Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55022217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX11
                             Typ                             OX11 7016
                             Radgröße                        7.0J x 16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             DBT          OX11 7016 DBT / ohne Ring             5/112/66,6         46         1000    2370

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51425
§ 22 51425, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX11 7016 (s.o.)
                             Radgröße                        7.0J x 16H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                                            Art der
                             Nr.                               Bund     Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                       Befestigungsmittel
                                        Serienschraube        Kugel
                             S01                                                   130                   27                  -
                                           M14x1,5           D=28 mm
                                        Serienschraube        Kugel
                             S02                                                   180                   27                  -
                                           M14x1,5           D=28 mm
                                                              Kugel
                             S03       Schraube M14x1,5                            160                   27             RG.S010
                                                             D=28 mm
                                                              Kugel
                             S04       Schraube M14x1,5                            120                   27             RG.S010
                                                             D=28 mm

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi
                                                             Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55022217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
                             Hersteller                           Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A4                   88-125          205/60R16   A13 R09                        A16 A19 A57
                             B8, B81                   88-125          215/55R16   A13 R37                        Car Lim S04
                             e1*2001/116*              88-125          225/55R16   A33
                             0430*00-41;               88-125          235/50R16   A12
                             e13*2007/46*1084*..       88-140          205/60R16   A13 M+S
                             (FIN: WAUZZZ8K...)        88-140          215/55R16   A13 M+S
                                                       88-195          225/55R16   A33 M+S
                             A-Klasse                  60-142          225/45R16   K1c K2b K42                    A01 A12 A16
                             169                                                                                  A19 V16 S01
                             e1*2001/116*0288*..
                             A-Klasse                  66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                    A16 A19 A57
                             176, 245G                 66-135          225/50R16   A01 A12 K1a K2b                Flh V00 V16
                             e1*2007/46*0928*..;                                                                  S01
                             e1*2001/116*
                             0470*04-..
§ 22 51425, Erweiterung 01




                             B-Klasse                  70-142          215/50R16   A12                            A16 A19 V16
                             245                       70-142          225/50R16   A01 A12 K42                    S01
                             e1*2001/116*0314*..
                             B-Klasse                  66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                    A16 A19 A57
                             246, 245G                 66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                    NoE V00 V16
                             e1*2007/46*0751*..;                                                                  S01
                             e1*2001/116*
                             0470*04-..
                             - incl. Facelift 2014
                             B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A91                            A16 A19 A58
                             245G                      65 (132)        215/55R16   A12                            Flh KMV S01
                             e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
                             (28kWh-Batterie)
                             C-Klasse                  85-155          205/60R16   A10                            A16 A19 A58
                             204                       85-155          215/55R16   A10                            B33 Lim Po1
                             e1*2001/116*              85-155          215/60R16   A12                            V16 S01
                             0431*29-..                85-155          225/55R16   A32
                             - incl. Facelift 2018     85-155          235/50R16   A12
                             (FIN: W..205...)
                             C-Klasse T-Modell         85-155          205/60R16   A10 T92 T96                    A16 A19 A58
                             204K                      85-155          215/55R16   A10                            B33 Car Po1
                             e1*2001/116*              85-155          215/60R16   A12                            V16 S01
                             0457*25-..                85-155          225/55R16   A32
                             - incl. Facelift 2018     85-155          235/50R16   A12
                             (FIN: W..205...)
                             CLA-Klasse                80-130          215/55R16   A01 A12 K2b                    A16 A19 A57
                             117, 245G                 80-130          225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b            Lim V00 V16
                             e1*2007/46*1007*..;                                                                  S01
                             e1*2001/116*
                             0470*04-..
                             CLA-Klasse                85-120          205/60R16   A90                            A16 A19 A58
                             F2CLA                     85-120          215/60R16   A12                            Lim NoP V16
                             e1*2007/46*1912*..        85-120          225/55R16   A01 A12 K2b K5d                Z16 S01




