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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT-EVO
Typ                               GT-EVO-8018
Radgröße                          8Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W1           GT-EVO-8018 W1 / Ø72,5 / Ø65,1        5/108/65,1         45        750    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52262
Herstellerzeichen                 -
Radtyp und Ausführung             GT-EVO-8018 (s.o.)
Radgröße                          8Jx18H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  32
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  26
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  26
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Opel
                                  Peugeot
                                  Toyota
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (IV) 55-96           215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
E                     55-96           225/40R18   T88 T92                          A58 KOV Pe9
e2*2007/46*0624*..    55-96           225/45R18   T91 T95                          X99 S04
Citroen Berlingo (IV) 55-96           215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
E                     55-96           225/40R18   T88 T92                          A58 KOV Pe9
e2*2007/46*0625*..    55-96           225/45R18   T91 T95                          X99 S04
Opel Combo-E          55-96           215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
E                     55-96           225/40R18   T88 T92                          A58 KOV Pe9
e2*2007/46*0623*..    55-96           225/45R18   T91 T95                          X99 S04
Opel Combo-E Life     55-96           215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
E                     55-96           225/40R18   T88 T92                          A58 KOV Pe9
e2*2007/46*0622*..    55-96           225/45R18   T91 T95                          X99 S04
Peugeot 308, 308SW    60-115          215/40R18   T85 T89                          A12 A14 A21
L                     60-165          225/40R18                                    A58 B07 B29
e2*2007/46*0405*..    60-165          235/35R18   T86 T90                          Car Flh Pe6
                      60-165          235/40R18   A01 G01                          S03
Peugeot 508 (I)       82-122          215/45R18   T93                              A12 A14 A21
8                     82-122          225/45R18   T95                              A58 B07 Car
e2*2007/46*0080*..;   82-122          235/45R18   A01 K2b                          Lim S02
e2*2007/46*0081*..    82-122          245/40R18   A01 K1a K2b K6m
Peugeot 508 (I) RXH   120, 133        225/45R18   A39 T91                          A14 A21 A57
8                     120, 133        235/45R18   A39                              Car KMV S02
e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133        245/45R18   A39

Peugeot Partner (IV)    55-96         215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
E                       55-96         225/40R18   T88 T92                          A58 KOV Pe9
e2*2007/46*0625*..      55-96         225/45R18   T91 T95                          X99 S04
Toyota Proace City      55-96         215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
E, E(EU,N), -/TMG       55-96         225/40R18   T88 T92                          A58 KOV Pe9
e2*2007/46*0686*..;     55-96         225/45R18   T91 T95                          X15 X99 S04
e13*2007/46*2270*..
Toyota Proace City      75-96         215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
Verso                   75-96         225/40R18   T88 T92                          A58 KOV Pe9
E, E(EU,M), -/TMG       75-96         225/45R18   T91 T95                          X15 X99 S04
e2*2007/46*0685*..;
e13*2007/46*2269*..
Volvo S60, -/BiFuel     85-191        225/40R18   K1a K2b K45 LV2                  A01 A12 A14
R, H                    85-191        235/40R18   G52 K1a K2b K45 LV2              A21 B02 S01
e9*98/14, 2001/116*
0036,0044*..
Volvo S80, -/BiFuel     96-166        215/45R18   R37 T89 T93                      A12 A14 A21
T, K                    96-200        225/40R18   R37 T88 T92                      B02 NBF S01
e9*96/79,98/14,         96-200        235/40R18
2001/116*
0028,0043*..
Volvo V70, -/BiFuel     85-191        225/40R18   K1a K2b K45 LV2 T88 T92          A01 A12 A14
S, J                    85-191        235/40R18   G52 K1a K2b K45 LV2              A21 B02 X7V
e4*98/14,2001/116*                                                                 S01
0040,0061*..



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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
an Achse 1.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

Pe6    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
1.

Pe9    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7
T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7
Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Januar 2022




Wagner                                                               00382327.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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