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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          DBV 5SP
Typ                             DBV 5SP 001 7JX16 H2
Radgröße                        7,0JX16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
DA6IK48 DBV 5SP 001/ 7JX16 H2 ET48               5/108/65,1          48         730    2160
SXX     5X108 / Ø74,1-Ø65,1
DA6IK48
BGP

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51471
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           DBV 5SP 001 (s.o.)
Radgröße                        7,0JX16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28                 49371
S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      28                 49342
S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   120                      28                 49342
S04   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   115                      28                 49342

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Opel
                                Peugeot
                                Toyota
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citr. C4 Picasso/       68-122        205/60R16   A90                                A14 A18 A58
Spacetourer             68-122        215/55R16   A12                                A60 B03 S02
3                       68-122        225/55R16   A01 A12 K1a K2b K7a
e2*2007/46*0356*..
Citroen Berlingo (IV)   55-96         205/55R16   A90 T91 T94                        A14 A18 A58
E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                        F16 KOV X99
e2*2007/46*0624*..                                                                   S04
Citroen Berlingo (IV)   55-96         205/55R16   A90 T91 T94                        A14 A18 A58
E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                        F16 KOV X99
e2*2007/46*0625*..                                                                   S04
Opel Combo-E            55-96         205/55R16   A90 T91 T94                        A14 A18 A58
E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                        F16 KOV X99
e2*2007/46*0623*..                                                                   S04
Opel Combo-E Life       55-96         205/55R16   A90 T91 T94                        A14 A18 A58
E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                        F16 KOV X99
e2*2007/46*0622*..                                                                   S04
Opel Grandland X        75-133        205/70R16   A90                                A14 A18 A58
Z                       75-133        215/70R16   A90                                NoP S04
e2*2007/46*0597*..      75-133        225/65R16   A90
                        75-133        235/65R16   A12
Opel Grandland X        75-133        205/70R16   A90                                A14 A18 A58
Z                       75-133        215/70R16   A90                                NoP R93 S04
e2*2007/46*0597*..      75-133        225/65R16   A90
                        75-133        235/65R16   A12
Peugeot 308, 308SW      60-115        205/55R16   A90                                A14 A18 A58
L                       60-115        215/55R16   A12                                Car Flh S02
e2*2007/46*0405*..      60-115        225/50R16   A12
                        60-96         195/55R16   A90
                        60-96         195/60R16   A90
Peugeot 508 (I)         82-122        215/60R16   A33                                A14 A18 A58
8                       82-122        225/55R16   A12                                Car Lim S03
e2*2007/46*0080*..;
e2*2007/46*0081*..
Peugeot Partner (IV)    55-96         205/55R16   A90 T91 T94                        A14 A18 A58
E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                        F16 KOV X99
e2*2007/46*0625*..                                                                   S04
Toyota Proace City      55-96         205/55R16   A90 T91 T94                        A14 A18 A58
E, E(EU,N), -/TMG       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                        F16 KOV X15
e2*2007/46*0686*..;                                                                  X99 S04
e13*2007/46*2270*..
Toyota Proace City      75-96         205/55R16   A90 T91 T94                        A14 A18 A58
Verso                   75-96         205/60R16   A90 T92 T96                        F16 KOV X15
E, E(EU,M), -/TMG                                                                    X99 S04
e2*2007/46*0685*..;
e13*2007/46*2269*..
Volvo S60, -/BiFuel     85-191        205/55R16   A13                                A14 A18 B02
R, H                    85-191        205/55R16   A13 M+S                            B03 S01
e9*98/14, 2001/116*     85-191        215/55R16   A12
0036,0044*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S80, -/BiFuel     96-125        205/60R16     A13 R37                               A14 A18 B02
T, K                    96-166        215/55R16     A13                                   B03 NBF S01
e9*96/79,98/14,         96-200        215/55R16     A13 M+S
2001/116*               96-200        225/55R16     A12
0028,0043*..
Volvo V70, -/BiFuel     85-191        205/55R16     A13 T88 T89 T91                       A14 A18 B02
S, J                    85-191        205/55R16     A13 M+S T88 T89 T91                   B03 X7V S01
e4*98/14,2001/116*      85-191        215/55R16     A12
0040,0061*..
Volvo XC70; V70 XC      120-154       205/55R16     A13 M+S R09 T90 T91                   A14 A18 B02
S                       120-154       215/65R16     A63                                   KMV S01
e4*98/14*0040*..,
e4*2001/116*0040*..
- XC (Cross Country)


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                   Seite 4 von 7
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7
B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55058521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7
X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. September 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. September 2021




Schmidt                                                                      00376391.DOC JR-CS




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