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55022217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             CLA-Klasse             80-130         215/55R16    A01 K2b                          A12 A16 A19
                             Shooting Brake         80-130         225/50R16    A01 K1a K1b K2b                  A57 Car V00
                             245G                                                                                V16 S01
                             e1*2001/116*
                             0470*12-..
                             CLA-Klasse             85-120         205/60R16    A90                              A16 A19 A57
                             Shooting Brake         85-120         215/60R16    A12                              Car NoP V00
                             F2CLA                  85-120         225/55R16    A01 A12 K2b K5d                  V16 Z16 S01
                             e1*2007/46*1912*..
                             V-Klasse               72-128         215/60R16    K2c K56 R35 T94 T95 T99          A01 A12 A16
                             638/2                  72-128         225/55R16    K2c K44 K56 T94 T95 T99          A19 K42 S03
                             e9*95/54, 98/14,
                             2001/116*0020*..
                             V-Klasse/Vito          100-140        205/65R16    A10 R50 T99                      A16 A19 A58
                             639/2, 639/4           100-140        215/60R16    A10 T99                          AHa B29 NoE
                             e1*2007/46*            100-140        215/60R16C   A10                              S02
                             0457*09-..             100-140        215/65R16    A12 T02 T98
§ 22 51425, Erweiterung 01




                             e1*2007/46*            100-140        215/65R16C   A12
                             0458*08-..             100-140        225/60R16    A10 T02 T98
                             (FIN: W..447...)       100-140        225/60R16C   A10
                             nur Heckantrieb
                             V-Klasse/Vito          65, 84         205/65R16    A13 R50 T99                      A16 A19 A58
                             639/2, 639/4           65, 84         215/60R16    A91 T99                          AFa B29 NoE
                             e1*2007/46*            65, 84         215/60R16C   A91                              S02
                             0457*09-..             65, 84         215/65R16    A12 T02 T98
                             e1*2007/46*            65, 84         215/65R16C   A12
                             0458*08-..             65, 84         225/60R16    A12 T02 T98
                             (FIN: W..447...)       65, 84         225/60R16C   A12
                             nur Frontantrieb
                             Vito                   58-105         215/60R16    K2c K56 R35 T95 T99              A01 A12 A16
                             638                    58-105         225/55R16    K2c K44 K56 T95 T99              A19 K42 S03
                             e9*93/81,98/14,
                             2001/116*0005*..
                             Vito                   60-105         215/60R16    K2c K56 R35 T95 T99              A01 A12 A16
                             638/1                  60-105         225/55R16    K2c K44 K56 T95 T99              A19 K42 S03
                             K 393
                             Vito/Viano             65-165         215/60R16    T99                              A12 A16 A19
                             639, -/2, -/4, -/5     65-165         215/65R16    T02 T98                          A57 B03 S02
                             e9*2001/116*0048*..,   65-165         215/65R16C
                             e1*2007/46*            65-165         225/60R16    T02 T98
                             0457*00-08,            65-165         225/60R16C
                             0458*00-07,            65-190         215/60R16    M+S T99
                             0459*00-05,            65-190         215/65R16    M+S T02 T98
                             L275, L720             65-190         215/65R16C   M+S
                             - incl. MJ 2011        65-190         225/60R16    M+S T02 T98
                                                    65-190         225/60R16C   M+S

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55022217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 8
                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
§ 22 51425, Erweiterung 01




                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55022217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 5 von 8
                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 51425, Erweiterung 01




                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                             AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                             B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55022217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 8
                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§ 22 51425, Erweiterung 01




                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                             Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55022217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8
                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R50    Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
                             diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 51425, Erweiterung 01




                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51425 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55022217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 16H2 Typ OX11 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 8 von 8
                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 51425, Erweiterung 01




                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 25. Februar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 25. Februar 2020




                             Laux                                                                   00338268.DOC



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen