,0352*..;
e2*2001/116*0369*..;
e3*2007/46*0062*..
Peugeot 508 (I)         82-122         215/60R16   K1a K2b K6m                        A01 A12 A19
8                       82-122         225/55R16   K1c K2b K6k K6n                    A58 A99 Car
e2*2007/46*0080*..;                                                                   Lim S03
e2*2007/46*0081*..
Peugeot 508 (II)        96, 133        215/60R16   A90                                A19 A58 A99
F                       96, 133        225/55R16   A01 A12 K1a K1b K2b K6i K6m        B76 Car Lim
e2*2007/46*0628*..                                                                    NoP S04
Peugeot 607             79-116         215/60R16   A01 K2b R37                        A12 A19 A99
9 / 9*****              79-116         225/55R16   A01 K1c K2b                        B03 Pe8 V16
e2*98/14*0199*..        79-116         245/50R16   A01 K1c K2b K42 K45 K46            S01
Peugeot Partner (IV)    55-81          195/55R16   K1a K2b T91                        A01 A12 A19
E                       55-81          195/60R16   K1a K2b                            A58 A59 A99
e2*2007/46*0625*..      55-81          205/55R16   K1c K2b                            KOV X16 S04
- 15 Zoll Serie         55-81          215/55R16   G01 K1c K2b
                        55-81          225/50R16   K1c K2c


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot Rifter         56-96         215/65R16                                           A12 A19 A58
E                      56-96         225/60R16                                           A99 KMV S04
e2*2007/46*0624*..     56-96         235/60R16     A01 K1a K2b K5a K5i K5v
Peugeot Rifter         56-96         215/65R16                                           A12 A19 A58
E                      56-96         225/60R16                                           A99 KMV S04
e2*2007/46*0625*..     56-96         235/60R16     A01 K1a K2b K5a K5i K5v
Toyota Proace City     55-81         195/55R16     K1a K2b T91                           A01 A12 A19
E, E(EU,N)-TMG         55-81         195/60R16     K1a K2b T89 T93                       A58 A59 A99
e2*2007/46*0686*..;    55-81         205/55R16     K1c K2b                               KOV Z15 S04
e13*2007/46*2270*..    55-81         215/55R16     G01 K1c K2b
- 15 Zoll Serie        55-81         225/50R16     K1c K2c

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B76    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm
an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S01).

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S02).

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S03).

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S04).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   205/50R16     225/45R16
Nr.    2   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.    3   205/60R16     225/55R16
Nr.    4   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr.    5   215/55R16     235/50R16
Nr.    6   225/40R16     245/35R16
Nr.    7   225/50R16     245/45R16
Nr.    8   225/55R16     245/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X16    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. August 2020




Laux                                                                   00348797.DOC



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